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Abrechnungsprüfung

Abrechnungsprüfung

Die Übersicht unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzliche Quartalsabrechnung vor der Übermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) auf mögliche Ablehnungsgründe zu prüfen. Typischerweise lehnt eine KV Abrechnungen ab, wenn erbrachte Leistungen formal nicht durch einen genehmigten Therapieantrag gedeckt sind. Die Abrechnungsprüfung macht solche Fälle sichtbar, bevor Sie abrechnen, und bietet Ihnen direkt die passenden Korrekturmöglichkeiten an.

Da Therapieanträge in der Regel quartalsübergreifend gültig sind, berücksichtigt die Prüfung nicht nur das aktuelle Quartal, sondern bezieht auch Leistungen und Anträge aus vorangegangenen Quartalen mit ein.

Aufruf

Menü > Therapie > Abrechnungsprüfung

Die Abrechnungsprüfung gliedert sich in drei Tabs:

  1. Leistungsziffern ohne Antrag
  2. Antragsüberlastung
  3. Fehlende Bewilligungen

Ziel: Für eine reibungslose, ablehnungsfreie Abrechnung sollten alle drei Tabs leer sein. Ist das der Fall, liegen keine bekannten formalen Gründe für eine Ablehnung durch die KV vor.

 

Tab 1: Leistungsziffern ohne Antrag

Was wird geprüft?

Dieser Tab zeigt alle erfassten bewilligungspflichtigen Leistungsziffern, die keinem Therapieantrag zugeordnet sind bzw. zugeordnet werden können. Ohne einen zugrunde liegenden, bewilligten Antrag wird die KV die entsprechende Leistung in der Regel nicht anerkennen.

 

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Sie erhalten eine Liste mit:

  • den betroffenen Patientinnen und Patienten
  • den jeweiligen Leistungsziffern, die keinem Antrag zugeordnet sind

 

Verfügbare Aktion

Für die aufgeführten Leistungsziffern können Sie direkt aus der Liste heraus einen passenden

Therapieantrag stellen, um die fehlende Zuordnung zu schließen.

 

Abrechnungsprüfung Tab 1.png

 

Tab 2: Antragsüberlastung

Was wird geprüft?

Dieser Tab zeigt Fälle, in denen zwar ein Therapieantrag vorliegt, dieser jedoch durch die bereits erfolgten Sitzungen überbucht ist. Beispiel: Ein Antrag wurde für 12 Sitzungen bewilligt, tatsächlich wurden jedoch mehr als 12 Sitzungen durchgeführt und erfasst. Die über den bewilligten Umfang hinausgehenden Leistungen sind durch den bestehenden Antrag nicht mehr gedeckt — auch hier ist mit einer Ablehnung durch die KV zu rechnen.

 

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Sie erhalten eine Liste mit:

  • den betroffenen Patientinnen und Patienten
  • den betroffenen Leistungsziffern
  • der Anzahl bewilligter Einheiten
  • der Anzahl tatsächlich durchgeführter Einheiten

 

Verfügbare Aktion

Für die überbuchten Anträge können Sie direkt einen Nachfolgeantrag stellen, damit die über die Bewilligung hinausgehenden Leistungsziffern abgebildet und abrechenbar werden.

Abrechnungsprüfung Tab 2.png

Tab 3: Fehlende Bewilligungen

Was wird geprüft?

Dieser Tab betrifft Fälle, in denen ein Therapieantrag zwar gestellt wurde, die zugehörige Bewilligung der Krankenkasse jedoch im System noch nicht erfasst ist. In der Praxis liegt Ihnen die Bewilligung unter Umständen bereits vor (z. B. als Schreiben der Kasse), sie wurde jedoch noch nicht im System nachgetragen.

 

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Sie erhalten eine Liste mit den betroffenen Patientinnen und Patienten sowie den zugehörigen Anträgen bzw. Leistungsziffern, für die eine Bewilligung im System fehlt.

Verfügbare Aktion

Sie können die fehlende Bewilligung direkt nacherfassen, sodass der Antrag als bewilligt hinterlegt ist und die darauf abgerechneten Leistungen gedeckt sind.

Abrechnungsprüfung Tab 3.png

Hinweise zur Nutzung

  • Quartalsübergreifende Betrachtung: Da Therapieanträge über mehrere Quartale hinweg gültig sein können, werden in der Abrechnungsprüfung auch Leistungen und Anträge aus früheren Quartalen berücksichtigt - nicht nur das aktuell abzurechnende Quartal.
  • Empfohlener Ablauf: Prüfen Sie vor jeder Abrechnung alle drei Tabs. Bearbeiten Sie offene Einträge über die jeweils angebotene Aktion (Antrag stellen, Nachfolgeantrag stellen, Bewilligung nacherfassen), bis alle drei Tabs leer sind.

 

 

 

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