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Kodierregelwerk

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Achtung: Das Kodierregelwerk ist nur für Praxen relevant, die kassenärztlich abrechnen und ist somit nicht für Privatpraxen vorhanden.

Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sollen ambulant tätige Ärzte und Psychotherapeuten bei der Anwendung von ICD-10-GM-Codes von Ihrem Praxisverwaltungssystem unterstützt werden, um dadurch die Kodierqualität zu erhöhen und zu vereinheitlichen.

Die sogenannte Kodierregelwerksprüfung läuft im Hintergrund und wird zunächst bei einer Kodierung in den vier Diagnosebereichen Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen des Bluthochdrucks aktiviert – Krankheitsbildern mit hohen Fallzahlen und einer komplexen Kodierung.

Stellt die Kodierregelwerksprüfung Unstimmigkeiten fest, erhalten Sie beispielsweise den Hinweis, dass ein spezifischerer ICD-10-GM-Code vorhanden ist und dieser wird Ihnen direkt zur Auswahl angeboten. Sie können den Code daraufhin ändern oder auch den Vorschlag ablehnen. Bewährte Funktionen wie die Codesuche und die Kennzeichnung von Dauerdiagnosen sind ebenfalls Teil der Kodierunterstützung. Sie wurden überarbeitet und stehen weiter für alle Diagnosebereiche zur Verfügung. Neben der ICD-10-GM ist auch die dafür vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebene Verschlüsselungsanleitung in CGM Praxis enthalten.

Hier finden Sie eine Übersicht des Kataloges der Kodierrichtlinien. Die hier vorgenommenen Einstellungen sind betriebsstättenbezogen. Sie können also in der Liste links die gewünschte Betriebsstätte auswählen. Oberhalb der Liste der Betriebsstätten sehen Sie außerdem "Hinweise zu Änderungen", da jedes Quartal eine neue Version des Kodierregelwerks bereitgestellt wird.

Hinweise zu Änderungen

Die im aktuellen Quartal bereitgestellte Version des Kodierregelwerks gilt für den Einsatz mit Beginn des Folgequartals. Sie gilt solange, bis eine neue Version der KRW-Stammdatei zur Verfügung gestellt wird. Sobald sich Änderungen am Kodierregelwerk ergeben, werden diese in CGM Praxis übernommen. Damit Sie besser nachvollziehen können, welche Änderungen vorgenommen wurden, erhalten Sie hier eine Übersicht über diese Änderungen.

Die Liste ist von links nach rechts in folgende Spalten unterteilt:

  • Regel-ID: eindeutige Nummer zur Identifizierung der Regel

  • Regelbeschreibung: Kurzfassung der Beschreibung der Regel

  • Regelanwendung: Angabe, ob die Anwendung der Regel obligat (verpflichtend) oder fakultativ (freiwillig) ist

  • Prüfzeitpunkt: Zeitpunkt, wann die Regel angewendet wird (bei der Kodierung in der Karteikarte, beim Start einer manuellen Prüfung oder bei der Abrechnung)

  • Status: Information, welche Art von Änderung vorgenommen wurde (hinzugefügt oder entfernt)

Tipp: Sie können diese Liste nach dem Status sortieren und so z. B. auf einen Blick sehen, welche Regeln neu hinzugefügt wurden.

Kodierregeln

In der hier angezeigten Liste werden Ihnen alle aktuellen Kodierregeln des laufenden Quartals zum Nachschlagen aufgelistet. Die Liste ist von links nach rechts in folgende Spalten unterteilt:

  • Regel-ID: eindeutige Nummer zur Identifizierung der Regel

  • Regelbeschreibung: Kurzfassung der Beschreibung der Regel. Mit einem Klick auf den Pfeil am Anfang jeder Zeile können Sie die detaillierte Beschreibung der Regel ausklappen (s. u.).

  • Regelanwendung: Angabe, ob die Anwendung der Regel obligat (verpflichtend) oder fakultativ (freiwillig) ist.

  • Bezugszeitraum: Der Bezugszeitraum gibt an, welchen Zeitraum die Prüfung berücksichtigt.

  • Quartale: Falls sich der Bezugszeitraum auf Quartale bezieht, wird hier angeben, auf wie viele Quartale rückwirkend.

  • Prüfzeitpunkt: Die Voreinstellungen entsprechen den Vorgaben der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung). Geprüft wird entweder bei der Abrechnung, bei der Kodierung in der Karteikarte oder zu beiden Zeitpunkten. Zudem gibt es noch den Prüfzeitpunkt bei manuellem Start der Kodierregelwerksprüfung. Diese Option steht nur bei ausgewählten, fakultativen Regeln zur Verfügung.

  • Status: Hier können Sie sehen, ob die Regel derzeit in Ihrem CGM Praxis aktiviert ist oder nicht. Bei obligatorischen Regeln können Sie diese Angabe nicht ändern.

Über das Symbol tb-filtered-02_36.png können Sie die Liste nach all diesen Angaben filtern. Über das Symbol tb-search_36.png können Sie außerdem nach Freitext suchen.

Details zur Regelbeschreibung

Mit einem Klick auf den Pfeil am Anfang jeder Zeile können Sie die detaillierte Beschreibung der Regel ausklappen. Folgende Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:

  • Regelbeschreibung: Kurze Beschreibung der Regel und wann diese Anwendung findet.

  • Regelquelle: Angabe, worauf die Regel sich beruft. Hier: ICD-10-GM.

  • Regelthema: Angabe, auf welchen Themenbereich bzw. welche Erkrankungen die Regel sich bezieht.

  • Hinweis: Hinweis, der in der Karteikarte angezeigt wird.

  • Prüfparameter: Bedingung, bei welchen ICD-10-GM-Codes und mit welcher Diagnosesicherheit die Regel Anwendung findet und wann nicht.

  • Korrekturvorschlag: Handlungsvorschlag, der im Kontextbereich der Karteikarte angezeigt wird und vom behandelnden Arzt bewertet werden muss. Z. B. das Löschen eines ICD-10-GM-Code oder aber die Angabe, welcher ICD-10-GM-Code und welche Diagnosesicherheit stattdessen (Aktion: ersetzen) oder zusätzlich (Aktion: hinzufügen) eingesetzt werden könnten.

Kodierregeln bearbeiten

Über die Toolbar können Sie die Kodierregeln außerdem bearbeiten. Bearbeiten heißt hier, dass Sie den Prüfzeitpunkt und des Status der Regeln anpassen können. Mit einem Klick auf das Symbol tb-edit_36.png wechselt die Ansicht in den Bearbeitungsmodus. Sie können daraufhin den Prüfzeitpunkt ändern, wobei mindestens ein Zeitpunkt ausgewählt sein muss (bei der Abrechnung, bei der Kodierung in der Karteikarte, bei manuellem Start der Kodierregelwerksprüfung), sowie den Status anpassen (aktiv oder inaktiv).

Sie können die Regelkonfiguration immer auch auf die Werkseinstellung zurücksetzen. Klicken Sie dafür auf das Symbol tb-undo.png.

Achtung: Wenn eine Kodierregel verpflichtend ist, kann der Status im Bearbeitungsmodus nicht auf inaktiv gesetzt werden.

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