Löschen eines Psychotherapieplans
Das „Löschen“ eines Plans ist in der Maske selbst vorzunehmen. Rufen Sie hierzu aus der Liste
1. Liegen z. B. zwei Genehmigungen vor, sind hierzu auch zwei Psychotherapiepläne im
COMPUMED M1-System anzulegen.
2. Auf dem Abrechnungsschein sind unter „Daten des Annerkennungsbescheids“ die unter-
schiedlichen Genehmigungen anzugeben.
3. Für die Übernahme von Daten aus „Daten des Annerkennungsbescheids“ auf einen PSP
gilt dann der Ablauf: Aufruf des Abrechnungsscheins, Aufruf „Daten des
Annerkennungsbescheids“, Positionierung des Cursors in eines der Felder des gewünsch-
ten Annerkennungsbescheides. Danach erst können die Daten übernommen werden.
4. Für die Übernahme von Daten auf „PSP“ auf den Abrechnungsschein gilt: Wenn mehrere
offene „PSP“ existieren, sind zunächst in oben beschriebener Art und Weise die Daten
des ersten Plans zu übernehmen. Im Anschluss ist der Vorgang mit Auswahl des nächs-
ten „PSP“ zu wiederholen.
Hinweis: Durch das Löschen des Therapieplans werden nicht automatisch die bereits abgelegten Leistungsziffern gelöscht.

