FAQ ASV
FAQ Thema: ASV Ambulante spezialfachärztliche Versorgung in CGM M1 PRO
- Welche Patienten kommen in Frage? Patienten, die an einer komplexen, schwer therapiebaren Krankheit leiden und deren Behandlung besonders hohe Anforderungen an Ärzte stellt. Die Teilnahme ist für die Patienten freiwillig. Entscheidet sich der Patient zur Teilnahme, erklärt er sich bereit, die Ärzte des jeweiligen ASV- Teams zu konsultieren. Das Ausfüllen einer Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich.
- Um welche Erkrankungen handelt es sich? Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, z.B. onkologische und rheumatische Erkrankungen. Seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit geringen Fallzahlen, z.B. Tuberkulose und Mukoviszidose. Hochspezialisierte schmerztherapeutische Leistungen
Leistungen,
z.B.
CT/MRT-gestützte
interventionelle
Hinweis: Es wird nur die „ASV-Erkrankung“ behandelt. Alle anderen Erkrankungen (z.B. grippaler Infekt, Fraktur etc.) werden außerhalb der ASV behandelt.
- Besonderheit? Die Behandlung wird durch Teams von Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit bei Bedarf weitere Ärzte und Psychotherapeuten hinzuzuziehen, um die Patienten so bestmöglich zu versorgen.
- Wer arbeitet in diesen Teams? Niedergelassene Fachärzte und Krankenhausärzte. Je nach Indikation sieht die ASV Kooperationen mit sozialen oder palliativmedizinischen Diensten vor.
- Welche Ärzte sind zur Teilnahme berechtigt? Niedergelassene Fachärzte, Medizinische Versorgungszentren, ggf. ermächtigte Ärzte und Krankenhäuser. Die Spezialärzte müssen hohe Qualitätsanforderungen entsprechen.
Anforderungen und Voraussetzungen der ASV-Richtlinie müssen erfüllt sein Diese müssen anhand entsprechender Belege dem erweiterten Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vorgewiesen werden Ärzte und Krankenhäuser, die für eine bestimmte Indikation an der ASV teilnehmen wollen, melden sich bei dem erweiterten Landesausschuss als Team an und warten auf eine Berechtigung.
Hinweis: Die ASV-Berechtigung gilt immer nur für eine bestimmte Indikation, nicht für alle ASV- Krankheitsbilder!
- Woraus bestehen die Teams? Jedes Team besteht aus einem Kernteam mit einem Teamleiter und den Mitgliedern sowie bei Bedarf aus weiteren Fachärzten und Psychotherapeuten.
- Welche Aufgaben hat der Teamleiter? Der Teamleiter koordiniert die ambulante spezialfachärztliche Versorgung – sowohl fachlich als auch organisatorisch. Er ist für den Patienten der erste Ansprechpartner.
- Wer übernimmt die Aufgabe des Teamleiters? In der Regel der Facharzt, der aufgrund seiner Fachrichtung den Patienten schwerpunktmäßig behandelt.
- Wer ist im Kernteam? Fachärzte, die aufgrund Ihrer Kenntnisse bei der Behandlung mitwirken. Sie arbeiten eng mit dem Teamleiter zusammen. Es ist vorgesehen, dass diese an mindestens einem Tag der Woche eine Sprechstunde in der Praxis des Teamleiters anbieten.
- Wie ist der Behandlungsumfang? Hierzu gehören EBM-Leistungen sowie ausgewählte neue Untersuchungs-und Behandlungsmethoden. Die Leistungen werden für jede Erkrankung in der zutreffenden Anlage zur ASV-Richtlinie festgelegt. In einem sogenannten „Appendix“ sind alle Leistungen aufgeführt, die für die entsprechende Erkrankung abgerechnet werden können.
- Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an ASV unter CGM M1 PRO? Um an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, müssen neben den gesetzlichen Vorgaben (ASV-Berechtigung) folgende Voraussetzungen in CGM M1 PRO erfüllt werden: Lizenzierung des Moduls Hinterlegung der ASV-Teamnummer Zuordnung Betriebsstätten / Ärzte → Team
- Wie erfolgt die Lizenzierung? Die Lizenzierung nehmen Sie bitte wie folgt vor: Navigationsboard: „Hilfe“ → „Lizenzschlüssel“. Wählen Sie das Modul „M1-ASV“ aus
und geben im darunter liegenden Feld „Lizenzschlüssel“ den Ihnen vorliegenden Lizenzschlüssel ein.
Speichern Sie anschließend mit
(<F12>).
- Wie werden die Teams mit der entsprechenden Team-Nummer erfasst? Wechseln Sie bitte in „Praxisdaten“ → „Praxen“ → Praxis auswählen → Abtauchknopf „weitere Angaben“ → „ambulante fachärztliche Versorgung (ASV)“. Es erscheint folgendes Fenster:
Geben Sie nun den Teamnamen und Ihre ASV-Teamnummer an. Setzen Sie anschließend den Haken im Feld „aktiv“. Beispiel:
- Wie erfolgt die Zuordnung Team – Betriebsstätte(n) – Ärzte?
Die Arzt-Zuordnung findet über den Button
(<Shift+Strg+F2>) statt.
Es erscheint zunächst eine Abfrage:
Bestätigen Sie mit „Betriebsstätten“, erhalten Sie anschließend unter „verfügbar“ eine Liste aller Betriebsstätten, die in Ihrem System erfasst sind. Klicken Sie eine Betriebsstätte an und weisen
diese mit
dem Feld „Ausgewählt“ zu. Sie können beliebig viele Betriebsstätten auswählen.
Speichern Sie die Maske mit
(<F12>).
Nachfolgend ordnen Sie die Ärzte auf die gleiche Art und Weise zu.
Klicken Sie dazu zunächst wieder auf
„Ärzte“. Weisen Sie die gewünschten Ärzte mit
beliebig viele Ärzte auswählen.
(<Shift+Strg+F2>) und bestätigen die Abfrage mit
Speichern Sie die Maske mit
dem Feld „Ausgewählt“ zu. Sie können
(<F12>).
Über
(<F2>) lassen sich bei Bedarf weitere Teams anlegen.
- Wie kennzeichne ich eine ASV-Patiententeilnahme?
Wechseln Sie bitte in die Patienten-Stammdaten und klicken auf den Abtauchknopf „Patienteninfo“.
In der Mitte der Maske finden Sie die Checkbox „ASV“. Bitte setzen Sie hier einen Haken.
und verlassen die Maske mit
(<F12>).
- Wie werden die ASV-Leistungen gekennzeichnet?
Die Leistungseingabe erfolgt zunächst auf gewohnte Art und Weise in der Karteikarte. Nach dem Bestätigen der Ziffernzeile erhalten Sie bei einem ASV-Patienten jedoch eine Abfrage:
Betätigen Sie die Meldung mit „Ja“, erhält die Leistungszeile die Kennzeichnung „ASV“.
Beispiel:
Somit ist nun gewährleistet, dass diese Ziffernzeile intern als ASV-Zeile gespeichert und mit den entsprechenden Informationen in die Abrechnung übertragen wird.
- Wie werden Leistungen abgerechnet, die nicht Bestandteil des EBM sind? Sie geben in der Leistungszeile die Ihnen bekannte Pseudoziffer ein (siehe Informationen der KBV unter http://www.kbv.de/html/1150_12791.php ) und speichern die Zeile. Anschließend drücken Sie die Tastenkombination <Shift+Strg+Z> um in den Ziffernassistenten zu gelangen. Hier stehen nun innerhalb der Sachkostenangaben zusätzlich für die ASV-Abrechnung die Felder „ASV-Leistung“ und „ASV-Betrag“ zur Verfügung:
Die Vergütung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den für die ASV festgelegten Gebührensätzen (Laborleistungen 1-facher, technische Leistungen 1,2-facher und übrige ärztliche Leistungen 1,5-facher Gebührensatz).
- Wie kann ich die Angabe des Tumorstadiums (TNM-Status) vornehmen?
Unterschieden wird zwischen Tumoren, die als Erkrankung mit schwerem Verlauf gelten und Tumoren, die nur im Einzelfall schwere Verlaufsformen aufweisen. Bei den „im Regelfall schweren Verlaufsformen“ genügt die Übertragung des ICD-Codes. Bei Tumoren, die nur im Einzelfall schwere Verlaufsformen aufweisen, muss zusätzlich die Angabe des TNM-Status vorgenommen werden.
Diesen TNM-Status tragen Sie als Diagnoseerläuterung hinter dem jeweiligen ICD-Code in der Karteikarte ein.
Beispiel:
- Ändert sich etwas bei den Verordnungen? An der Handhabung zur Medikamentenverordnung ändert sich nichts, jedoch ist für die Verordnung von Arzneimitteln in der ASV ein eigener Rezeptblock zu verwenden! Bei den Rezepten ist in der sogenannten Codierleiste anstatt der Betriebsstättennummer (BSNR) die Pseudoziffer „222222222“ (9 mal die 2) eingedruckt.
Zusätzlich wird im Feld der Betriebsstättennummer (BSNR) die ASV-Teamnummer (statt der BSNR) eingedruckt. Des Weiteren wird im Feld „Status“ eine „1“ hinzugefügt. Für die Kennzeichnung erhalten Sie beim Aufruf des Rezeptes eine Abfrage:
Bestätigen Sie mit „Ja“, wird sowohl die ASV-Teamnummer als auch die Statusergänzung aufgeführt. Beispiel:
Bitte nutzen Sie für die Verordnungen der ASV nur diese Vordrucke, damit die Verordnungen nicht das Richtgrößenvolumen belasten!
Die Verordnungen von Arznei-, Heil-und Hilfsmitteln unterliegen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung und belastet daher nicht das Richtgrößenvolumen. Dennoch hat die Verordnung stets nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu erfolgen.
- Werden sonst noch andere Formulare verwendet? Nein. Sie nutzen grundsätzlich (bis auf das Rezept) die gängigen Formulare. Damit z.B. Überweisungen, Bescheinigungen etc. der ASV zugeordnet werden können, wird auch hier statt der Betriebsstättennummer (BSNR) die Team-Nummer aufgedruckt und im Feld „Status“ die letzte Stelle mit der Ziffer „1“ nach entsprechender Abfrage gekennzeichnet.
- Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt auf gewohnte Art und Weise.
Es gibt bei der ASV-Abrechnung keine „Sammelabrechnung“, d.h., jeder Arzt rechnet seine eigenen Leistungen ab. Die Abrechnung kann über die KV, die Krankenkassen oder z.B. auch über eine private Verrechnungsstelle (PVS) erfolgen. Erfolgt die Abrechnung über die KV, führen Sie die Abrechnung wie gewohnt durch. CGM M1 PRO überträgt in diesem Falle die ASV-Teamnummer automatisch in die Abrechnung.
Hinweis: Ärzte dürfen ASV-Leistungen nur mit entsprechender Genehmigung abrechnen. Da die Berechtigung nur für ein bestimmtes Krankheitsbild gilt, können nur Leistungen dieses Krankheitsbilds abgerechnet werden.
- Können ASV-gekennzeichnete Patienten selektiert werden? Wenn ja, wie? Alle Patienten mit der im Patientenstammblatt vorgenommenen Kennzeichnung „ASV“ können selektiert werden. Sie haben die Wahl, ob Sie die Selektion mit zusätzlichen Suchkriterien erweitern oder nur eine Liste aller ASV- Patienten erstellen möchten.
Liste der ASV-Patienten erstellen
(<Strg+F12>). Sie erhalten nun
Erweiterte Selektion der ASV-Patienten Möchten Sie nicht nur eine Liste aller ASV-Patienten erstellen, sondern diese Auswertung noch mit zusätzlichen Kriterien erweitern, stellt die „Mehrstufige Selektion“ das richtige „Werkzeug“ dar. Die Selektion erreichen Sie über „Büro“ → „Statistiken“ → „Selektive Suche“ → „Mehrstufige Selektion“. Wählen Sie im Drop Down-Menü zunächst den „Patientensuchdialog“ aus
und klicken anschließend auf
.
Sie gelangen nun in den Patientensuchdialog. Über diesen wechseln Sie nun – wie zuvor beschrieben – in den erweiterten Suchdialog, in dem Sie im ersten Schritt alle „ASV“- gekennzeichnete Patienten selektieren.
Die Liste der ASV-Patienten bestätigen Sie anschließend mit
(<Strg+F12>). Die Anzahl
der Patienten wird nun in die Konfigurations-Maske übernommen.
Beispiel:
ebenfalls die Selektion mit
übernommen.
Die Selektion lässt sich beliebig erweitern.
(<Strg+F12>). Auch hier wird die Anzahl der Patienten
Um nun eine Schnitt-bzw. Vereinigungsmenge zu erreichen, ist die Auswahl der Verknüpfung von entscheidender Bedeutung.
Über die Listendarstellung
(<Strg+L>) erhalten Sie die entsprechende Patientenliste.
Weitere Sonder-/Filterfunktionen
Die „Mehrstufige Selektion“ bietet noch weitere Sonder-bzw. Filterfunktionen. Details erfahren Sie im Kapitel 13 unserer Gebrauchsanweisung.
Änderungshistorie
| Änderungshistorie | Col1 | Col2 | |
|---|---|---|---|
| 0 | Dokumentenerstellung | Sarah März | 11.08.2015 |
| 1 | Letzte Änderung | Sarah März | 13.06.2016 |

