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Korrekturliste in CGM Praxis verwenden

Menü > Kassenabrechnung > Korrekturliste

Im Rahmen der Kassenabrechnung wird neben der Prüfung durch das KBV-Prüfmodul (Kassenärztliche Bundesvereinigung) auch auf nicht abrechnungsverhindernde Fehler und vergütungsrelevante Hinweise geprüft. Sollten korrekturbedürftige Kassenscheine vorliegen, werden diese nach Patienten sortiert in der sogenannten Korrekturliste zusammengefasst. Zum aktuellen Zeitpunkt werden folgende Angaben überprüft:

  • Kodierregeln: Die Kodierung nach ICD-10-GM wird hier gemäß des hinterlegten Kodierregelwerks überprüft. Dabei wird der Prüfzeitpunkt "bei Abrechnung" berücksichtigt. Über das PLUS-Symbol in der Toolbar können Sie eine manuelle Kodierregelwerksprüfung anstoßen. Dabei werden alle Kodierregeln berücksichtigt, die aktiv sind und mit dem Prüfzeitpunkt "manuelle Prüfung" versehen sind. Die Ergebnisliste passt sich entsprechend an.

  • Ringversuchszertifikate: Sollten Laborleistungen abgerechnet worden sein, dazu jedoch keine Ringversuchszertifikate vorliegen, werden Sie darauf hingewiesen.

  • Psychotherapie-Kontingent: Sollten psychotherapeutische Leistungen abgerechnet worden sein und das von der KV (Kassenärztliche Vereinigung) bewilligte Therapie-Kontingent ist bereits aufgebraucht, werden Sie darüber informiert, dass die Pseudo-GOP 88130 oder 88131 erfasst werden muss, um die Therapie zu beenden. Außerdem wird geprüft, ob Therapien seit mehr als 2 Quartalen unterbrochen sind. Auch hier wird auf das Beenden der Psychotherapie mit Erfassung der Pseudo-GOP hingewiesen. Ggf. wird auch auf die Möglichkeit einer Rezidivprophylaxe hingewiesen.

Diese Liste wird stetig erweitert, um Ihre Abrechnung weiter zu optimieren.

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