Abrechnung
System-Einstellungen
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Wählen Sie im Menü
Optionen | Abrechnung. Daraufhin erscheint das FensterOptionen Abrechnungim RegisterADT, in dem Sie alle abrechnungsrelevanten Einstellungen vornehmen:
Register ADT
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Dieses Register ist der Ausgangspunkt für alle Änderungen, die Sie hier durchführen möchten.
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Unbedingt beachten! Nehmen Sie hier nur Änderungen nach Rücksprache mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung vor. |
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Wählen Sie
Gesamthafte Abrechnung, wenn eine Abrechnungsdatei alle Betriebs- und Nebenbetriebsstätten enthalten soll -
Aktuell werden in der Abrechnungsdatei nur die BSNR und NBSNR übermittelt zu denen auch Leistungen vorliegen. In einigen Fällen benötigt die KV auch die zugehörige BSNR ohne Ziffern. Um diese zu übermitteln, aktivieren Sie bitte das Kästchen
Hauptbetriebstätte immer in die Abrechnungsdatei einfügen. -
Wählen Sie
getrennte Abrechnung für BSNR und zugeordnete NBSNR,wenn die Abrechnungsdateien jeweils nur die ausgewählte (Neben-)Betriebsstätte enthalten soll. -
Wählen Sie
SADT-Abrechnung, um die SADT Abrechnung zu aktivieren. -
Wählen Sie
Knappschaft getrennt (Knappschaftsärzte), wenn eine Abrechnungsdatei für Knappschaftsfälle getrennt erstellt werden soll. Dies ist der Fall, wenn Sie direkt mit der Bundesknappschaft abrechnen und deshalb einen separaten Datensatz benötigen.
Register Regelwerk
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Wählen Sie das Menü
Optionen | Abrechnungdas RegisterRegelwerk. Daraufhin erscheint folgendes Fenster:
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Alle in diesem Register gesetzten Einstellungen wirken sich auf die GNR-Regelwerksprüfung der GOÄ und UV-GOÄ aus.
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Legen Sie durch Anklicken der jeweiligen Markierungsfelder fest, welche der GNR-Regelprüfungen standardmäßig durchgeführt werden sollen.
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Wir empfehlen Ihnen, alle GNR-Regelprüfungen - bis auf
dokumentationspflichtige Leistung- durchführen zu lassen. Nach eventuellen Eingabefehlern erscheinen dann entsprechende Warnhinweise bei der Eingabe in die Abrechnungsscheine und bei den Regelprüfungen. Das Programm wird durch die umfangreichen GNR-Regelprüfungen nur unwesentlich langsamer, Sie haben jedoch eine optimale Kontrolle über alle Ihre Eingaben zur Abrechnung. -
Nach einem erfolgten GNR-Regelwerk-Prüflauf erscheint dann das Fenster
GNR-Fehlerliste, in dem sämtliche Fehler für den ausgewählten Abrechnungszeitraum aufgelistet sind. -
Folgende GNR-Regelprüfungen können (und sollten) Sie durchführen lassen:
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Markierungsfeld |
Bedeutung: Das Programm prüft, ... |
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ob eine Tagtrennung bei jeder Uhrzeitangabe (also auch bei um) durchgeführt wurde. |
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welche Gebührennummern einander ausschließen. |
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ob die erlaubte Häufigkeit einer Leistung innerhalb eines Quartals überschritten wurde. |
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ob die erlaubte Häufigkeit einer Leistung innerhalb eines Tages überschritten wurde. |
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ob die für bestimmte Leistungen erforderlichen Zeitangaben im Abrechnungsschein eingetragen wurden. |
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ob die für bestimmte Leistungen erforderlichen Begründungen im Abrechnungsschein eingetragen wurden. |
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ob bestimmte geschlechtsspezifische Leistungen richtig zugeordnet wurden. (Beispielsweise würde eine Fehlermeldung erscheinen, wenn irrtümlicherweise für einen Mann eine Schwangerschaftsuntersuchung eingetragen wurde.) |
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ob bei der jeweiligen Ziffer die dazugehörenden Sachkosten abgerechnet werden sollen.
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Das Programm prüft, auf welchen Scheinen noch keine GO-Nummer 1 abgerechnet wurde. |
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ob Ziffern auch außerhalb des Quartals bei dem gleichen Patienten abgerechnet wurden. |
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ob Grundleistungen, die mehrfach im Quartal neben Leistungen aus dem Katalog B9, B10, C bis T abgerechnet werden, korrekt eingetragen wurden. |
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ob Gebührennummern, die nicht alleine stehen können, (die nur in Kombination mit einer anderen Leistung möglich ist), korrekt eingegeben wurden. |
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ob die Ziffer nur mit bestimmten Ziffern kombiniert wurde. |
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ob dokumentationspflichtige Leistungen auch entsprechend dokumentiert wurden. |
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ob Abrechnungsziffern, für die eine Begründung erforderlich ist (z.B. Feiertags-Ziffern), korrekt eingegeben wurden. |
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ob die entsprechenden Kilometerangaben in der Abrechnung korrekt eingegeben wurden. Diese können Sie auch automatisch über das Entfernungsfeld in den Patientenstammdaten eingeben. Sie haben drei verschiedene Eingabemöglichkeiten:
1. Sie geben die Gebührennummer manuell ein. Beachten Sie bitte, dass die Gebührennummer mit einem voranstehenden Doppelkreuz versehen sein muss: #<Gebührennummer>
2. Sie geben den Wert für Doppelkilometer ein: z.B. 10
3. Sie geben die entsprechende Entfernungszone ein: Z1-Z4 |
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ob jeweils, falls keine Sachkosten abgerechnet wurden, eine Abfrage erfolgen soll. |
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ob Ziffern ohne benötigte Zusätze abgerechnet wurden. |
Register Regelwerk EBM 2000plus
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Wählen Sie das Menü
Optionen | Abrechnungdas RegisterRegelwerk EBM 2000plus. Daraufhin erscheint folgendes Fenster:
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Alle in diesem Register gesetzten Einstellungen wirken sich auf die GNR-Regelwerksprüfung des EBM aus.
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Legen Sie durch Anklicken der jeweiligen Markierungsfelder fest, welche der GNR-Regelprüfungen standardmäßig durchgeführt werden sollen.
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Sie können ebenfalls eine
Farbe für die Ausgabe im Regelwerkfestlegen. Die Einträge werden dann in der ausgewählten Farbe angezeigt. -
Klicken Sie eine Regel an, erhalten Sie eine Beschreibung der Regel im Bereich Erläuterung zur Regel.
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Wir empfehlen Ihnen, alle GNR-Regelprüfungen - bis auf
Berichtspflicht für jede berichtspflichtige GNR,Berichtspflicht einmal auf Schein erfülltundSub-GOP- durchführen zu lassen. Nach eventuellen Eingabefehlern erscheinen dann entsprechende Warnhinweise bei der Eingabe in die Abrechnungsscheine und bei den Regelprüfungen. Das Programm wird durch die umfangreichen GNR-Regelprüfungen nur unwesentlich langsamer, Sie haben jedoch eine optimale Kontrolle über alle Ihre Eingaben zur Abrechnung. -
Nach einem erfolgten GNR-Regelwerk-Prüflauf erscheint dann das Fenster
GNR-Fehlerliste, in dem sämtliche Fehler für den ausgewählten Abrechnungszeitraum aufgelistet sind. -
Folgende GNR-Regelprüfungen können (und sollten) Sie durchführen lassen:
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Markierungsfeld |
Bedeutung: |
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Prüft, ob die GO-Nr. für Ihre Fachrichtung(en) zugelassen ist. |
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Prüft, ob eine genehmigungspflichtige GO-Nr. in Ihren Zusatzqualifikationen eingetragen ist. |
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Ist die GO-Nr. geschlechtsspezifisch, so wird dieses geprüft. |
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Prüfung auf Mindest- und Maximalalter |
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Sind Pflichtzusätze definiert, so wird geprüft, ob alle Angaben erfolgt sind. |
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Prüfung, ob der angegebene OPS-Zusatz bei dieser GO-Nr. zulässig ist. |
OPS ohne EBM Zuordnung
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Wird der Schalter OPS ohne EBM Zuordnung gesetzt, werden die OPS ohne EBM Bezug bei der Prüfung 'Inhalt OPS Zusätze' mit einbezogen und in der GNR Regelwerkskontrolle als Hinweis mit ausgegeben. |
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Darf die GO-Nr. innerhalb eines Zeitraums nur begrenzt abgerechnet werden. |
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Prüfung, ob zu einer Zuschlagsziffer die Grundleistung angegeben wurde. |
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Prüfung auf Einschlüsse im bestimmten Zeitraum |
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Prüfung auf Ausschlüsse im bestimmten Zeitraum |
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Rechnen Sie z.B. 3 GO-Nr. ab, die berichtspflichtig sind, so müssen auch 3 Berichtsziffern abgerechnet werden. Wenn das Vorkommen von berichtspflichtigen und Berichtsziffern abweicht, dann erfolgt eine Meldung im Regelwerk. |
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Das Vorhandensein einer Berichtsziffer bedient eine evtl. Berichtspflicht mehrerer GO-Nr. auf dem Schein. |
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Ist im GO-Stamm ein Aus-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum Sitzung angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. CGM ALBIS prüft den Zeitraum Sitzung dann wie einen Behandlungstag. |
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Prüft, ob zu einer GO-Nr. aus der Leistungsgruppe „Besuche und Visiten“ eine Wegepauschle, Doppelkilometer (dkm) oder eine Zone (z) abgerechnet wurde. |
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Bei Eingabe einer GO-Nr. aus der Leistungsgruppe „Besuche und Visiten“ erscheint ein entsprechender Hinweis. |
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Prüft, ob ein Ordinationskomplex (01.04.2005 - 31.12.2007), eine Versicherten- bzw. Grundpauschale im Behandlungsfall abgerechnet wurde. |
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Prüft, ob ein TSS-Zuschlag abgerechnet wurde. |
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Es kann ein bestimmter Zuschlag vorgeschlagen werden. Tragen Sie diesen in das Textfeld ein. |
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Prüft, ob eine Kombination von GNRn durch einen Komplex ersetzt werden kann. |
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Prüft, ob die für die GNR erforderliche Anzahl von Arzt-Patienten-Kontakten erfüllt sein kann. |
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Prüft, ob bei der GNR dazugehörende Zusätze fehlen. |
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Es wird geprüft, ob die Leistungsziffer einer Einschränkung unterliegt und auf dem Abrechnungsschein abgerechnet werden darf. |
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Ermöglicht für die geänderte EBM 2000plus Ziffer die Scheindatenaktualisierung durchzuführen. |
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Ist im GO-Stamm ein Aus-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum Krankheitsfall angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. |
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Ist im GO-Stamm ein Aus-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum "Je Patient/Teilnehmer" angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. |
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Ist im GO-Stamm ein Aus-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum "1 Jahr" angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. |
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Ist im GO-Stamm ein Aus-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum "Jedes Kalenderjahr" angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. |
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Ist im GO-Stamm ein Aus-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum "2 Jahre" angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. |
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Ist im GO-Stamm ein Aus-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum " 2 Kalenderjahre" angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. |
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Ist im GO-Stamm ein Aus-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum " 3 Kalenderjahre" angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. |
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Um Scheine mit Abrechnungsgebiet 15 abrechnen zu können, muss eine Ziffer mit Kennzeichnung 115b auf dem Schein angegeben sein. Im Gegenzug kann eine Ziffer mit Kennzeichnung 115b nur auf einem Schein mit Abrechnungsgebiet 15 abgerechnet werden. |
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Ist der Schalter 'Chroniker' in den Patientenstammdaten gesetzt, erfolgt die Prüfung beim 2. APK auf das Vorhandensein des Chronikerzuschlags. Ist dieser nicht vorhanden, wird dieser zur Abrechnung angeboten. |
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Es wird geprüft, ob in den letzten 3 Vorquartalen bei mindestens 2 Vorquartalen jeweils 1 Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat, um den Chronikerzuschlag anzusetzen. |
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Prüfung der Ziffern 01430 und 01435 auf Alleinstellung im Behandlungsfall. Hintergrund: Die Gebührenordnungspositionen 01430 und 01435 sind nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen berechnungsfähig. Ausgenommen sind bei der Gebührenordnungsposition 01430 lediglich die Ziffern des Kapitels 40. |
Ausschlüsse zu 01734
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Prüfung der Ziffer 01734 mit der Anzahlbedingung 1x je Patient/Teilnehmer wird erst ab dem 01.01.2021 durchgeführt. Vor dem 01.01.2021 wurde die Ziffer 01734 in einem anderen Kontext (Untersuchung auf Blut im Stuhl) genutzt. |
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Prüfung, ob der angegebene GNR-Zusatz bei dieser GO-Nr. zulässig ist. |
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Ist im GO-Stamm ein Ausschluss-, Einschluss-, eine Grundleistung oder eine Anzahlbedingung mit Prüfzeitraum "im Arztfall" angegeben, so wird dies ebenfalls geprüft. |
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Hinweismeldung ausgeben, wenn eine Versichertenpauschale durch eine altersabhängige Versichertenpauschale ersetzt wird. |
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Prüfung auf Beendigungsmitteilung einer Psychotherapie im laufenden Quartal. |
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Sofern zu einer EBM-Leistung die ICD-Klassifikation durch die GO-Stammdatei explizit gefordert wird, muss bei der Erfassung der Leistung geprüft werden, ob die geforderte Akut- oder Dauerdiagnose ebenfalls vorhanden ist. |
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Automatische Abrechnung der Ziffern 86900 und 86901 bei Versand eines eArztbriefs. Diese Einstellung gilt immer für das aktuell laufende Quartal. |
Register Regelwerk HZV
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Wählen Sie das Menü
Optionen | Abrechnungdas RegisterRegelwerk HZV. Daraufhin erscheint folgendes Fenster:
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Alle in diesem Register gesetzten Einstellungen wirken sich auf die GNR-Regelwerksprüfung des EBM auf HZV Scheinen aus.
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Legen Sie durch Anklicken der jeweiligen Markierungsfelder fest, welche der GNR-Regelprüfungen standardmäßig durchgeführt werden sollen.
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Sie können ebenfalls eine
Farbe für die Ausgabe im Regelwerkfestlegen. Die Einträge werden dann in der ausgewählten Farbe angezeigt. -
Klicken Sie eine Regel an, erhalten Sie eine Beschreibung der Regel im Bereich
Erläuterung zur Regel. -
Wir empfehlen Ihnen, alle GNR-Regelprüfungen durchführen zu lassen. Nach eventuellen Eingabefehlern erscheinen dann entsprechende Warnhinweise bei der Eingabe in die Abrechnungsscheine und bei den Regelprüfungen. Das Programm wird durch die umfangreichen GNR-Regelprüfungen nur unwesentlich langsamer, Sie haben jedoch eine optimale Kontrolle über alle Ihre Eingaben zur Abrechnung.
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Nach einem erfolgten GNR-Regelwerk-Prüflauf erscheint dann das Fenster
GNR-Fehlerliste, in dem sämtliche Fehler für den ausgewählten Abrechnungszeitraum aufgelistet sind. -
Folgende GNR-Regelprüfungen können (und sollten) Sie durchführen lassen:
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Markierungsfeld |
Bedeutung |
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Prüfung, ob für die eingegebene GNR benötigte bzw. unerlaubte Diagnosen abgerechnet sind. |
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Prüfung auf Leistungsausschlüsse im bestimmten Zeitraum. Liegt ein Ausschluss vor, wird geprüft, ob Diagnosecode-Ausnahmen angegeben und abgerechnet sind welche den Ausschluss aufheben. |
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Prüfung, ob für die eingegebene GNR benötigte Leistungseinschlüsse angegeben wurde. |
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Ist der Schalter 'Chroniker' in den Patientenstammdaten gesetzt, erfolgt die Prüfung beim 1. APK und Dokumentation einer Diagnose aus Anlage 3 auf das Vorhandensein des Chronikerzuschlags. Ist dieser nicht vorhanden, wird dieser zur Abrechnung angeboten. |
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Aktivierung bzw. Deaktivierung der Kodierhilfe |
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Prüfung, ob zu der eingegebenen GNR Tagesausschlüsse (Ausschlüsse an bestimmten Wochentagen/Feiertagen) existieren und ob das Leistungsdatum der GNR auf einen dieser Tage fällt. |
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Prüfung, ob die eingegebene GNR einem HZV-Ziffernkranz angehört und im Rahmen des HZV-Vertrages abgerechnet werden muss. |
Register KRW
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Wählen Sie das Menü
Optionen | Abrechnungdas RegisterKRW. Daraufhin erscheint folgendes Fenster:
Bereich Allgemein
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Setzen Sie den Schalter bei
Ambulante Kodierrichtlinien aktivieren, um das erweitere Regelwerk zu aktivieren.
Bereich ab 01.01.2022
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Um einen schnellen Überblick zu den einzelnen Regeln zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit sich Farben zu den Regeln zu hinterlegen. Wählen Sie den Eintrag aus und verändern Sie bei Bedarf die Farbe in der Auswahlliste
Farbe für die Ausgabe im Regelwerk. -
Folgende Regelprüfungen werden angewendet
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Hinzufügenvon Diagnosen -
Ersetzenvon Diagnosen -
Löschenvon Diagnosen
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Bereich bis 31.12.2021
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Um einen schnellen Überblick zu den einzelnen Regeln zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit sich Farben zu den Regeln zu hinterlegen.
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Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich Hinweismeldungen und Warnungen auszublenden. Hierbei erhalten Sie keine Meldungen mehr zu diesen Regelprüfungen. Für die Übergangsphase wurden jedoch überwiegend nur Hinweise angezeigt, so dass Sie ungehindert Ihre gewohnten Diagnosen erfassen konnten.
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Bei jeder Eingabe von Diagnosen erfolgt eine Regelprüfung zu den einzelnen Diagnosen. Es wird geprüft, ob ein Ein‐ oder Ausschluss von Diagnosen und Ziffern besteht
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Folgende Regelprüfungen konnten bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden:
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Fehlergruppe |
Prüfung |
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Ob für die Abrechnung einer GNR eine ICD-Kodierung notwendig ist. |
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Ob für eine ICD-Kodierung die Abrechnung einer GNR erforderlich/empfohlen ist. |
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Ob für eine ICD-Kodierung ein weiterer ICD-Kode erforderlich ist |
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Ob eine Diagnosensicherheit erfasst wurde. |
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Ob eine Seitenlokalisation erfasst werden muss. |
Register AODT
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Wählen Sie das Menü
Optionen | Abrechnungdas RegisterAODT. Daraufhin erscheint folgendes Fenster:
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Hier legen Sie fest, ob Sie die AODT Leistungen als niedergelassener oder Krankenhaus Arzt erbringen.
Nummerierung AODT-Formular zurücksetzen
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Sie können pro Arztnummer die Nummerierung des AODT Formulars zurücksetzen. Überschreiben Sie dazu im Feld
LfdNrden eingetragenen Wert.
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Wichtiger Hinweis In einer AODT Datei dürfen keine doppelten Nummern vergeben werden. Dies führt zur Ablehnung durch das KBV-Prüfmodul und eine Weiterverarbeitung in Ihrer KV ist nicht möglich. |
Register TI
Möchten Sie die ermittelten TI-Anwendungen korrigieren, öffnen Sie den Menüpunkt Optionen | Abrechnung... und wählen Sie dort das Register TI aus. Es erscheint folgender Dialog:
Hier haben Sie die Möglichkeit, die ermittelten TI-Anwendungen für das jeweilige Quartal und je Betriebsstätte zu ändern.
Über die Schaltfläche Zurücksetzen werden die TI-Anwendungen, welche in Ihrem CGM ALBIS aktiv sind, ermittelt und etwaige Änderungen zurückgesetzt.
Verlassen Sie den Dialog über die Schaltfläche OK werden alle Änderungen, die Sie durchgeführt haben, gespeichert. Verlassen Sie den Dialog über die Schaltfläche Abbrechen, werden Ihre durchgeführten Änderungen verworfen.
Register etc.
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Nehmen Sie hier folgende Einträge vor:
Diagnose übertragen als...
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Diese Einstellung hat seit Einführung des KVDT keine Auswirkung mehr auf die Erstellung der Abrechnung. Lediglich für die Ausgabe der Diagnosenstatistik und des BDT-Exportes wirkt sich das Setzen der Schalter entsprechend aus.
Notationskennzeichen des ICD-Codes
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Mittels des Schalters
Fehlerausgabe Notationsprüfung, können Sie die Fehlerausgabe des internen CGM ALBIS-Fehlerprotokolls beeinflussen. -
Ist der Schalter gesetzt, so wird jede Diagnose, die der Notation nicht entspricht, im internen Fehlerprotokoll ausgegeben.
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Ist der Schalter nicht gesetzt so erscheint lediglich ein Hinweis zu Beginn des Fehlerprotokolls. Die Diagnosen, die nicht der Notation entsprechen, werden nicht ausgegeben.
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Wichtiger Hinweis Beachten Sie, dass dieser Schalter keine Auswirkung bei der Eingabe von Diagnosen hat. Fehlerhafte Diagnosen werden während der Eingabe moniert. |
Prüfung PLZ
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Hier können Sie festlegen, ob die Postleitzahl direkt bei der Eingabe geprüft werden soll. Als Laborarzt haben Sie ggfs. keinen Patientenkontakt und somit keine Möglichkeit den Wohnort des Patienten zu hinterfragen.
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Für Laborärzte gilt: Ist die PLZ des Patienten für die Abrechnung nicht zugelassen, so wird, sofern Sie mit der offiziellen SDAV (Stammdaten Arzt- Verzeichnis) der KBV arbeiten, die PLZ des Erstveranlassers in die Abrechnung übermittelt. Die PLZ des Erstveranlassers wird anhand der BSNR aus der SDAV ermittelt. Ist die SDAV nicht installiert, so wird die Postleitzahl aus Ihren Praxisstammdaten in die Abrechnung übermittelt.
OneClick Abrechnung
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Im KV Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein besteht die Möglichkeit die Sammelerklärung mit CGM ALBIS zu erstellen und signiert online zu übertragen. Setzen Sie dazu den Schalter
Sammelerklärung (nur KVNO)und den SchalterSigniert. -
Um den OneClick Versand über KIM nutzen zu können, setzen Sie den Haken bei
Mailversand über KIM (sofern verfügbar). Sie können jetzt Ihre Abrechnungsdatei über den MenüpunktAbrechnung | Onlineversand…versenden.
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Wichtiger Hinweis Bitte klären Sie vor dem Versand der Abrechnungsdatei über KIM, ob Ihr KV diese Übertragungsweg unterstützt! |
eTerminservice
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Setzen Sie den Haken bei eTerminservice aktivieren, nach dem Sie KV-Connect erfolgreich eingerichtet haben, um den eTerminservice auf dem Muster 6 und PTV 11 freizuschalten.
GNR-Vor/Nachkennung
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Für die Quartalsabrechnung kann es notwendig sein, bestimmte Leistungsziffern mit einer Vor- bzw. Nachkennung zu versehen. Hierbei handelt es sich um KV-spezifische Vorgaben.
Beispiel: Hinter der Ziffer 26 bei Notfällen sollen Sie lt. KV-Anweisung ein großes N als Nachkennung erfassen und in die Abrechnung zu übertragen. -
Generell sind folgende Buchstaben Vor- bzw. Nachkennungen laut KBV erlaubt:
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Vorkennungen dürfen nur in Großbuchstaben eingetragen werden: A , B, C, ... bis Z
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Nachkennungen dürfen wie folgt verwendet werden: A, B, C, ... bis Z, sowie a, b, c und d.
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Geben Sie mehrere Vor- bzw. Nachkennungen ein, so trennen Sie diese durch Kommata.
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Scheine nach alter GOÄ abrechnen
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Markieren Sie diese Option bei Bedarf.

