Wegegeldgebühr bei mehr als 25km Anfahrt
Problembeschreibung |
Die Angabe des Wegegeldes erfolgt bei Privatpatienten über die Leistungsziffern der GOÄ.
Sie können dafür die Ziffern 1ZT/1ZN oder 2ZT/2ZN usw. bis 4ZT/4ZN benutzen. Die Ziffern stehen für Zone 1 Tag/Nacht bzw. Zone 2 Tag/Nacht.
Möchten Sie Wegegeldgebühren für Strecken über 25 km abrechnen, müssen Sie sich dafür Ziffern selbst erfassen.
Lösung |
Um eine Leistungsziffer für die GOÄ zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
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Geben Sie PSL in die Kommandozeile ein (alternativ: Index > Datenpflege > Datenbanken > Leistungen)
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Wählen Sie aus der Auswahllisten Gebührenordnung die GOÄ96.
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Klicken Sie auf [Leistungsziffer].
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Klicken Sie in dem Leistungsziffernfenster auf [Erfassen] und geben Sie die gewünschte Ziffer ein.
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Geben Sie im Feld Leistungsbeschreibung "Reisekostenerstattung" ein (dafür fällt die Wegepauschale weg).
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Im Feld Grundbetrag geben Sie den Gesamtwert ein.
Beispiel: Der Anfahrtsweg beträgt 35 km. Pro Kilometer erhalten Sie 0,26 €, also 35 x 0,26 = 9,10 € Gesamtwert. -
Im Feld Steigerungssatz geben Sie die 3 ein für eine einfache Steigerung, da das Wegegeld zu den Sachkosten zählt.
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Speichern Sie die neu erfasste Leistungsziffer und tragen Sie sie bei dem entsprechenden Patienten ein.

