Anlegen des „Psychotherapieplans“
Abrechnungsziffer: Angabe der Leistungsziffer, die bei jeder Therapiesitzung abzurechnen ist. Wird später die Therapiesitzung als „erbracht“ gekennzeichnet, wird bei Verlassen des Plans die hier angegebene Leistungsziffer automatisch abgerechnet.
Genehmigte Sitzungen: Angabe Anzahl der insgesamt genehmigten Sitzungen.
Davon extern erhalten: Sofern der Patient die Therapie bereits bei einem anderen Arzt begonnen hat, kann hier die Angabe der bereits erbrachten Leistungen erfolgen. Diese wird dann von den „genehmigten“ Sitzungen in Abzug gebracht.
Offene Therapiesitzungen: Ergibt sich aus „Anzahl genehmigte Sitzungen „minus“ Anzahl extern erhalten „minus“ bereits durchgeführte Sitzungen „minus“ bereits durchgeführte Therapiesitzungen außerhalb dieses Plans“ (ändert sich demnach mit jeder erbrachten Sitzung).
Bereits durchgeführte Therapiesitzungen: Zählt die als „erledigt“ markierten Sitzungen.
Bereits durchgeführte Therapiesitzungen außerhalb des Plans: Hier kann die Anzahl der bereits in der eigenen Praxis erbrachten und abgerechneten Therapiesitzungen angegeben werden, die „außerhalb“ des PSP liegen (Bsp.: Es wurden bereits 10 Therapiesitzungen durchgeführt, und erst dann wird der PSP erstellt.). Bitte geben Sie hier genau an, wie häufig die Leistung schon erbracht und abgerechnet wurde.
Anzahl Therapiesitzungen im aktuellen Quartal: Zeigt die Anzahl der erbrachten Leistungen im aktuellen Quartal an. (Kann optional auf den Abrechnungsschein übernommen werden – siehe unten.)
Abgerechnete Therapiesitzungen gesamt: Berechnet auf Basis der Angaben „Bereits durchgeführte Therapiesitzungen“+„Bereits durchgeführte Therapiesitzungen außerhalb des Plans“ (dient der Übernahme auf den Abrechnungsschein.)
Nachdem die Felder entsprechend ausgefüllt wurden, ist über
„offenen Therapiesitzungen“ durchzuführen.
( <F2> ) die Anlage der
Um die Anlage des Therapieplans abzuschließen, verlassen Sie Maske bitte mit
( <F12> ).

