Schwangerschaftsabbrüche
Info:
Um die Übermittlung von Schwangerschaftsabbrüchen grundsätzlich zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie müssen Sie zunächst einen neuen Behandlungsfall anlegen über [Patientenmenü/ Behandlungsfall/ Kassenbehandlungsfall ohne eGK].
- Betätigen Sie im Dialog [Behandlungsfalldaten erfassen] die Tastenkombination [Strg+E].
Es öffnet sich der Dialog mit den Einstellungen der Behandlungsfall-Neuaufnahme.
- Aktivieren Sie hier das Kontrollkästchen [Abrechnung von Schwangerschaftsabbrüchen gemäß den Anforderungen der KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe] und schließen Sie Ihre Eingabe mit Klick auf die Schaltfläche [OK-> F5] ab.
- Die Patientin legt Ihnen eine Kostenübernahmebescheinigung von einer gesetzlichen Krankenkasse vor. Dabei kann es sich auch um eine Krankenkasse handeln, bei der die Patientin nicht gesetzlich krankenversichert ist.
- Zurück im Dialog [Behandlungsfalldaten erfassen] klicken Sie jetzt auf [Kasse ändern]. Sie gelangen dann in die sogenannte [Eigene Liste der Krankenkassen].
Achten Sie bitte darauf, dass die Krankenkasse die Kostenträgeruntergruppe 9 enthält:
- Sollte die Krankenkasse mit der Kostenträgeruntergruppe 9 in Ihrer [Eigenen Liste der Krankenkasse] nicht vorhanden sein, übernehmen Sie diese mit der Tastenkombination [Umschalt+F9] aus dem Datenstamm.
Bei Übernahme der AXA BKK erhalten Sie z. B. die folgende Auswahl:
- Übernehmen Sie hier die AXA BKK mit KTUG (Kostenträgeruntergruppe) 9. CGM TURBOMED springt daraufhin in die Zusatzdaten des Behandlungsfalls, in welchen nun das Feld [Kennziffer] freigeschaltet wurde und bearbeiten werden kann.
- Tragen Sie im Feld [Kennziffer] die sogenannte Fall-Kennziffer ein, die Sie der Kostenübernahmebescheinigung der Krankenkasse entnehmen können.
- Mit einem Klick auf die Schaltfläche [Zurück] speichern Sie Ihre Eingabe. Ihre Eingaben sind damit abgeschlossen und die Aufnahme des Behandlungsfalls kann wie gewohnt vollendet werden.
Hinweis: Die Kennziffer muss mindestens 21-stellig und maximal 27-stellig sein!
Der Aufbau der Ziffer erfolgt nach folgender Syntax:
Nach den Pflichtvorgaben der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) ist es erforderlich, die von Ihnen ausgestellten Überweisungen (in der Regel betrifft dies die Überweisung zur Fachrichtung Anästhesie) ohne Patientendaten auszudrucken. Anstelle dieser Daten wird die Fall-Kennziffer auf die Überweisung gedruckt.

