Übersicht der Kassenscheine
Patientensuche > Karteikarte > Abrechnung
Eine Übersicht aller vorhandenen Kassenscheine und/oder Privatscheine eines Patienten können Sie direkt über den geöffneten Patienten aufrufen. Wechseln Sie dafür aus der Karteikarte in den Reiter "Abrechnung".
In der Liste links sehen Sie alle verfügbaren Privatscheine und/oder Kassenscheine des Patienten. Die Liste ist unterteilt in Kassenscheine und Privatscheine. Sie sehen dort auf einen Blick das Kürzel, den Gültigkeitszeitraum und den Status des Scheins. Dabei steht der neuste Schein immer an oberster Stelle der Liste.
Bei Anwahl eines Scheins aus der Liste links werden Ihnen rechts alle Daten zum Schein, zum Patienten und zu dessen Krankenversicherung in einer übersichtlichen Kachelansicht dargestellt. In der Kachel "Medizinische Dokumentation" sehen Sie außerdem in chronologischer Reihenfolge alle Diagnosen und Leistungen, die auf diesem Schein gespeichert wurden.
Die Liste Ihrer Kassenscheine und Privatscheine kann durchsucht (über die Suchzeile über der Liste) oder gefiltert werden (über die Schaltfläche "Filter" über der Liste).
Außerdem steht Ihnen eine Toolbar zur Verfügung, worüber Sie verschiedene Funktionen ansteuern können:
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: Mit Klick auf dieses Symbol können Sie den Kassenschein nachträglich bearbeiten. -

: Mit Klick auf dieses Symbol wird der ausgewählte Kassenschein gelöscht.Achtung: Ein Löschen ist nur möglich, wenn der Kassenschein noch keine medizinische Dokumentation in Form von Leistungen und/ oder Diagnosen enthält.
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: Mit Klick auf dieses Symbol wird der ausgewählte Kassenschein zurückgestellt. Das heißt, bei der Kassenabrechnung wird dieser Kassenschein nicht berücksichtigt. Solange der Kassenschein zurückgestellt ist, kann hierfür keine Abrechnung erstellt werden. -

: Mit Klick auf dieses Symbol wird eine Patientenquittung der Abrechnung für den Patienten gedruckt. -

: Mit einem Klick auf dieses Symbol wird ein zurückgestellter Kassenschein wieder für die Abrechnung aufgenommen. -

: Mit Klick auf dieses Symbol wird ein bereits abgerechneter Kassenschein erneut abgerechnet.Achtung: Das erneute Einreichen eines Kassenscheins zur Abrechnung ist nur nach expliziter Aufforderung durch die Kassenärztliche Vereinigung erlaubt.

