BG-Leistungen im Ausnahmefall steigern
Info:
CGM M1 PRO verhindert bei der Eingabe berufsgenossenschaftlich abzurechnender Leistungen deren Steigerung über einen abweichenden Faktor. Damit verhält sich das Programm gemäß den geltenden Abrechnungsbestimmungen.
Für die seltenen, mit dem Leistungsträger abgestimmten Fälle, die die Verwendung eines Faktors erlauben, bietet Ihnen Ihr CGM M1 PRO ein temporär alternatives Vorgehen. Erfassen Sie einen Steigerungsfaktor zu einer BG-Ziffer, ...

... wird diese Erhöhung bei der Rechnungslegung regulär verhindert.

Für den Einzelfall lässt sich dies umgehen, indem Sie die Parameter-Einstellungen der BG-Rechnung aufrufen und dort über den Abtauchknopf "Weiteres" die "weiteren Rechnungsparameter" aufrufen.

Dort lassen sich temporär unter anderem auch Einstellungen für die BG-Abrechnung treffen. Für den vorliegenden Fall aktivieren Sie hier die Option "Steigerungsfaktoren erlauben" und verlassen die Maske mit dem grünen Haken.



