Elektronische Ersatzbescheinigung
Wenn GKV-Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte beim Praxisbesuch vergessen haben oder die Karte nicht eingelesen werden kann, kann die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) als Versicherungsnachweis genutzt werden.
Die elektronische Ersatzbescheinigung muss vom Patienten per Mobiltelefon über die App seiner Krankenkasse angefragt werden. Ihrer Praxis wird die elektronische Ersatzbescheinigung dann binnen weniger Minuten als E-Mail über den Kommunikationsdienst KIM zugeschickt und kann dem Patienten in CGM MEDISTAR zugeordnet werden. Das manuelle Einpflegen der Versichertendaten wie beim bisherigen papiergebundenen Ersatzverfahren entfällt bei Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung, ist aber bei Bedarf weiterhin möglich.
Die elektronische Ersatzbescheinigung ist ein vollwertiger Versicherungsnachweis für die Behandlung des Patienten im aktuellen Quartal. Für die Abrechnung ist es nicht erforderlich, die eGK nachträglich noch einmal einzulesen.
Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)
Die Berechtigung für den Zugriff auf die ePA wird nur beim Einlesen der eGK für 90 Tage eingeholt. Deswegen ist der Zugriff auf die elektronische Patientenakte des Patienten mit der elektronischen Ersatzbescheinigung alleine nicht möglich. Nur wenn das letzte Einlesen der eGK weniger als 90 Tage zurückliegt oder der Patient über die App einen längeren Zeitraum für den Zugriff durch Ihre Praxis festgelegt hat, ist der Zugriff auf die ePA mit einer elektronischen Ersatzbescheinigung möglich.
QR-Code mit der KIM-Praxisadresse erzeugen
Versicherte, die Ihrer Praxis über ihre Krankenkassen-App eine elektronische Ersatzbescheinigung zuschicken lassen möchten, müssen dafür in der App Ihre Praxis als Empfänger auswählen. Dies können Sie den Patienten erleichtern, indem Sie ihnen einen QR-Code zur Verfügung stellen, den sie mit ihrer Krankenkassen-App einscannen können.
Einen QR-Code mit Ihrer KIM-Adresse erzeugen Sie folgendermaßen:
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Geben Sie EEBQR in die Kommandozeile ein (alternativ: Index > Praxis/Patient > Elektronische Ersatzbescheinigung > Ausdruck QR Code). Es öffnet sich der folgende Dialog:
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Wählen Sie die KIM-Mailadresse aus, für die der QR-Code erzeugt werden soll, und klicken Sie auf [Erstellen].
Es wird eine PDF-Datei mit dem QR-Code erzeugt und im Standardprogramm Ihres Rechners für die PDF-Anzeige geöffnet:
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Drucken Sie die PDF-Datei aus und legen Sie diese z. B. an der Anmeldung Ihrer Praxis aus, damit Patienten sie mit ihrer Krankenkassen-App einscannen können, um eine elektronische Ersatzbescheinigung anzufordern.
Elektronische Ersatzbescheinigung nach dem Empfang einem Patienten zuordnen
Nachdem der Patient eine elektronische Ersatzbescheinigung angefordert hat, erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine E-Mail mit der elektronischen Ersatzbescheinigung im Anhang.
Um die elektronische Ersatzbescheinigung für den Versicherten zu übernehmen, muss die E-Mail im Kommunikationspostfach (Kommando COMM) dem Versicherten zugeordnet werden.
Für die elektronischen Ersatzbescheinigungen gibt im Postfach einen eigenen Ordner namens eEB mit den Unterordnern Posteingang, Zugeordnet und Fehler:
Um eine elektronische Ersatzbescheinigung einem Patienten zuzuordnen, klicken Sie auf die zugehörige E-Mail im Unterordner Posteingang und anschließend rechts im Kommunikationsdialog auf [Zuordnen].
Dies ruft einen Dialog zum Abgleich der Daten auf. Hier erfolgt das Auswählen des Patienten und das Übernehmen der Versichertendaten genau so, wie Sie es vom Einlesen einer eGK kennen.
Nach erfolgter Zuordnung finden Sie in den Patientenstammdaten im Bereich Versichertenkarte den Eintrag EEB, gefolgt von dem aktuellen Quartal.
Sollte die Krankenkasse für einen Patienten keine elektronische Ersatzbescheinigung bereitstellen können, erhalten Sie in der Regel eine E-Mail mit der Ursache. Diese können Sie im Unterordner Fehler einsehen.
E-Mails, die Sie bereits erfolgreich einem Patienten zuordnen konnten, werden im Unterordner Zugeordnet abgelegt.
Einlesen von eGK und elektronischer Ersatzbescheinigung im selben Quartal
Wurde im aktuellen Quartal bereits eine eGK für einen Patienten eingelesen, kann eine elektronische Ersatzbescheinigung nur übernommen werden, wenn ein Versicherungswechsel vorliegt.

