Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte eGK
Sie können die Daten von der eGK direkt in CGM MEDISTAR übernehmen.
Hintergrundinformation: Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) muss das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchgeführt (auf Wunsch kann die Karte auch in kürzeren Abständen geprüft und aktualisiert werden) und dies gegenüber der KV nachgewiesen werden.
Das VSDM umfasst zwei Schritte: die Online-Prüfung und die Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK. Sowohl die Prüfung, als auch die Aktualisierung erfolgen automatisiert beim Einlesen der Karte. Die Aktualisierung wird nur dann durchgeführt, wenn das System neue Informationen meldet.
Hinweis: Voraussetzung für eine Aktualisierung ist, dass der Versicherte seine Krankenkasse auch über etwaige Änderungen informiert hat (z. B. nach einem Umzug).
Bei der Prüfung der eGK, fragt der Konnektor über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob die eGK gültig und neue Daten beim VSDM-Dienst vorhanden sind.
Geben Sie VK in die Kommandozeile ein (alternativ: Index > Praxis/Patient > Patientendaten > Registrierung Versichertenkarte).
Alternativ können Sie unterhalb Ihres Befehlsmenüs im Menü Kartenterminals doppelt auf den angezeigten Patientennamen klicken:
Die Daten der Versichertenkarte werden eingelesen und es öffnet sich der Dialog Registrierung Versichertenkarte.
Die Daten von der eGK werden in das Programm übertragen und oben im Bereich Chip-Karte angezeigt:
Hinweis: Unter Umständen erhalten Sie die Meldung Die Kassendatei enthält keinen Eintrag zum IK der Karte. Gehen Sie dann wie hier beschrieben vor.
Kein Patient wird gefunden
Wird der Patient nicht gefunden, müsste aber in der Patientendatei vorhanden sein, können Sie ihn suchen. Die Daten der Karte werden dabei bereits vorgeschlagen. Tragen Sie den gesuchten Namen im Bereich Patienten-Suche ein und klicken Sie auf [Suchen].
Die Daten des zuerst gefundenen Patienten werden im Bereich Patientendatei angezeigt. Werden mehrere Patienten mit diesem Namen gefunden, können Sie über die Pfeilschaltflächen zwischen diesen blättern.
Ist der Patient definitiv neu, klicken Sie auf [Neuer Patient]. Sie gelangen in die Patientenstammdaten. Die Daten der Karte sind bereits eingetragen und können von Ihnen ergänzt werden.
Ein Patient wird gefunden
Wenn ein Patient gefunden wurde, werden die Patientendaten im Bereich Patientendatei angezeigt. Wenn mehrere mögliche Patienten gefunden werden (Name, Vorname, Geburtsdatum sind identisch) können Sie den passenden aus der Liste unten rechts wählen.
Klicken Sie auf [Registrieren], um den Einlesevorgang abzuschließen. Bei abweichenden Daten werden Sie gefragt, ob Sie alle oder einzelne Daten von der eGK in die Patientenstammdaten übernehmen möchten.
Die Patientendaten werden dann mit allen bzw. den über [Einzeln auswählen] ausgewählten eGK-Daten überschrieben.
Hinweis: Sollte das Versicherungsverhältnis der Karte von dem manuell erfassten abweichen (z. B. andere Kasse), erhalten Sie entsprechende Meldung, siehe Kassenkorrektur / Kassenwechsel.
Hinweis: Beim Drucken von amtlichen Formularen werden die auf der eGK befindliche Adresse gedruckt, auch wenn diese von der in den Patientendaten erfassten Adresse abweicht.
Ist die eGK ungültig, zeigt CGM MEDISTAR eine entsprechende Meldung an. Die eGK wird gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. Es werden weder Daten noch Prüfungsnachweis auf die eGK geschrieben oder an CGM MEDISTAR übermittelt.
Ist noch kein Krankenschein für den Patienten für das Quartal eingetragen, gelangen Sie in die Krankenscheinabgabe, wo Sie einen Schein eintragen können.
Hinweis: Wenn bei einem Patienten, der bereits einen Krankenschein in der Krankenscheinabgabe eingetragen hat, die Versichertenkarte zum ersten Mal im Quartal registriert wird, erfolgt folgender Hinweis: Ersatzverfahren: Schein nicht mehr notwendig. Vernichten Sie in diesem Fall den Schein möglichst sofort.
Wenn der Patient eine eGK seiner neuen Krankenversicherung vorgelegt hat, führen Sie einen Kassenwechsel mit Datum zum Quartalsanfang durch. Erst dann ist die Abrechnung zu Lasten der neuen Krankenversicherung möglich. Fehlt zum Quartalsende ein gültiger Versicherungsnachweis, steht es Ihnen frei, die Leistungen privat in Rechnung zu stellen.
Hinweis: Wird eine Kasse aufgelöst und hat in der so genannten Kostenträgerstammdatei keinen Nachfolger, wird folgende Meldung angezeigt: "Der bisherige Kostenträger wird zum Ende des Quartals aufgelöst. Durch das Einlesen der neuen Versichertenkarte wird gemäß den Vorgaben der KBV ein Wechsel des Versicherungsverhältnisses mit Wirkung zum Quartalsanfang eingeleitet."

