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CGM Knowledge Base

Was versteht man unter der elektronischen Medikationsliste, dem elektronischen Medikationsplan und dem digital gestützten Medikationsprozess?

Unter dem digitalen gestützten Medikationsprozess (dgMP) versteht man einen neuartigen Anwendungsfall der „ePA für alle“, der schrittweise ab Mitte 2026 eingeführt wird. Der dgMP besteht aus drei wesentlichen Bestandteilen: der elektronischen Medikationsliste (eML), dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sowie zusätzlichen Informationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-rZI). Das Hauptziel besteht darin, die Transparenz bezüglich der Medikation der Patienten zu erhöhen und eine umfassende sowie zentralisierte Dokumentation medikationsbezogener Informationen zu ermöglichen.

Bereits seit Einführung der ePA für alle haben Sie die Möglichkeit, mit der eML zu arbeiten. Sobald die Akte eines Versicherten vorliegt, erzeugt jedes E-Rezept einen Eintrag in der elektronischen Medikationsliste (eML).  Sie enthält somit die Verordnungs- und Dispensierinformationen für alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte eines Patienten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es geplant, auch rezeptfreie Medikamente (OTC), Nahrungsergänzungsmittel und andere Arzneimittel, die nicht über E-Rezepte erfasst werden, sowie Medikationshinweise und AMTS-rZI in die eML aufzunehmen. Diese Daten sollen die Erstellung und Aktualisierung des eMP unterstützen.

Der elektronische Medikationsplan (eMP), der auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) geschrieben wird, kann zusätzlich als PDF/A in die ePA hochgeladen werden. Mit der Einführung des vollständigen digital gestützten Medikationsmanagements erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich zweite Jahreshälfte 2026) eine Speicherung strukturierter Daten in der ePA. Der Anspruch auf Erstellung und Pflege eines Medikationsplans bleibt für gesetzlich Versicherte nach § 31 a SGB V bestehen.

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