Kennzeichnen von Arzt-Patienten-Kontakten
Durch den Wegfall der Konsultationspauschalen im EBM 2008 ist es nicht mehr möglich, anhand dieser Ziffern, die bei der Abrechnung von einigen Leistungsziffern vorausgesetzte Mindestanzahl von Arzt-Patienten-Kontakten per Regelwerk abzuprüfen.
CGM MEDISTAR unterstützt Sie hierbei durch das Markieren von Patientenkontakten mithilfe sog. Pseudoziffern. Im Gegensatz zu normalen Ziffern gelangen diese aber nicht in die Abrechnungen, sondern dienen nur der praxisinternen Markierung eines Arzt-Patienten-Kontaktes.
Als Vorgabe haben wir die Pseudoziffer K1 (K Eins) ausgeliefert. Möchten Sie diese Ziffer verwenden, dann müssen Sie diese in den Konstanten der ADT-Abrechnung im Bereich Folgende Kontaktziffern nicht abrechnen eintragen.
Hinweis: Beachten Sie hierzu auch die Vorgaben Ihrer jeweiligen KV.
Beispiel:
Die Abrechnung der Ziffer 02310 setzt mindestens 3 Arzt-Patienten-Kontakte voraus. Angenommen, es wurde am 03. März die Ziffer 03111 und am 25. März die Ziffer 02310 eingetragen.
03.03.08 L 03111
25.03.08 L 02310
Die Regelprüfung meldet: „02310 erfordert 3 zugehörige Ziffern“.
Wurden aber zwei weitere Kontakte mittels K1 dokumentiert, passiert der Eintrag der Ziffer 02310 das Regelwerk ohne Fehler.
03.03.08 L 03111
14.03.08 L K1
17.03.08 L K1
25.03.08 L 02310
In die Abrechnung gelangen dabei nur die Ziffern 03111 und 02310. Die Pseudoziffer K1 wird bei der Erstellung der Abrechnungsdatei herausgefiltert.
Tipp: Falls Sie andere oder weitere Pseudoziffern zur Kontaktmarkierung benötigen, können Sie diese ebenfalls in den ADT-Konstanten eintragen. CGM MEDISTAR unterstützt bis zu 5 Ziffern. Entsprechend müssen Sie dann auch die minkon-Einträge im Regelwerk anpassen.

