Steigerungsfaktoren flexibel anwenden
Info:
Die Steigerungsfaktoren für die GOÄ-Leistungsziffen entnimmt CGM M1 PRO in erster Instanz den beim jeweiligen Kostenträger hinterlegten Daten.
Für die drei geläufigen privaten Abrechnungsbereiche "Privat" (Standard-GOÄ), "KVB" (Bahn) und "PostB" (Postbeamte) sind in CGM M1 PRO eigene Kostenträger mit den geltenden Standardfaktoren verfügbar (Beispiel PRIVAT im Bild).

Ist einem Privatpatienten in den Stammdaten der zutreffende private Kostenträger zugeordnet worden, wird über den formal anzulegenden privaten CGM M1 PRO-Abrechnungsschein (P-Schein) auf die Kostenträgerdaten zurückgegriffen. Bei privaten Abrechnungsscheinen für Kassenpatienten wird diesen automatisch der Kostenträger "PRIVAT" (Standard-GOÄ) und damit dessen Faktorensatz zugeordnet.
Eine evtl. vorzunehmende generelle Änderung der Faktoren, muss somit nur im Kostenträger selbst vorgenommen werden.
Die beim Kostenträger hinterlegten Faktoren lassen sich in CGM M1 PRO für individuell zu handhabende Abrechnungsgegebenheiten selbstverständlich "übersteuern".
In der Reihenfolge ihrer Anwendung (mit fallender Priorität) bestehen dafür die folgenden Möglichkeiten:
1. (höchste) Priorisierung: Eingabe eines Faktors zu einer bestimmten einzelnen Leistungsziffer in der Behandlungszeile (L-Zeile).
Dieser Faktor wird dann bei diesem Patienten nur für diese einzelne Ziffer angewendet.

2. Priorisierung: Hinterlegung von patientenspezifischen Faktoren im Patientenstammblatt (Abtauchknopf - siehe dieser Tipp).
Danach werden alle bei diesem Patienten erfassten Leistungen mit diesen Individualfaktoren multipliziert. Ausgenommen davon sind die gemäß 1. erfassten Leistungen.

3. Priorisierung: Eintragung eines abweichenden Faktors für die Leistungsziffer in deren Stammdaten (Tafel "3 Praxisdaten"/Praxis- Konfigurationen/GoÄ-Ziffern).
Dieser Faktor wird bei Ansatz dieser Ziffer immer benutzt, wenn nicht die beiden vorherigen Prioritätsstufen zutreffend sind.

Trifft keiner dieser drei Fälle zu, ermittelt CGM M1 PRO die Faktoren, wie oben erwähnt, aus dem Kostenträger.

