Skip to main content
CGM Knowledge Base

Elektronische Patientenakte (ePA) in CGM M1 PRO

Verpflichtende Nutzung der ePA seit 1. Oktober 2025

Seit dem 01. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für ärztliche Einrichtungen verpflichtend.

Ab dem 01.01.2026 sollen Sanktionen für Praxen greifen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Daher ist es besonders wichtig, dass alle Ärztinnen, Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte und weiteres ärztliches Personal über die Funktionsweise und die korrekte Anwendung der ePA informiert sind.

Weitere Informationen stellt auch die KBV auf ihrer Website KBV - Elektronische Patientenakte bereit.

Diese Dokumentation unterstützt Sie dabei, die ePA erfolgreich in Ihrer Praxis einzuführen und sicher anzuwenden. Sie finden hier alle notwendigen Informationen, Hinweise zur rechtssicheren Nutzung sowie praktische Tipps für den reibungslosen Einsatz im Praxisalltag. So stellen Sie sicher, dass Sie sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch von den Vorteilen der digitalen Akte profitieren.

Für die Sicherheit Ihrer Daten wurden in Zusammenarbeit mit der gematik (die wiederum in kontinuierlicher Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stand), umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt.

Dazu gehören unter anderem:

  • Der Nachweis für den Behandlungskontext wurde weiter abgesichert. Zusätzlich zur Kartennummer werden die Krankenversicherungsnummer sowie weitere Kartenmerkmale benötigt, was i. d. R. nur mit Vorliegen der elektronischen Versichertenkarte (eGK) in der Einrichtung möglich ist. Die Kenntnis der Kartennummer allein reicht nicht mehr aus.
  • Maßnahmen zur Erkennung und Verhinderung ungewöhnlicher Aktivitäten wurden weiter erhöht. Abhängig von der Größe der Einrichtungen gelten bspw. bestimmte Zugriff-Limits auf elektronische Patientenakten. Bei Auffälligkeiten können Institutionsausweise (SMC-B-Ausweise) vom Zugang ausgeschlossen werden, bis die Situation aufgeklärt wurde.
  • Gemeinsam mit den Gesellschaftern der gematik erfolgte eine verstärkte Sensibilisierung bei der Herausgabe und im Umgang mit Ausweisen und Hardware der Telematikinfrastruktur (TI), um Missbrauch zu verhindern. Darüber hinaus bestehen zusätzliche Maßnahmen, die gegen eine weitere Verwendung gestohlener oder verkaufter Praxisausweise wirken.

Zusätzliche Kosten sollten für unsere Kunden nur in seltenen Fällen entstehen, etwa, wenn durch die Aktivierung ein zusätzlicher technischer Aufwand entsteht oder sie bislang nicht alle notwendigen Lizenzen für die ePA erworben haben.

Mit nur wenigen Schritten aktivieren Sie die Nutzung der elektronischen Patientenakte in Ihrem Praxissystem. Wie das geht, erfahren Sie im entsprechenden Artikel.

Die Integration der Funktionen zur Nutzung der „elektronischen Patientenakte“ bietet die Möglichkeit, die Vorteile der Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen integriert zu nutzen. Ziel ist es, mit der elektronischen Patientenakte (ePA) eine Vielzahl von Leistungserbringern und Institutionen sektorenübergreifend und sicher zu vernetzen. Auf Wunsch des Patienten [1] bündelt die elektronische Patientenakte wichtige Gesundheitsdaten, sodass Sie sich nach erfolgter Zugriffsberechtigung einen schnellen Überblick verschaffen können.

Das CGM M1 PRO-Zusatzmodul „elektronische Patientenakte“ wird in gewohnter Art und Weise über die M1-Lizenzverwaltung freigeschaltet. Für den Zugang und die Nutzung werden die bereits etablierten Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) verwendet. Dabei dient der TI-Konnektor (KoCoBox MED+) als zentrale Schnittstelle, Karten wie die Secure Module Card, Typ B (SMC-B) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sorgen für Authentifizierung.

Für Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine ePA-Lizenz besitzen, gilt:  Die Implementierung der neuen elektronischen Patientenakte in der Version 3.0 (ePA für alle) ist mit der Softwarepflege des aktuellen ePA-Pakets abgedeckt. Falls Sie die Modul-Lizenz noch nicht besitzen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Vertriebs- und Servicepartner.

 


[1] In dieser Gebrauchsanweisung wird ausschließlich die männliche Anrede (generisches Maskulinum) verwendet. Dies dient lediglich der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit. Natürlich möchten wir damit auch alle anderen Geschlechter ansprechen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.)

 

 

  • Was this article helpful?