Damit Ihre Praxis auf die elektronische Patientenakte Ihres Patienten zugreifen kann, muss dieser Ihnen die Befugnis dazu erteilen. Beim Einlesen der Versichertenkarte findet eine entsprechende Abfrage statt.

Das Einstellen einer Befugnis zur Nutzung der elektronischen Patientenakte findet im Hintergrund statt und kann einen Moment dauern. CGM MEDISTAR kann währenddessen weiterverwendet werden.

Hinweis: Widerspricht die versicherte Person der ePA-Nutzung durch Ihre Praxis können Sie im ePA Zugriffsmanager (Kommando EPAZ) eine Zugriffssperre vornehmen.

Im Dialog Registrierung Versichertenkarte wird eine Checkbox zum Anfordern einer Zugriffsberechtigung auf die ePA des Patienten angezeigt:

epa-24.png

Diese ist standardmäßig aktiviert, so dass beim Klick auf [Neuer Patient] oder [Registrieren] eine Befugnis für 90 Kalendertage in die elektronische Patientenakte eingestellt wird. Diese Befugnis erlaubt es der Praxis, auf die ePA der versicherten Person zuzugreifen.

Die Dauer von 90 Tagen kann ausschließlich durch die versicherte Person über die App ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung geändert werden.

Hinweis: Die Checkbox wird nicht angezeigt, wenn im Dialog Konfiguration Elektronische Patientenakte (aufrufbar mit dem Kommando IEPA) im Register Zugriffsberechtigung erteilen die Einstellung Schaltfläche zum Anfordern einer Zugriffsberechtigung verbergen ausgewählt wurde:
epa-39.png
Bei ausgeblendeter Checkbox wird immer eine ePA-Befugnis eingestellt.

Keine ePA-Befugnis wird eingestellt, wenn im ePA Zugriffsmanager (aufrufbar über das Kommando EPAZ) ein Widerspruch der versicherten Person zur ePA-Nutzung durch Ihre Praxis hinterlegt wurde:
epa-40.png
und im Dialog Konfiguration Elektronische Patientenakte (Kommando IEPA) im Register Zugriffsberechtigung erteilen die Option Keine Zugriffsberechtigung anfordern gesetzt ist:
epa-41.png
Dies gilt unabhängig davon, welche Option unter Anfordern einer Zugriffsberechtigung aktiviert ist.