TIPPS &TRICKS
Ambulante Kodierunterstützung
Mit der Einführung zur ambulanten Kodierunterstützung zum 1. Juli 2022 hat sich das Kodieren in Ihrer Praxis verändert. Seit dieser Zeit konnten Sie sich bereits mit den Neuerungen vertraut machen und die Anforderungen in Ihrer Praxis umsetzen. Da es im täglichen Praxisbetrieb hin und wieder noch zu Fragen kommt, möchten wir diese gerne in unserem aktuellen Newsletter aufnehmen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen zusammenfassenden Überblick über die aktuellen Anforderungen und die damit verbundenen Einstellungsmöglichkeiten in Ihrem CGM M1 PRO. Ziel dieser neuen Diagnosenverschlüsselung ist es, die Behandlungsdiagnosen von Ärzten und Psychotherapeuten so detailliert wie möglich zu erfassen, sodass die Kodierqualität insgesamt steigt und somit der Behandlungsaufwand genau bestimmt werden kann. In der Vergangenheit stand die Kodierqualität immer wieder auf dem Prüfstand, vor allem, wenn es um die Aufstockung der vertragsärztlichen Honorare ging. Durch die höhere Transparenz der digitalen Kodierung lässt sich die Morbiditätsstruktur messen und somit auch eine Veränderung im Behandlungsbedarf belegen. Dies wiederum beeinflusst die vertragsärztliche Vergütung und die Bereitstellung von Geldern an die Krankenkassen. Wichtig: Die automatische Übernahme von Dauerdiagnosen in die KVDT-Abrechnung ist seit der Einführung der ambulanten Kodierunterstützung im Jahr 2022 nicht mehr zulässig. Dauerdiagnosen müssen kategorisiert und klar von anamnestischen Diagnosen unterschieden werden. Die Kategorisierung erfolgt nach:
- Akutdiagnosen
- Anamnestische Diagnosen
- Dauerdiagnosen
Zusätzlich entfällt die Vorbelegung der Diagnosesicherheit. Das bedeutet, dass die Diagnosesicherheit bei jeder Abrechnung individuell bewertet und festgelegt werden muss.
Die folgenden Möglichkeiten zur Kategorisierung stehen Ihnen in CGM M1 PRO zur Verfügung: Über ein Symbol Bubble im Behandlungsblatt können Sie die Diagnoseauswahl aufrufen und die vorhandenen Diagnosen kategorisieren. Sie erhalten die Auswahl der Diagnosen, die zur Übernahme ins aktuelle Quartal zur Verfügung stehen. Die Dauerdiagnosen, die bereits von Ihnen als solche kategorisiert wurden, werden automatisch vorselektiert. Anhand der farblichen Darstellung lässt sich der Status auf den ersten Blick erkennen:
Gelb= keine Zuordnung Grün= bereits zugeordnet Grau=keine Dauerdiagnosen vorhanden Blau=bereits erledigt Wichtig: Bereits kategorisierte Dauerdiagnosen sind in diesem Bereich automatisch vorselektiert. Dauerdiagnosen, die im laufenden Quartal bereits für die Abrechnung übernommen wurden, sind in grüner Schriftfarbe hervorgehoben. Bitte stellen Sie sicher, dass alle für die Abrechnung zu übernehmenden Dauerdiagnosen mit einem Haken versehen sind. Ändern Sie hier den Status einer Dauerdiagnose, wird der Haken am Anfang der Zeile entfernt. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der KBV. In diesem Fall ist das Häkchen nochmals explizit zu setzen, damit die Übernahme in die Abrechnung erfolgt. Beim Erfassen einer Dauerdiagnose in der Karteikarte erscheint eine Meldung, die es Ihnen ermöglicht, die Diagnose direkt bei der Eingabe zu kategorisieren. Innerhalb der Kassenabrechnung erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis auf der GO-Fehlerliste. Über den Button am Ende der Zeile steht Ihnen die Möglichkeit einer Onlinekorrektur zur Verfügung. Dort werden Ihnen die zutreffenden Kodiervorschläge angeboten. Wenn Sie einen Behandlungsschein anlegen, ist die Zuordnung ebenfalls möglich. Dazu wählen Sie bitte die folgende Einstellung: Praxisdaten|Praxis-Konfigurationen|Einstellungen ICD|“Dauerdiagnosenübernahme direkt nach Scheinanlage“. (Hinweis: Diese Einstellung gilt nicht bei Anlage eines Privat- oder BG-Scheins.) Die folgenden Einstellungsmöglichkeiten zur Kodierunterstützung stehen Ihnen in CGM M1 PRO zur Verfügung: Über das Navigationsboard (den Wegweiser): Praxisdaten|Praxis-Konfigurationen|Weitere Einstellungen finden Sie die Optionen „Konfiguration der behandlungsfallbezogenen Kodierregeln“ und „Konfiguration der quartalsübergreifenden Kodierregeln“. Dort können Sie jeweils einstellen, ob Sie die Hinweismeldung in der Kassenabrechnung und/oder im Behandlungsblatt erhalten möchten. Bitte beachten Sie, dass verpflichtende Regeln nicht editierbar sind und nicht deaktiviert werden können. Mit einem Klick auf den Button „Detailansicht“ am Ende der Zeile gelangen Sie in die Detailansicht der Kodierregeln. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen, wie z. B. Regelanwendung, Bezugsraum, Regelbeschreibung, Kurzschreibung, Prüfzeitpunkt und Parameter (auslösender ICD-Code). Weitere Anpassungen zur Kodierunterstützung finden Sie in CGM M1 PRO: Auf der Scheinrückseite wird Ihnen der Status der Dauerdiagnosen durch die farbliche Symbolik angezeigt. Eine Statistik der Dauerdiagnosen finden Sie über Büro|Statistiken|Diagnosenstatistik. Am Ende der Zeile weist Sie die farbliche Symbolik wieder auf den aktuellen Kodierstatus hin. Möchten Sie wissen, bei welchen Patienten noch keine Dauerdiagnosen erfasst wurden, setzen Sie zu Beginn der Statistik einen Haken im Feld „Patienten ohne DD anzeigen“. Zusätzlich lassen sich auch die Diagnosen anzeigen. Alle Diagnosen werden in blauer Schrift dargestellt. Eine behandler- bzw. fachrichtungsbezogene Übernahme der Diagnosen können Sie über Praxisdaten|Praxis-Konfigurationen|Einstellungen ICD -> „Filter DD nach Fachgebiet und Behandler“ einstellen. Dazu setzen Sie bitte den Schalter „Filter DD nach Fachgebiet und Behandler“ auf „ja“. Nachdem Sie die Einstellungen gespeichert haben, erscheint beim Aufruf der ambulanten Kodierunterstützung ein weiterer Button (<Strg+Y>). Darüber erhalten Sie eine Behandlerauswahl, bei der eine Mehrfachauswahl möglich ist. Sind Sie zum Zeitpunkt des Aufrufs der ambulanten Kodierunterstützung bereits mit einem Arztkürzel in CGM M1 PRO angemeldet, werden die Dauerdiagnosen automatisch nach diesem Behandler gefiltert. In der Kassenabrechnung erhalten Sie eine Meldung „Für diesen Schein werden in der Abrechnung keine Dauerdiagnosen übertragen“auf der GO-Fehlerliste, wenn im aktuellen Quartal keine Diagnosezuordnung erfolgt ist, aber im Vorquartal bereits Dauerdiagnosen übermittelt wurden. Die KBV informiert ebenfalls zu diesem Thema auf Ihrer Website unter: https://www.kbv.de/html/52722.php

