Löschen einer erfassten HKS-Zeile
Möchten Sie eine erfasste HKS-Dokumentation löschen, so gehen Sie bitte wie folgt vor:
Rufen Sie sich die zu löschende HKS-Dokumentation wieder auf (siehe Abschnitt „Unvollständige
HKS-Dokumentationen wieder aufrufen“) und betätigen den
-Button ( <F4> ). Es kommt zu
der folgenden Abfrage:
Bestätigen Sie diese mit „ Ja “ ( <Alt>+J ) um die erfasste Dokumentation zu löschen, betätigen Sie die Schaltfläche „ Nein “ ( <Alt>+N ) um den Vorgang abzubrechen.
6 CGM M1 PRO-eHKS – Unterstützung von ergänzenden Verträgen
Gesetzlicher Hintergrund:
„Die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs kann auch im Rahmen von ergänzenden Verträgen (z.B. nach §73c SGB V) erforderlich sein. Dazu kann eine eHKS- Dokumentation auch für Patienten unter 35 Jahren erfolgen.“
Um vor diesem Hintergrund erstellte Dokumentationsbögen für Patienten im Rahmen von ergänzenden Verträgen speziell zu kennzeichnen, bietet Ihr CGM M1 PRO-Programm folgende Einstellmöglichkeit.
Über das „ CGM M1 PRO-Patientenstammblatt“ → „Patienteninfo“ → „weitere Daten“ kann die Kennzeichnung bezüglich einer ergänzenden Vertragsteilnahme für den jeweiligen Patienten erfolgen.
Mittels eines Hakens bei „ HKS: Patient nimmt an einem Sondervertrag teil “ kennzeichnen Sie diesen Patienten hinsichtlich einer ergänzenden Vertragsteilnahme.
Folgende Hinweismeldung unterstützt Sie bei der Eingabe.
Durch Bestätigung der Schaltfläche „ Ja “ ( <Alt>+J ) nehmen Sie die Kennzeichnung einer ergänzenden Vertragsteilnahme des Patienten vor. Durch Betätigen der Schaltfläche „ Nein “ ( <Alt>+N ) brechen Sie den Vorgang einer Kennzeichnung wieder ab.
Rufen Sie nach Patientenaufruf in gewohnter Art und Weise eine HKS-Dokumentation auf. Haben Sie, wie zuvor beschrieben, eine Kennzeichnung vorgenommen, so kommt es zu der folgenden Hinweismeldung nach Aufruf über das Zeilentypkürzel „ HKS “.
Durch Bestätigen dieser Abfrage mit „ Ja “ ( <Alt>+J ) rufen Sie die HKS-Dokumentation auf. Durch Betätigen der Schaltfläche „ Nein “ ( <Alt>+N ) brechen Sie den Vorgang ab. Haben Sie die Kennzeichnung vorgenommen und die Abfrage mit „ Ja “ ( <Alt>+J ) bestätigt, so repräsentiert die Kennzeichnung „ EV “ innerhalb der Oberfläche einer Dokumentationserstellung die ergänzende Vertragsteilnahme des Patienten (hier am Beispiel einer „Nicht-Dermatologen“-Dokumentation dargestellt).
Wichtiger Hinweis:
Die Kennzeichnung für eine ergänzende Vertragsteilnahme eines Patienten kann nur durch ein Entfernen des zuvor gesetzten Hakens über „CGM M1 PRO-Patientenstammblatt“ → „Patienteninfo“ → „weitere Daten“ wieder rückgängig gemacht werden.
Nach Speichern einer derart gekennzeichneten HKS-Dokumentation wird diese auch gesondert gekennzeichnet in die CGM M1 PRO-Behandlungsdaten abgelegt. Im Folgenden am Beispiel einer nicht vollständigen „Nicht-Dermatologen“-Dokumentation dargestellt.
Durch die Mehrinformation „ -EV “ wird dem Umstand einer ergänzenden Vertragsteilnahme in Zusammenhang mit einer HKS-Dokumentation Rechnung getragen.
Die gewohnte HKS-Nomenklatur, ergänzt durch den Zusatz „ -EV “, bildet sich auch innerhalb der Exportliste ab. Somit kann über Tafel „ 5 Direkteinstieg “ → „ Listen “ → „ eHKS-Dokumentationen Export “ auch nach dem Status „ -EV “ selektiert werden.
Als Unterstützung hinsichtlich einer fehlerfreien Nutzung dieser Kennzeichnung prüft Ihr CGM M1 PRO-Programm beim Setzen des Hakens bzgl. einer ergänzenden Vertragsteilnahme, ob zu diesem Patienten bereits eine aktive (noch nicht exportierte) Dokumentation besteht. Wurde zu einem Patienten bereits eine eHKS-Dokumentation erfasst (und diese wurde noch nicht exportiert) und Sie möchten den Status dieses Patienten hinsichtlich einer ergänzenden Vertragsteilnahme ändern, so kommt es zu der folgenden beispielhaften Hinweismeldung.
Eine nachträgliche Statusänderung hinsichtlich einer ergänzenden Vertragsteilnahme ist nur nach Löschung der bestehenden eHKS-Dokumentation möglich.
Wichtige Informationen:
Die Markierung eines Patienten für eine ergänzende Vertragsteilnahme hat zum einen die Folge, dass das Mindestalter für die eHKS-Anlage nun nicht mehr einen Dokumentationsaufruf verwehrend verhindert, wenn das Alter des jeweiligen Patienten kleiner als 35 Jahre ist (laut KBV- Vorgabe muss der Patientent mindestens 35 Jahre alt sein).
Zum anderen kann das Dokumentationsintervall somit auch kleiner als 2Jahre betragen (KBV- Vorgabe ist alle 2 Jahre). Hier kommt es bei Anlage einer weiteren HKS-Dokumentation unterhalb eines Zeitintervalls von 2 Jahren zu einer Hinweismeldung.

