Verordnung außerklinischer Intensivpflege (Muster 62B) ausfüllen
Nach dem Aufruf des Formulars "Verordnung außerklinischer Intensivpflege" stehen Ihnen drei Register für Eingaben zur Verfügung:
Klinischer Status
Verordnungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code): Geben Sie hier die Diagnose(n) an, die die Notwendigkeit der außerklinischen Intensivpflege medizinisch begründen. Die Diagnosen sind nach ICD-10-Code zu verschlüsseln.
Sie können durch Eingabe eines Zeilentyps (ggf. inkl. Zeilentyperweiterung) und Bestätigung mit <Return> auf die medizinischen Daten des Patienten zugreifen.
Vom - Bis: Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem die außerklinische Intensivpflege erbracht werden soll. Rückwirkende Verordnungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmefälle sind besonders zu begründen.
Erstverordnung/Folgeverordnung: Bei der Erstverordnung soll ein Zeitraum von 5 Wochen nicht überschritten werden. Erfolgt die Erstverordnung im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus und erfolgt eine nahtlose Versorgung, stellt die erste Verordnung des Vertragsarztes eine Folgeverordnung dar.
Folgeverordnungen können für bis zu sechs Monate ausgestellt werden. Besteht dauerhaft kein Potenzial auf eine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung, können Folgeverordnungen für bis zu 12 Monate ausgestellt werden. Folgeverordnungen sind spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf des verordneten Zeitraums auszustellen.
Voraussichtliches Entlassdatum: Diese Information ist nur durch den Krankenhausarzt insbesondere im Rahmen der Vorabinformation anzugeben und auszufüllen, wenn das Muster 62B vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ausgestellt wird.
Vorabinformation aus dem Krankenhaus vor Entlassung: Dieses Feld ist ausschließlich für eine Nutzung durch Krankenhäuser im Zuge des Entlassmanagements vorgesehen.
Unfall: Ergibt sich die Notwendigkeit der außerklinischen Intensivpflege infolge eines Unfalls, ist dies hier anzugeben.
Verordnungsrelevante Diagnose(n): Geben Sie hier die Diagnosen an, die die Notwendigkeit der außerklinischen Intensivpflege medizinisch begründen.
Benennen Sie in den weiteren Feldern konkrete klinische Parameter und die lebensbedrohlichen Einschränkungen der Vitalfunktionen, welche im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege stehen.
Sie können durch Eingabe eines Zeilentyps (ggf. inkl. Zeilentyperweiterung) und Bestätigung mit <Return> auf die medizinischen Daten des Patienten zugreifen, oder durch Eingabe eines Kürzels und <Return> auf die CGM MEDISTAR Befunddatei.
Bewusstseinsstörung
Bewusstseinsstörung, Art: Markieren Sie ggf. die Checkbox und tragen Sie in das Textfeld die Art der Bewusstseinsstörung ein.
Zeigen Sie darunter die Mitwirkungsmöglichkeiten des Versicherten auf.
Erforderlicher Leistungsumfang der AKI: Geben Sie hier die täglich erforderliche Anzahl der Stunden an, in denen die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur permanenten Interventionsbereitschaft zwingend erforderlich ist (maximal 24 Std.).
Weitere Hinweise
Innerhalb von mindestens zwei Jahren […] regelmäßige Erhebung des Beatmungsentwöhnungspotenzials bzw. Dekanülierungspotenzials ist nicht mehr angezeigt: Hier können die Ausführungen des Musters 62A aus dem Feld „Innerhalb von mindestens zwei Jahren […] regelmäßige Erhebung des Beatmungsentwöhnungspotenzials bzw. Dekanülierungspotenzials ist nicht mehr angezeigt.“ übernommen werden.
Wenn keine Aussicht auf nachhaltige Besserung der zu Grunde liegenden Funktionsstörung besteht und eine Dekanülierung oder Beatmungsentwöhnung dauerhaft nicht möglich ist, kann die Erhebung entfallen. Voraussetzung ist, dass dies innerhalb eines Gesamtverordnungszeitraums der Potenzialbeobachtung von mindestens zwei Jahren zweimal in Folge auf der Grundlage einer unmittelbar persönlichen (nicht telemedizinischen) Erhebung durch den potenzialerhebenden Arzt festgestellt und dokumentiert wurde.
Erhebungen nach Muster 62A zum Zwecke der Therapieoptimierung und zur Verbesserung der Lebensqualität: Kreuzen Sie hier an, ob eine regelmäßige Erhebung zum Zwecke der Therapieoptimierung weiterhin angezeigt oder nicht mehr angezeigt und erforderlich ist. Zudem können Sie angeben, ob der Versicherte eine solche Erhebung ablehnt.
Weitere Erläuterungen: Hier können Sie als verordnender Arzt weitere Hinweise für die Krankenkasse sowie den Pflegedienst angeben.
Konsilpartner bei nicht beatmungspflichtigen oder nicht trachealkanülierten Versicherten, wenn die Verordnung durch einen nicht auf die Erkrankung spezialisierten Facharzt erfolgt: Dieses Feld richtet sich ausschließlich an die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege bei Versicherten, die weder beatmungspflichtig noch trachealkanüliert sind.
Vertragsärzte, die nicht auf die die außerklinische Intensivpflege auslösende Erkrankung spezialisiert sind, können nur im (gegebenenfalls telemedizinischen) Konsil mit auf die Erkrankung spezialisierten Fachärzten verordnen. Der Konsilpartner ist hier anzugeben.
Sonstige Hinweise: Hier können Sie weitere relevante Hinweise insbesondere im Hinblick auf die eingeschränkte Kommunikation, Mitwirkungsfähigkeit oder Nahrungsaufnahme eingeben.

