Löschkonzept
Mit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung hat ein Patient grundsätzlich das Recht auf Löschen seiner Daten. Des Weiteren müssen Daten nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden können.
CGM ALBIS hilft Ihnen, Karteikarteneinträge und Patienten zu finden, bei denen die Aufbewahrungsfrist der Daten überschritten ist. Der Begriff "Löschunterstützung" meint an dieser Stelle zunächst den Suchlauf, um Daten zu selektieren, die im nächsten Arbeitsschritt gelöscht werden können.
Nach Durchführung des Suchlaufs haben Sie die Möglichkeit, die gefundenen Daten endgültig und unwiderruflich zu löschen. Die Nutzung der Löschunterstützung und dem anschließenden Löschen von Daten kann nur von berechtigten Benutzern durchgeführt werden, die Zugriff auf entsprechende Löschrechte und Patientenzugriffe besitzen. Im Auslieferungszustand hat kein Benutzer dieses Recht.
Die in CGM ALBIS erfassten Daten haben unterschiedliche gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die wir in verschiedenen Kategorien zusammengefasst haben. Im Dialog Löschunterstützung für Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Ihnen die einzelnen Löschkategorien angezeigt. Sie können die eingestellten Fristen nach Ihren Anforderungen anpassen. Die Inhalte der Kategorien sind in der folgenden Tabelle näher beschrieben:
Nach einem Suchlauf werden Ihnen Patienten angezeigt, bei denen Daten außerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorliegen. Sie können die Patienten markieren, bei denen die Daten unwiderruflich gelöscht werden sollen und den Löschlauf starten.
Daten, die Sie in CGM ALBIS außerhalb einer Patientenakte erfasst haben und deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, müssen Sie unkenntlich machen und dann löschen.
Beispiele, wo sich Daten befinden könnten, sind die folgenden Menüpunkte:
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Stammdaten | Adressen -
Stammdaten | Überweisungsärzte -
Stammdaten | Praxisdaten -
usw.
Für eine Unkenntlichmachung gehen Sie folgendermaßen vor:
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Überschreiben Sie die einzelnen Felder, z.B. mit mehreren
XXXund speichern Ihre Änderung ab. -
Anschließend löschen Sie den Datensatz.
Personenbezogene Daten in Softwareprogrammen, die an CGM ALBIS angebunden sind (z.B. CGM PRAXISARCHIV, Sonografie Programme usw.), müssen in den jeweiligen Programmen separat gelöscht werden.

