Einführung der Ringversuchszertifikate
Die Ringversuchszertifikate wurden bereits zum 01.01.2011 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in eingeführt. Abweichend hiervon trat die Übermittlung dieser in elektronischer Form erst zum 01.04.2011 in Kraft.
Betroffen von dieser Regelung sind Vertragsarztpraxen, die Laborleistungen selbst erbringen und abrechnen und somit potenziell RV-teilnahmepflichtig sind, sowie alle in diesem Zusammenhang zum Einsatz kommenden ambulanten Abrechnungssysteme.
Grundlage für die Erfassung der Ringversuchs-Zertifikate ist der § 25 bzw. § 28 Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen, Absatz 7.
Für bestimmte Laboruntersuchungen/Analyte und in Kombination mit dem jeweils eingesetzten Material existiert eine Pflicht zur Teilnahme an sogenannten Ringversuchen. Die Ringversuche sind eine QS-Maßnahme, in deren Ergebnis Zertifikate für die erfolgreich bestandenen Ringversuche vergeben werden. Die Zertifikate berechtigen zur Erbringung und Abrechnung der damit verknüpften Laborleistungen. Die Zertifikate haben in der Regel eine Gültigkeit von 6 Monaten. Welche Analyte in Kombination mit welchen Materialien von der Ringversuchspflicht betroffen sind, wird jeweils durch die BÄK veröffentlicht und durch die KBV in Form von Schlüsseltabellen aufbereitet und zur Verfügung gestellt.
Ausgenommen von der Ringversuchspflicht ist die Verwendung sogenannter „unit-use- Reagenzien“ im Rahmen der patientennahen Sofortdiagnostik .
Diese können teilweise oder auch für alle in der Praxis zu untersuchenden Analyte und der in diesem Zusammenhang abzurechnenden Laborleistungen zum Einsatz kommen und erfordern in diesem Fall die Angabe des eingesetzten Gerätes mit Angabe des Herstellers .
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre regional zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Informationen zu den Ringversuchszertifikaten erhalten Sie außerdem unter http://www.kbv.de/
Im Folgenden möchten wir Ihnen die Umsetzung der Ringversuchszertifikate in CGM M1 PRO näher bringen:
31.1 Angaben zur Abrechnung von Laborleistungen
Als Default-Wert wird der Schalter bei „ RV-Teilnahme “ auf „ nein “ gesetzt. Sollten Sie keine Angaben zur RV-Teilnahmepflicht vornehmen, so wird dieser Standardwert als „ Abrechnung von Laborleistungen “ mit „ nein “ übertragen.
Sollten Sie jedoch im Laufe des Quartals eine Laborleistung aus der von der KBV hinterlegten Schlüsseltabelle abrechnen, erscheint eine Hinweismeldung, auf die wir detailliert in Punkt 2 eingehen.
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten, die Angaben zur RV-Teilnahmepflicht vorzunehmen:
1 . Sie erfassen die Daten über „Praxisdaten“ → „Praxen“ → Abtauchknopf „weitere Angaben“ → „Einstellungen Ringversuchszertifikate“ . Sollten Sie einer Praxisgemeinschaft angehören, so ist zunächst beim Betreten der Maske „ Praxen “ die entsprechende Praxis über den Pfeil
oder der Lupe
( <F5> ) auszuwählen.
2 . Sollten Sie die Angaben noch nicht vollständig erfasst haben, erscheint bei Eingabe einer aus der Schlüsseltabelle enthaltenen Laborziffer ab dem 01.04.2011 folgende Meldung:

Sofern Sie die Option „ Später “ wählen, wird die Hinweismeldung ausgeblendet und Sie gelangen wieder in die Karteikarte zurück.
Wählen Sie die Option „ Jetzt “, öffnet sich automatisch die nachfolgende Erfassungsmaske, in der Sie Ihre Angaben festlegen können.
Dies ist die gleiche Maske, die Sie über „Praxisdaten“ → „Praxen“ → Abtauchknopf „weitere Angaben“ → „Einstellungen Ringversuchszertifikate“ erreichen. Sollten Sie Ihre Angaben nachträglich ändern wollen, so können Sie dies jederzeit über diesen Aufruf vornehmen.

Zur Anwahl der Felder ist eine gewisse Logik hinterlegt, sodass ggf. manche Felder inaktiv dargestellt werden.
Beispiel 1: Haben Sie die Auswahl „Nein“ bei „RV-Teilnahme“ gewählt, so wird das Feld „Angabe der betriebsstättenindividuellen RV-Materialien“ inaktiv dargestellt und somit wird eine weitere Erfassung unterbunden.
Beispiel 2: Sie haben die Auswahl „Nein“ im Feld „Verwendung“ getroffen – nun wird die Spalte „UU“ inaktiv.
RV-Teilnahme
Bitte legen Sie in diesem Feld fest, ob Sie zur Abrechnung von Laborleistungen RV-teilnahmepflichtig sind. Haben Sie bei „ RV-Teilnahme “ die Angabe „ Ja “ gewählt, so werden die nachfolgenden Felder aktiv.
Angabe der betriebsstättenindividuellen RV-Materialien
Die Angabe im Feld „betriebsstättenindividuellen RV-Materialien“ dient als Filterkriterium der unten aufgeführten Analysen. Je nach Auswahl werden die entsprechenden Analysen (Verfahren/Ziffern) nach oben sortiert. Eine Mehrfachauswahl der RV-Materialien ist möglich.
Verwendung von unit-use-Reagenzien im Rahmen einer patientennahen Sofortdiagnostik (pnSD/uu)
Bei ausschließlicher (oder teilweiser) Verwendung von „unit-use-Reagenzien“ im Rahmen der patientennahen Sofortdiagnostik sind die in diesem Zusammenhang erbrachten RV-Analysen RV- befreit (d. h. es ist kein Zertifikat notwendig). Bei Einsatz von „unit-use-Reagenzien“ ist zu beachten, dass die in diesem Zusammenhang verwendeten Geräte zu spezifizieren sind.
Geräte
Hinter dem Abtauchknopf verbirgt sich eine erneute Erfassungsmaske, in der die entsprechenden Geräte definiert werden können:

Weitere Geräte sind jeweils über die Neuanlage
( <F2> ) zu erfassen. Möchten Sie einen Eintrag löschen, so positionieren Sie den Cursor bitte in dem entsprechenden Eintrag und klicken auf den Button
( <F4> ).
Klicken Sie zum Speichern der Maske auf
( <F12> ) und bestätigen die darauf folgendeSicherheitsabfrage bitte mit „ Ja “.

Angaben zu den einzelnen Analysen:

Anhand der Checkboxen am Ende jeder Analysen-Zeile legen Sie fest, ob für die Erbringung der Laborleistung ein Zertifikat vorhanden ist oder ob die Laborleistungen im Rahmen der patientennahen Sofortdiagnostik erbracht werden.
„ V “ = Zertifikat vorhanden
„ NV “ = Zertifikat nicht vorhanden
„ UU “ = Verwendung unit-use-Reagenzien im Rahmen einer patientennahen Sofortdiagnostik.
Bei Bedarf steht Ihnen die Funktion zur Verfügung, alle Checkboxen einer Spalte komplett mit dem Haken zu versehen. Setzen Sie hierzu das Häkchen im darunter liegenden Feld „ Alle “.

Selbstverständlich können Sie anschließend auch einzelne Felder wieder demarkieren, indem Sie das Feld erneut anklicken.
Wichtiger Hinweis:
Vorgehen bei folgender Konstellation:
Sie erfassen Leistungen, die lt. Schlüsseltabelle der KBV eine Angabe zur RV-Teilnahme benötigen, allerdings trifft keins der vorgegebenen Materialien ( „SE/PL/Vb“, „Urin“, „Liquor“ ) zu.
Bitte nehmen Sie in diesem Falle KEINE Angabe vor und setzen somit bitte in KEINEM der Felder „V“, „NV“ oder „UU“ einen Haken.
31.2 Statistische Auswertung der Ringversuchszertifikate
Eine statistische Übersicht der von Ihnen angegebenen Ringversuchszertifikate erstellen Sie über den
Button
( <Strg+S> ). Sie erhalten hierüber eine entsprechende Auswertung, getrennt nach den unterschiedlichen Status.

