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CGM Knowledge Base

Löschen einer erfassten HKS-Zeile

Möchten Sie eine erfasste HKS-Dokumentation löschen, so gehen Sie bitte wie folgt vor:

Rufen Sie sich die zu löschende HKS-Dokumentation wieder auf (siehe Abschnitt „Unvollständige

HKS-Dokumentationen wieder aufrufen“) und betätigen den image12.jpg -Button ( <F4> ). Es kommt zu

der folgenden Abfrage:

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Bestätigen Sie diese mit „ Ja “ ( <Alt>+J ) um die erfasste Dokumentation zu löschen, betätigen Sie die Schaltfläche „ Nein “ ( <Alt>+N ) um den Vorgang abzubrechen.

6 CGM M1 PRO-eHKS – Unterstützung von ergänzenden Verträgen

Gesetzlicher Hintergrund:

„Die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs kann auch im Rahmen von ergänzenden Verträgen (z.B. nach §73c SGB V) erforderlich sein. Dazu kann eine eHKS- Dokumentation auch für Patienten unter 35 Jahren erfolgen.“

Um vor diesem Hintergrund erstellte Dokumentationsbögen für Patienten im Rahmen von ergänzenden Verträgen speziell zu kennzeichnen, bietet Ihr CGM M1 PRO-Programm folgende Einstellmöglichkeit.

Über das „ CGM M1 PRO-Patientenstammblatt“ → „Patienteninfo“ → „weitere Daten“ kann die Kennzeichnung bezüglich einer ergänzenden Vertragsteilnahme für den jeweiligen Patienten erfolgen.

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Mittels eines Hakens bei „ HKS: Patient nimmt an einem Sondervertrag teil “ kennzeichnen Sie diesen Patienten hinsichtlich einer ergänzenden Vertragsteilnahme.

Folgende Hinweismeldung unterstützt Sie bei der Eingabe.

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Durch Bestätigung der Schaltfläche „ Ja “ ( <Alt>+J ) nehmen Sie die Kennzeichnung einer ergänzenden Vertragsteilnahme des Patienten vor. Durch Betätigen der Schaltfläche „ Nein “ ( <Alt>+N ) brechen Sie den Vorgang einer Kennzeichnung wieder ab.

Rufen Sie nach Patientenaufruf in gewohnter Art und Weise eine HKS-Dokumentation auf. Haben Sie, wie zuvor beschrieben, eine Kennzeichnung vorgenommen, so kommt es zu der folgenden Hinweismeldung nach Aufruf über das Zeilentypkürzel „ HKS “.

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Durch Bestätigen dieser Abfrage mit „ Ja “ ( <Alt>+J ) rufen Sie die HKS-Dokumentation auf. Durch Betätigen der Schaltfläche „ Nein “ ( <Alt>+N ) brechen Sie den Vorgang ab. Haben Sie die Kennzeichnung vorgenommen und die Abfrage mit „ Ja “ ( <Alt>+J ) bestätigt, so repräsentiert die Kennzeichnung „ EV “ innerhalb der Oberfläche einer Dokumentationserstellung die ergänzende Vertragsteilnahme des Patienten (hier am Beispiel einer „Nicht-Dermatologen“-Dokumentation dargestellt).

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Wichtiger Hinweis:

Die Kennzeichnung für eine ergänzende Vertragsteilnahme eines Patienten kann nur durch ein Entfernen des zuvor gesetzten Hakens über „CGM M1 PRO-Patientenstammblatt“ → „Patienteninfo“ → „weitere Daten“ wieder rückgängig gemacht werden.

Nach Speichern einer derart gekennzeichneten HKS-Dokumentation wird diese auch gesondert gekennzeichnet in die CGM M1 PRO-Behandlungsdaten abgelegt. Im Folgenden am Beispiel einer nicht vollständigen „Nicht-Dermatologen“-Dokumentation dargestellt.

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Durch die Mehrinformation „ -EV “ wird dem Umstand einer ergänzenden Vertragsteilnahme in Zusammenhang mit einer HKS-Dokumentation Rechnung getragen.

Die gewohnte HKS-Nomenklatur, ergänzt durch den Zusatz „ -EV “, bildet sich auch innerhalb der Exportliste ab. Somit kann über Tafel „ 5 Direkteinstieg “ → „ Listen “ → „ eHKS-Dokumentationen Export “ auch nach dem Status „ -EV “ selektiert werden.

Als Unterstützung hinsichtlich einer fehlerfreien Nutzung dieser Kennzeichnung prüft Ihr CGM M1 PRO-Programm beim Setzen des Hakens bzgl. einer ergänzenden Vertragsteilnahme, ob zu diesem Patienten bereits eine aktive (noch nicht exportierte) Dokumentation besteht. Wurde zu einem Patienten bereits eine eHKS-Dokumentation erfasst (und diese wurde noch nicht exportiert) und Sie möchten den Status dieses Patienten hinsichtlich einer ergänzenden Vertragsteilnahme ändern, so kommt es zu der folgenden beispielhaften Hinweismeldung.

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Eine nachträgliche Statusänderung hinsichtlich einer ergänzenden Vertragsteilnahme ist nur nach Löschung der bestehenden eHKS-Dokumentation möglich.

Wichtige Informationen:

Die Markierung eines Patienten für eine ergänzende Vertragsteilnahme hat zum einen die Folge, dass das Mindestalter für die eHKS-Anlage nun nicht mehr einen Dokumentationsaufruf verwehrend verhindert, wenn das Alter des jeweiligen Patienten kleiner als 35 Jahre ist (laut KBV- Vorgabe muss der Patientent mindestens 35 Jahre alt sein).

Zum anderen kann das Dokumentationsintervall somit auch kleiner als 2Jahre betragen (KBV- Vorgabe ist alle 2 Jahre). Hier kommt es bei Anlage einer weiteren HKS-Dokumentation unterhalb eines Zeitintervalls von 2 Jahren zu einer Hinweismeldung.

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