Sie können das Formular Verordnung von Krankenhausbehandlung (Muster 2) elektronisch an teilnehmende Krankenkassen übermitteln, wenn die Patienten ihre Einwilligung dazu erteilen. Diese Einwilligung ist für die elektronische Übermittlung zwingend erforderlich. Datenschutz und Datensicherheit werden von den Krankenkassen innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs sichergestellt. Die Datenübermittlung erfolgt über den Kommunikationsdienst KIM.

Voraussetzungen

Für die elektronische Übermittlung von Muster 2 an eine Krankenkasse müssen neben den grundsätzlichen technischen Voraussetzungen für den Versand von eFormularen (s. eAU) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Patient, für den Sie die eKrankenhauseinweisung ausstellen möchten, ist bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert.

  • Der Patient erteilt seine Einwilligung zur elektronischen Übermittlung des Formulars in dem Einwilligungsdialog, der beim Versand des eFormulars automatisch aufgerufen wird.

  • Das Formular eKrankenhauseinweisung sowie der jeweilige Kostenträger sind im Konfigurationsdialog für eFormulare (Kommando IEF) von CGM MEDISTAR aktiviert:

    eformulare-4.png eformulare-5.png

Ausdruck zusätzlich zur elektronischen Übermittlung

Ein Ausdruck des Formulars findet immer statt, auch wenn es elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird.

Händigen Sie Ihrem Patienten wie gewohnt die gedruckte Papierverordnung aus, damit er diese im Krankenhaus vorlegen kann.