eHilfsmittelverordnung
Allgemeine Hilfsmittel werden bislang über das Rezeptformular (Muster 16) verordnet.
In Zukunft wird analog zum inzwischen etablierten E-Rezept für Medikamente auch die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln möglich sein.
eVerordnung für Hilfsmittel vereinfacht Ihren Praxisalltag
Der Einsatz von digitalen Lösungen soll Ihnen den Praxisalltag möglichst vereinfachen und Prozesse effizienter und weniger fehleranfällig gestalten. Genau hier setzt das Zukunftsprojekt „eVerordnung für Hilfsmittel“ der ARGE eGesundheit Deutschland an.
Dahinter stehen sieben Krankenkassen mit rund 34 Millionen Versicherten, die Verordnungen für orthopädische Hilfsmittel auf das Smartphone bringen wollen. Mit diesem Engagement will der Kassenverbund frühzeitig den nächsten Schritt in der digitalen Transformation einleiten. Denn voraussichtlich Mitte 2027 soll die eVerordnung für Hilfsmittel verpflichtend werden.
Sie haben schon jetzt die Möglichkeit, von den Vorteilen der digitalen Hilfsmittelverordnung zu profitieren.
Das Projekt startet zunächst mit der eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel. Weitere Anwendungsbereiche folgen sukzessive.
Sie können ganz unkompliziert mit einer einfachen Zustimmung am Selektivvertrag teilnehmen.
Weitere Infos zu dem Modellprojekt finden Sie hier: https://egesundheit-deutschland.de/.
Vorteile der eVerordnung für Hilfsmittel
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Das Hilfsmittelverzeichnis wird vollständig und übersichtlich in Ihr CGM MEDISTAR integriert. Es bietet Ihnen Unterstützung, um die Hilfsmittelverordnung schnell und einfach auszufüllen. Mit der Funktion der Freitext-Stichwortsuche gelangen Sie mit einem Klick in den passenden Hilfsmittelbereich. Die Software übernimmt die Hilfsmittelnummern automatisch. Fehler werden so vermieden.
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Ihr bürokratischer Aufwand wird verringert: Durch eine automatische Logikprüfung während des Verordnens reduzieren Sie Rückfragen von Hilfsmittelanbietern und Krankenkassen.
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Zeitgewinn und Ablaufoptimierung: Die gesamte Praxisorganisation profitiert. Sie benötigen grundsätzlich keinen Ausdruck mehr, Sie unterschreiben wie bei den Arzneimitteln mit dem elektronischen Heilberufsausweis.
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Die eVerordnung spart Papier. Ein geringerer Papierverbrauch tut der Umwelt gut und erspart Ihnen Kosten für Papier und Tinte.
Auch die Vorteile für Ihre Patienten liegen auf der Hand:
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Krankenversicherte bekommen ihre Hilfsmittel schneller, sicherer und einfacher.
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Verordnungen können nicht verloren gehen, werden sofort übermittelt und sind immer auf dem Smartphone verfügbar. Der Bearbeitungsstatus lässt sich jederzeit einsehen.
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Verordnungen können direkt durch Patientinnen und Patienten digital an z. B. Sanitätshäuser oder Apotheken übermittelt werden.
Verfügbare Produktgruppen
Hier finden Sie eine Übersicht der Hilfsmittel, die zum jetzigen Zeitpunkt digital verordnet werden können:
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Adaptionshilfen
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Armprothesen
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Bade- und Duschhilfen
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Bandagen
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Beinprothesen
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Brustprothesen
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Einlagen
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Elektrostimulationsgeräte
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Epithesen
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Gehilfen
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Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
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Kranken-/Behindertenfahrzeuge
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Lagerungshilfen
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Orthesen/Schienen
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Sitzhilfen
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Stehhilfen
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Orthopädische Schuhe
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Therapeutische Bewegungsgeräte
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Toilettenhilfen
Das Angebot wird sukzessive erweitert.
Technische Voraussetzungen
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Lokale Internetverbindung
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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für das Signieren der digitalen Heilmittelverordnung
Voraussetzung Patienten
Damit eHilfsmittel im Rahmen des Projekts eGesundheit verordnet werden können, muss der jeweilige Patient bei einer der derzeit teilnehmenden sieben Krankenkassen (AOK Bayern – die Gesundheitskasse, BARMER, BIG direkt gesund, DAK Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, IKK classic, Techniker) versichert sein. Darüber hinaus findet eine Online-Prüfung statt,
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ob der Patient innerhalb einer der Krankenkassen-Apps für die Teilnahme registriert ist
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ob es sich bei den verordneten Hilfsmitteln um Hilfsmittel der verfügbaren Produktgruppen handelt
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und ob ein Sanitätshaus im Umkreis von ca. 30 km verfügbar ist.
Trifft dies nicht zu, kann keine digitale Verordnung stattfinden. In diesem Fall wird die Verordnung auf einem herkömmlichen Muster 16 ausgedruckt.
Krankenkassen-App
Alle teilnehmenden Krankenkassen bieten für ihre Versicherten eine individuelle App an, die über den Google Play Store (Android) oder den App Store (iOS) heruntergeladen werden kann. Bei Fragen wenden sich Patienten direkt an ihre Krankenkasse.
Freischaltung in CGM MEDISTAR
Zur Aktivierung der eHilfsmittelverordnung ist eine Einschreibung pro Arztkürzel mit eindeutiger LANR/BSNR-Kombination notwendig. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:
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Geben Sie IVMOD in die Kommandozeile ein, um die Modulverwaltung zu öffnen.
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Wählen Sie aus der Auswahlliste Anbieter den Eintrag eGesundheit Deutschland aus.
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Markieren Sie das Modul eVerordnung Hilfsmittel.
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Klicken Sie auf [Freischalten].
Es folgt eine Information darüber, dass Ihre Kundendaten an die CGM übermittelt werden. Die zugehörige Einwilligungserklärung können Sie durch Anklicken aufrufen.
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Bestätigen Sie mit [Zustimmen], um die Teilnahmeerklärung gegenüber der OPED GmbH aufzurufen.
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Sind Sie mit den Bedingungen der Teilnahmeerklärung einverstanden, klicken Sie auf [Signieren], um die Einschreibung nach einer Signatur mit Ihrem eHBA abzuschließen.

