Widerspruch des Patienten hinterlegen
Die ePA 3.0 wird nach dem sog. „Opt-Out-Prinzip“ bereitgestellt. Dies bedeutet, dass eine Einwilligung des Patienten vorausgesetzt wird. Hat der Patient der ePA grundsätzlich nicht widersprochen, erklärt er sich durch das Einlesen seiner eGK dazu bereit, dass Dokumente in seine ePA hochgeladen werden dürfen.
Jedoch gibt es hier zwei Ausnahmen:
Für hochsensible Daten - insbesondere zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen - gilt:
• Ärzte und Psychotherapeuten müssen die Patienten auf das Recht zum Widerspruch hinweisen.
• Patienten können dann im unmittelbaren Behandlungskontext widersprechen, dass diese Daten in die ePA eingestellt werden.
• Ärzte und Psychotherapeuten müssen den Widerspruch nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren.
Für Ergebnisse von genetischen Untersuchungen oder Analysen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes gilt:
• Diese dürfen in der ePA nur gespeichert werden, wenn der Patient explizit eingewilligt hat.
• Die Einwilligung muss ausdrücklich und schriftlich oder in elektronischer Form vorliegen.
(Quelle: KBV - Elektronische Patientenakte )
Um einen Widerspruch in CGM M1 PRO zu hinterlegen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Mit einem Rechtsklick auf das ePA-Icon in der Symbolleiste des entsprechenden Patienten
öffnet sich das Kontextmenü. Bitte wählen Sie dort die Option „Widersprüche verwalten“ aus.

Anschließend erhalten Sie eine Übersicht, in der Ihnen bereits vorhandene Widersprüche angezeigt werden, sowie die Möglichkeiten, neue Widersprüche zu hinterlegen. Auf der rechten Seite sehen Sie die Widersprüche, die der Patient selbst über die Kostenträger-App erfasst hat. Auf der linken Seite finden Sie die Widerspruchsmöglichkeiten, die Sie aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Patienten einstellen können.

Im Upload-Dialog sehen Sie einen gelben Banner, der Informationen zu einem eventuell hinterlegten situativen Widerspruch oder zu einem fehlenden Einverständnis bezüglich stigmatisierender Inhalte bereitstellt. Dieser Banner verhindert nicht, dass Sie einen Upload durchführen können. Sie sind grundsätzlich in der Lage, die Daten trotzdem hochzuladen.

Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen ein eAB-Widerspruch in der Praxis vorliegt. In diesen Situationen werden die entsprechenden eAB-Daten nicht für den Upload zur Verfügung gestellt. Wenn der Patient einen Widerspruch in der ePA über seine ePA-App hinterlegt hat, kommt es beim Versuch, Daten in die ePA hochzuladen, zu einem Fehler.

