Voreinstellungen BG-Rechnung
Info:
Im folgenden Abschnitt sind alle wichtigen Voreinstellungen zur Erstellung der BG-Rechnungen (Berufsgenossenschaft) für Sie aufgelistet. Diese müssen Sie vor der Erstellung der Rechnungen definieren:
Altes Hauptmenü: [Abrechnen/ Privatliquidation/ Voreinstellungen]
Neues Hauptmenü: [Organisation/ Abrechnung/ Privatliquidation Voreinstellungen]
Innerhalb der folgenden Auswahl wählen Sie durch Anklicken oder mittels der Leertaste die entsprechende Privatabrechnungsgruppe aus. Sie gelangen dann in die Voreinstellungen zur Privat-/BG-Abrechnung.
In der Registerkarte [BG-Abrechnung] wird zur besseren Orientierung in grau angezeigt, für welche Privatabrechnungsgruppe die folgenden Voreinstellungen vorgenommen werden, da diese pro Privatabrechnungsgruppe getroffen werden. Ein Beispiel ist die Rechnungsvorlage.
Hinweis: Bei den Rechnungsvorlagen können auch selbst erstellte Vorlagen verwendet werden.
Die oben dargestellten Felder haben folgende Bedeutung:
Genereller Berechnungssatz BG-Abrechnung
Anhand der hier eingetragenen Zahl wird die prozentuale Berechnung aller BG-Rechnungen eingestellt. Die Einstellung sollte für alle Bundesländer auf "100" eingestellt werden, also ohne Abminderung.
Bes. Kosten bei BG-Rechnungen mitberechnen
Wird dieses Feld aktiviert, so werden bei allen BG-Rechnungen zusätzlich die besonderen Kosten mitberechnet. Dies ist innerhalb der BG-Abrechnung die Regel und sollte daher grundsätzlich markiert werden.
BG-Abrechnung generell stationär
Mit dem Aktivieren dieses Feldes wird voreingestellt, dass generell beim Anlegen eines neuen BG-Behandlungsfalls dieser als stationärer und nicht als ambulanter Behandlungsfall markiert wird.
BG-Abrechnung generell besondere Heilbehandlung
Mit dem Aktivieren dieses Feldes wird voreingestellt, dass generell beim Anlegen eines neuen BG-Behandlungsfalls dieser als besondere Heilbehandlung markiert wird.
Druckvorlage für BG-Rechnungen
Wählen Sie in diesem Bereich die gewünschte Druckvorlage für Ihre BG-Rechnungen aus. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche [Test], um eine Vorschau der Rechnungsvorlage zu erhalten.
Druckvorlage BG-Mahnungen
Wählen Sie in diesem Bereich die gewünschte Druckvorlage für Ihre BG-Mahnungen aus. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche [Test], um eine Vorschau der Mahnungsvorlage zu erhalten.
Druckvorlage BG-Kurzmahnungen
Wählen Sie in diesem Bereich die gewünschte Druckvorlage für Ihre BG-Kurzmahnungen aus. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche [Test], um eine Vorschau der Kurzmahnungsvorlage zu erhalten.
Bankverbindungen BG-Rechnungen
Wählen Sie in diesem Bereich die gewünschte Bankverbindung für die Abrechnung Ihrer BG-Rechnungen aus. Sollte hier noch keine vorliegen, können Sie diese über [STRG + N] neu anlegen.
IBAN in 4er-Blöcken darstellen
Mit dem Aktivieren dieses Feldes ist es möglich, die IBAN in 4er-Blöcken auf den BG-Rechnungen, -mahnungen und -kurzmahnungen abzubilden. Die Bankverbindung wird anschließend wie in diesem Beispiel auf Ihren Rechnungen und Mahnungen abgebildet:
Einstellungen für die BG-Rechnung
In diesem Bereich können Sie nun sowohl für die [Rechnungen] als auch für die [Kostenvoranschläge] entsprechende Texte hinterlegen. Klicken Sie dafür auf die Schaltfläche mit den 3 Punkten.
Sollten Sie keine praxisspezifischen Texte hinterlegen wollen, können Sie auf [Standardtexte] klicken und es wird ein Text vorgegeben.
Einstellungen für diverse Berichte
Hier wird festgelegt, an welcher Position CGM TURBOMED auf einem Berichtsbogen bspw. die Berichtsgebühr einfügt. Diese Eintragungen sind wichtig, wenn Sie auf den Berichtsbögen abrechnen, da sich die BG-Formulare in der Aufteilung der Abrechnungsfelder unterscheiden.
Beispiel:
Im Nachschaubericht muss die Berichtsgebühr rechts unten auf dem Bogen eingetragen werden, dagegen wird die Berichtsgebühr in dem D13-Bericht auf der Rückseite unten links eingetragen.
Sie legen hier eine oder mehrere Ziffern für bspw. die Berichtsgebühr fest und stellen somit sicher, dass diese abgerechnete(n) Ziffer(n) auch im Feld Berichtsgebühr auf Ihrem BG-Formular erscheint.
Achtung: Die Berichtsgebühr muss bei den betreffenden Patienten in der Abrechnung eingetragen sein, damit diese auch auf das BG-Formular übernommen werden kann.

