eKrankenbeförderung
Sie können das Formular Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) elektronisch an teilnehmende Krankenkassen übermitteln, wenn die Patienten ihre Einwilligung dazu erteilen. Diese Einwilligung ist für die elektronische Übermittlung zwingend erforderlich. Datenschutz und Datensicherheit werden von den Krankenkassen innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs sichergestellt. Die Datenübermittlung erfolgt über den Kommunikationsdienst KIM.
Voraussetzungen
Für die elektronische Übermittlung von Muster 4 an eine Krankenkasse müssen neben den grundsätzlichen technischen Voraussetzungen für den Versand von eFormularen (s. eAU) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Der Patient, für den Sie die eKrankenbeförderung ausstellen möchten, ist bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert.
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Der Patient hat seine Einwilligung zur elektronischen Übermittlung des Formulars erteilt. Wurde noch keine Patienteneinwilligung dokumentiert, können Sie dies über einen Einwilligungsdialog nachholen, der beim Versand des eFormulars automatisch aufgerufen wird.
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Das Formular eKrankenbeförderung sowie der jeweilige Kostenträger sind im Konfigurationsdialog für eFormulare (Kommando IEF) von CGM MEDISTAR aktiviert:
Ausdruck zusätzlich zur elektronischen Übermittlung
Ein Ausdruck des Formulars findet immer statt, auch wenn es elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird. Händigen Sie Ihren Patienten wie gewohnt die gedruckte Papierverordnung zur Vorlage beim Fahrdienstleister aus.

