eKrankenhauseinweisung ausstellen
Für Patienten, die bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert sind, können Sie die Verordnung einer Krankenhausbehandlung (Muster 2) als eFormular an die Krankenkasse übermitteln.
Die eKrankenhauseinweisung ist in das Ihnen bekannte Formular Verordnung von Krankenhausbehandlung (Muster 2) integriert. Der Aufruf über die Formularauswahl (KrHsEinwsg.) erfolgt unverändert.
Hinweis: Ein Ausdruck des Formulars findet immer statt, auch wenn es elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird. Händigen Sie Ihren Patienten wie gewohnt die gedruckte Verordnung aus.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Sie beim Aufruf des Formulars durch ein Hinweisfenster darüber informiert, dass die elektronische Übermittlung des Formulars möglich ist:
In der dort verlinkten PDF-Datei können Sie bei Bedarf nähere Informationen über das Modul, den Mehrwert für Sie, Ihre Patienten und die Krankenkasse sowie über den Datenschutz nachlesen. Diese Praxisinformation wird im späteren Schritt der Einwilligungsdokumentation erneut zur Anzeige angeboten.
Links oben im Formular Verordnung von Krankenhausbehandlung (Muster 2) zeigt eine Schaltfläche Ihnen an, dass der Versand als eFormular aktiviert ist:
Durch Anklicken dieser Schaltfläche können Sie den Versand als eFormular für den aktuellen Vorgang aktivieren bzw. deaktivieren.
Ist der Versand als eFormular nicht aktiviert, hat die Schaltfläche diesen Zustand:
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Besonderheiten beim Ausfüllen des Formulars
Der Versand des Formulars als digitale Krankenhauseinweisung unterliegt teilweise bestimmten Auflagen, z. B. gibt es Krankenkassen, die den Versand nur bei Angabe bestimmter, von der Krankenkasse festgelegter ICD-Codes ermöglichen.
Hinweis: Die Angabe einer kodierten Diagnose (mit endständigem ICD) ist für den Versand als eKrankenhauseinweisung generell verpflichtend.
Ob sich die erstellte Krankenhauseinweisung für den elektronischen Versand eignet, erkennen Sie daran, dass die Schaltfläche [Druck] umbenannt wird zu [Druck und Versand].
Nach dem Anklicken von [Druck und Versand] wird zunächst der Einwilligungsdialog aufgerufen.
Patienteneinwilligung
Der Versand des Formulars ist nur möglich, wenn der Patient seine Einwilligung zur elektronischen Übermittlung seiner Daten erteilt hat. Dazu wird vor dem Versand automatisch ein Einwilligungsdialog aufgerufen:
Durch Anklicken der blau hinterlegten Links können Sie sich die Patienteninformation zu diesem Service sowie eine Zusammenfassung der zu übermittelnden Daten anzeigen lassen oder die Praxisinformation erneut aufrufen.
Nur wenn der Patient Ihnen seine Zustimmung erteilt und Sie die Checkbox erteilt aktivieren, wird Ihnen die Schaltfläche [Drucken und Versenden] angezeigt:
Falls Sie über mehrere KIM-Mailadressen verfügen, können Sie über die Auswahlliste Versand durch die gewünschte KIM-Adresse auswählen.
Die Patienteneinwilligung wird in den medizinischen Daten dokumentiert und muss bei jedem Formularversand erneut erteilt werden.
Klicken Sie auf [Drucken und Versenden], wird das Formular ausgedruckt und elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
In den medizinischen Daten wird eine Zeile abgelegt, die den Versand und die erteilte Zustimmung des Patienten dokumentiert:

