AVWG 5.6

Um dem am 01.10.2023 in Kraft getretenen geänderten Anforderungskatalog in der Version 5.6 gerecht zu werden, wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

Anzeige der Kennzeichnung zu Rote-Hand-Briefen und Blaue-Hand-Schulungsmaterial

Medikamente werden in den medizinischen Daten, eServices sowie im Archiv und der Hausapotheke ggf. mit dem Merkmal RHB (Rote-Hand-Brief) und BHS (Blaue-Hand-Schulungsmaterial) gekennzeichnet.

AVWG 5.1

Um dem am 01.10.2020 in Kraft getretenen geänderten Anforderungskatalog in der Version 5.1 gerecht zu werden, wurden die folgenden Anpassungen im Bereich des Rezepts vorgenommen:

AVWG 5.0

Um dem am 01.07.2020 in Kraft getretenen geänderten Anforderungskatalog in der Version 5.0 gerecht zu werden, wurden die folgenden Anpassungen im Bereich des Rezepts und der Hausapotheke vorgenommen:

AVWG 4.0

Zum 1. April 2018 sind einige wichtige Neuregelungen und Erweiterungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in Kraft getreten. „Als Grundlage für eine wirtschaftliche Verordnungsweise haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Krankenkassen und ihre Verbände die Vertragsärzte auch vergleichend über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen, einschließlich der jeweiligen Preise und Entgelte, zu informieren sowie nach dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen zu geben. Diese Informationen sind dem Arzt gemäß den Regelungen dieses Anforderungskatalogs in der Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbank in aktueller Form und vollständig zur Verfügung zu stellen“ (Auszug AVWG 4.0).