Sachkosten erfassen
Kassenpatienten
Bei Kassenpatienten haben Sie zwei Möglichkeiten zur Abrechnung von Sachkosten:
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Abrechnung mit Arzt-Patientenkontakt
Angabe der Sachkosten in einer Begründung:
L 33040(10E Einwegmaterial) oder 33040(10 € Einwegmaterial) oder auch 33040(10,50E Einwegmaterial) -
Abrechnung ohne Arzt-Patientenkontakt
Für Kassenpatienten erfassen Sie in der Leistungszifferndatei die Ziffer 00000 mit dem Text "Sachkosten" in der Leistungsbeschreibung. Weitere Eintragungen müssen nicht vorgenommen werden.
Geben Sie bei einem beliebigen Datum innerhalb des Quartals die so erfasste Leistungsziffer und in der Begründung den Betrag sowie die Beschreibung ein, z. B.
00000(4€ Fotokopie)
Achtung: Die angegebene Sachkostenziffer 00000 ist ein Beispiel! Klären Sie unbedingt mit Ihrer zuständigen KV, ob ggf. eine andere Sachkostenziffer verwendet werden soll.
Privatpatienten
Bei Privatpatienten können Sie Materialkosten/Sachkosten auf Rechnungen ausweisen, wenn Sie sie über sogenannte Kunstziffern erfassen.
Kunstziffern sind beliebige Ziffern, denen eine 0 (Null) vorangestellt ist. Diese werden zur Berechnung und in der Statistik verwendet, der Ausdruck der Faktoren wird allerdings unterdrückt.
Beispiel:
Erfassen Sie sich eine Ziffer 0100M. Bei dieser Ziffer tragen Sie den Grundbetrag von 2,50 € ein (siehe Abb.)
Achtung: Im Feld Steigerungssatz der Leistungsziffer muss eine 3 (für Sachkosten) stehen, da diese den Faktor 1.0 veranlasst. Im Feld Sachkosten darf kein Betrag eingetragen sein. Dieses wird nur für den Krankenhausnebenkostentarif verwendet und wird bei der PVS-Abrechnung nicht übertragen.
Bei der Rechnungsschreibung erscheint auf dem Monitor:
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0100M |
Verbandmaterial |
2,50 |
1,000 |
€ 2,50 |
Auf dem Rechnungsausdruck erscheint aber nur:
Verbandmaterial € 2,50

