Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
Das Formular Verordnung einer Krankenbeförderung (Krankenbef. - qvo_krbe.qt) wird aus der Formularauswahl heraus mit einem Doppelklick oder der Eingabe der vorangestellten Nummer und <Return> aufgerufen.
Digitalisierung des Musters 4 (eKrankenbeförderung)
Für Versicherte teilnehmender Krankenkassen (derzeit AOK NordWest, AOK Rheinland-Hamburg, AOK Sachsen-Anhalt, BARMER, DAK (Schleswig-Holstein, Hamburg, NRW) und mkk - meine krankenkasse) können die Verordnungsdaten aus Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) elektronisch übermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Thema eKrankenbeförderung ausstellen.

