Verordnung Erweiterte Ambulante Physiotherapie (F2410)
Die Verordnung Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) (F2410 Vo. EAP - qbgf2410.qt) wird aus der Formularauswahl heraus mit einem Doppelklick oder der Eingabe der vorangestellten Nummer und <Return> aufgerufen.
Hinweis:
Das alte textbasierte Formular wurde umbenannt in "Vo. EAP Archiv". Dieses Formular ist nicht mehr gültig, steht aber weiterhin als Archiv zur Verfügung.
Bitte überprüfen Sie bei einer Datenübernahme aus dem alten Formular die vorab ausgefüllten Felder und ergänzen Sie ggf. fehlende Informationen.
Weitere Hinweise (Quelle: PDF-Vordruck des Formulars F2410 der DGUV)
Die EAP darf erst mit Vorliegen der Kostenzusage des UV-Trägers begonnen werden. Diese Verordnung umfasst 2 Wochen. Zur Fortführung ist eine neue Verordnung des D-Arztes notwendig. Eine weitere Kostenzusage des UV-Trägers ist nicht erforderlich.
Die EAP umfasst als Komplextherapie immer Krankengymnastik, Physikalische Therapie und Medizinische Trainingstherapie (MTT). Eine isolierte MTT bedarf keiner Kostenzusage und ist in einer EAP-Einrichtung durchzuführen.
Ist neben der EAP zusätzlich eine ergotherapeutische Behandlung erforderlich, ist diese gesondert mit dem Vordruck F2402 zu verordnen.
Ein EAP-Verfahren ist grundsätzlich auf 4 Wochen begrenzt. Sollte die EAP über 4 Wochen hinaus erforderlich sein, ist zusätzlich zur Verordnung eine ärztliche Begründung notwendig. Soweit der UV-Träger der Fortführung über die 4. Woche hinaus nicht widerspricht, kann die EAP weiterhin erbracht werden.

