Übernahme von Angaben
Die „Übernahme von Angaben“ funktioniert in zwei Richtungen:
3.1 Übernahme der Daten eines Abrechnungsscheins auf ei- nen „Psychotherapieplan“
Sofern auf dem Abrechnungsschein bereits die Angaben unter „Daten des Anerkennungsbescheides“ gemacht wurden, besteht die Möglichkeit, die für den weiteren Verlauf relevanten Daten des Abrechnungsscheines auf einen neuen Psychotherapieplan zu übernehmen.
Legen Sie zunächst einen neuen „PSP“ an.
Über
( <Strg>+L ) greifen Sie auf die Liste der Abrechnungsscheine zu.
Wählen Sie aus der Liste den gewünschten Schein aus, indem Sie den Cursor darauf
positionieren, und übernehmen Sie im Anschluss die Daten mit
( <F12> ).
Nachfolgende Angaben werden übernommen, sofern diese Daten auf dem Abrechnungsschein unter „Angaben zum Anerkennungsbescheid“ hinterlegt sind:
„Abrechnungsziffer“ → „Leistungen nach Nr.:“
„Genehmigte Sitzungen“ → „bis zu“
„abgerechnete Therapiesitzungen gesamt“ → „bereits abgerechnet“
(optional: „Anzahl Therapiesitzungen im aktuellen Quartal“ → „ bereits abgerechnet“)
Im Anschluss sind die „offenen“ Felder, z. B. Bezeichnung, Sitzungsbeginn usw., auszufüllen. Die
„offenen Sitzungen“ zu diesem Zeitpunkt sind, wie oben beschrieben, über
anzulegen.
( <F2> )
3.2 Übernahme von Angaben auf dem „Psychotherapieplan“ auf den Abrechnungsschein
Zur Übernahme der Daten öffnen Sie bitte den betreffenden Abrechnungsschein und rufen die
„Daten des Anerkennungsbescheides“ über
auf:
( <Strg>+L ) erhalten Sie die Liste der „offenen Psychotherapiepläne“:
Doppelklick oder mit
( <F12> ).
Je nach Vorgabe Ihrer KV kann entweder die „Anzahl der im aktuellen Quartal erbrachten Leistungen“ oder die „Anzahl der insgesamt abgerechneten Leistungen“ übernommen werden. Bitte bestätigen Sie bei der Abfrage die zutreffende Option:
Antragsdatum → Wird aus dem Feld „Datum des Antrags“ übernommen.
bis zu → Wird aus „genehmigte Sitzungen“ übernommen.
Leistungen nach Nr.: → Die Übernahme erfolgt aus der Angabe unter „Abrechnungsziffer“.
bereits abgerechnet → Übernimmt die Anzahl „abgerechnete Therapiesitzungen gesamt“, also die Leistungen, die der aktuell behandelnde Arzt selbst bereits abgerechnet hat.

