Privatschein anlegen
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Ein Privatschein ist die Grundlage für ihre Privatabrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte. Regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen, also medizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung). Er enthält neben den Patientendaten auch alle Angaben zur Behandlung, also die medizinische Dokumentation in Form von Diagnosen, Leistungen, Dokumenten und Rechnungsdaten. Sie können diesen direkt über den geöffneten Patienten anlegen. Folgende Möglichkeiten haben Sie dafür:
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Erfassen Sie eine Privatleistung oder Diagnose in der Karteikarte. Sollte noch kein offener Privatschein vorliegen, wird dieser automatisch angelegt. Sollten Sie als Arzt den Privatschein anlegen, werden Sie automatisch als Behandler eingetragen. Sind Sie kein Arzt/ Behandler, wird der Ihnen zugewiesene Arzt eingetragen. Bei mehreren zugewiesenen Ärzten und fehlenden Standard-Behandler müssen Sie diese Angabe manuell in den Scheindaten erfassen.
Hinweis: Sollte eine automatische Anlage des Scheins nicht möglich sein, öffnet sich ein Dialog zur manuellen Erfassung.
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Wechseln Sie aus der Karteikarte in den Reiter "Abrechnung". Sollte noch kein Privat- oder Kassenschein vorhanden sein, wird Ihnen ein leeres Fenster mit den Schaltflächen "KASSENSCHEIN ANLEGEN" und "PRIVATSCHEIN ANLEGEN" angezeigt. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "PRIVATSCHEIN ANLEGEN" können Sie einen neuen Privatschein anlegen.
Hinweis: Wenn Sie rein privatärztlich tätig sind, werden Ihnen die Optionen zur Anlage eines Kassenscheins nicht angezeigt.
Sollten bereits Privatscheine für den Patienten vorliegen, werden diese in der Liste links angezeigt. Über das PLUS-Symbol über der Liste können Sie einen weiteren, neuen Privatschein anlegen.
Um einen neuen Privatschein anzulegen, gehen Sie folgendermaßen vor (Pflichtfelder sind mit einem roten Stern gekennzeichnet):
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Geben Sie im Dialog "Privatschein" zunächst die Behandlungsart und optional einen Gültigkeitszeitraum an. Folgende Behandlungsarten stehen zur Verfügung:
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ambulant: Eine ärztliche Versorgung in einer Praxis oder Klinik, bei der Patienten nach Abschluss der Behandlung unmittelbar nach Hause entlassen werden.
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Sollten Sie als Behandler einen Privatschein anlegen, werden Sie automatisch als Behandler eingetragen. Sind Sie kein Arzt/ Behandler, wird der Ihnen zugewiesene Arzt eingetragen. Bei mehreren zugewiesenen Ärzten und fehlenden Standard-Behandler müssen Sie diese Angabe manuell erfassen.
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Wählen Sie aus dem Dropdownmenü die Rechnungsvorlage (oder ggf. PVS-Konfiguration, sofern Sie den Patienten zur PVS-Abrechnung markiert haben) aus, die verwendet werden soll. Sollten Sie dem ausgewählten Behandler bereits eine Standard-Vorlage zugewiesen haben, wird diese hier vorausgefüllt. Sie können die ausgewählte Vorlage dennoch manuell abändern.
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Durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens können Sie einstellen, ob eine PAD-Abrechnung (Privatabrechnung auf Datenträger) via PVS (Private Verrechnungsstelle) erstellt werden soll. Im Falle einer PVS-Abrechnung, kann dieser Privatschein nicht mehr manuell einzeln abgerechnet werden.
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Es wird der aktuelle Kostenträger aus den Stammdaten des Patienten übernommen. Sollten mehrere Kostenträger für den Patienten hinterlegt sein, können Sie einen anderen aus der Dropdownliste auswählen. Eine Liste aller deutscher Kostenträger können Sie hier zur Recherche einsehen. Durch die Auswahl des Kostenträgers füllt sich die Übersichtskarte rechts mit den entsprechenden Informationen.


Kurzinfos zum Privatschein.
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Tarifart
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Faktor (ärztlich)
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Faktor (technisch)
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Faktor (Labor)
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Es wird die aktuelle Adresse des Rechnungsempfängers aus den Stammdaten des Patienten eingetragen. Bei mehreren verfügbaren Adressen können Sie den gewünschten Rechnungsempfänger aus der Dropdownliste auswählen.
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Klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche "SPEICHERN".
Der neue Privatschein wurde angelegt und kann nun mit Privatleistungen und Diagnosen befüllt werden.

