FAQ Gesprächskontingent
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FAQ Thema: Statistiken Gesprächskontingent
- Was bedeutet „Gesprächskontingent“? Antwort: Ärzte können das ausführliche Gespräch mit einem Patienten und / oder einer Bezugsperson seit 2013 als Einzelleistung abrechnen. Voraussetzung ist, dass das Gespräch mindestens zehn Minuten dauert und im Zusammenhang mit einer lebensveränderten Erkrankung steht. Dafür wurde die GOP 03230 für Hausärzte und die GOP 04230 für Kinder- und Jugendärzte eingeführt. Die Leistung wird mit 9,00 Euro je vollendete zehn Minuten bewertet.
Jede Praxis erhält ein quartalsbezogenes Gesprächskontingent. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Behandlungsfälle, für jeden Fall werden 4,50 Euro bereitgestellt. Das Kontingent soll die Ausweitung der Gesprächsleistungen zu Lasten aller Ärzte verhindern.
Wichtiger Hinweis: In die Berechnung des Kontingents fließen fast alle Behandlungsfälle ein. Ausgenommen sind beispielsweise Notfälle im organisierten Bereitschaftsdienst.
Quelle: www.kbv.de .
- Wie berechnet sich das „Gesprächskontingent“? Rechenbeispiel: Einer Praxis mit 1.000 Fällen steht ein Gesprächskontingent von 4.500 Euro im Quartal zur Verfügung. Für 4.500 Euro könnten bis zu 500 ausführliche Gespräche mit je 9,00 Euro abgerechnet werden (500 Gespräche x 9,00 Euro = 4.500 Euro).
- Wo finde ich eine Übersicht des aktuellen Gesprächskontingents? Damit Sie Ihr Gesprächskontingent jederzeit im Blick haben, stellen wir Ihnen eine statistische Auswertung zur Verfügung.
Diese erreichen Sie über „Büro“ → „Statistiken“ → „Budgets“ → „Gesprächskontingent“.
Beispielansicht:
Warum zeigt das Ergebnis -18.00€ an?
Es stehen insgesamt 36 Euro zur Verfügung, lt. Berechnung kommen wir allerdings schon auf 54.00 Euro:
8 Fälle x 4.50 € = 36.00 € Die Ziffer 03230 / 04032 wurde 6x berechnet (6 Fälle x 9.00€ = 54.00€). Es entsteht somit eine Differenz von 18.00 Euro.

