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Löschen eines Psychotherapieplans

Das „Löschen“ eines Plans ist in der Maske selbst vorzunehmen. Rufen Sie hierzu aus der Liste Bild-Nr. 36 1. Liegen z. B. zwei Genehmigungen vor, sind hierzu auch zwei Psychotherapiepläne im COMPUMED M1-System anzulegen. 2. Auf dem Abrechnungsschein sind unter „Daten des Annerkennungsbescheids“ die unter- schiedlichen Genehmigungen anzugeben. 3. Für die Übernahme von Daten aus „Daten des Annerkennungsbescheids“ auf einen PSP gilt dann der Ablauf: Aufruf des Abrechnungsscheins, Aufruf „Daten des Annerkennungsbescheids“, Positionierung des Cursors in eines der Felder des gewünsch- ten Annerkennungsbescheides. Danach erst können die Daten übernommen werden. 4. Für die Übernahme von Daten auf „PSP“ auf den Abrechnungsschein gilt: Wenn mehrere offene „PSP“ existieren, sind zunächst in oben beschriebener Art und Weise die Daten des ersten Plans zu übernehmen. Im Anschluss ist der Vorgang mit Auswahl des nächs- ten „PSP“ zu wiederholen.

Hinweis: Durch das Löschen des Therapieplans werden nicht automatisch die bereits abgelegten Leistungsziffern gelöscht.

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