Verordnung zur häusl. Krankenpflege ausfüllen
Nach dem Aufruf der Verordnung zur häuslichen Krankenpflege stehen Ihnen mehrere Register für Eingaben zur Verfügung:
Verordnung
Erfolgt die Verordnung aufgrund eines Unfalls, dann aktivieren Sie die Option Unfall. Im BG-Fall können Sie die gleichnamige Option aktivieren und nach einem Klick auf [BG-Daten] UV-Träger, Unfalldatum und Unfallbetrieb erfassen bzw. aus einem bereits erfassten BG-Bericht übernehmen.
SER: Aktivieren Sie diese Checkbox, wenn ein Leistungsanspruch nach SGB XIV (Soziales Entschädigungsrecht) vorliegt.
Im Feld Datum wird automatisch das aktuelle Tagesdatum angezeigt. Sie können dort aber auch ein anderes Datum eingeben.
Aktivieren Sie die zutreffende Option, ob es sich um eine Erst- bzw. Folgeverordnung handelt.
Legen Sie den Zeitraum für die Verordnung (Start und Ende) fest. Mit
einem Klick auf
bzw.
können Sie einen Kalender öffnen, aus dem Sie mit einem Doppelklick ein
Datum übernehmen können.
Geben Sie darunter mindestens eine ICD-10 verschlüsselte Diagnose an, welche die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege medizinisch begründet. Durch Eingabe eines Zeilentyps haben Sie Zugriff auf die medizinischen Daten des Patienten (auch mit Angabe der Zeilentyperweiterung, z. B. d3). Ihnen stehen 4 Zeilen zur Verfügung.
Im Feld Einschränkungen, die ... können Sie dokumentieren, welche Einschränkungen des Patienten die häusliche Krankenpflege erforderlich machen. Sie haben hier Zugriff auf die CGM MEDISTAR Befunddatei und die medizinischen Daten.
Medikamente
Im Feld Medikamentengabe, Präparate tragen Sie die Medikamente ein, die der Patient bekommen soll oder für die für ihn hergerichtet werden sollen. Hier haben Sie Zugriff auf die CGM MEDISTAR Medikamentendatei, das ifap praxisCENTER und die medizinischen Daten des Patienten.
Wählen Sie über die Checkboxen, welche Maßnahmen die Pflege umfassen soll und wie häufig diese durchgeführt werden sollen. Die Angaben zur Häufigkeit (tgl., wtl., mtl.) können nebeneinander verwendet werden, um die Verordnungsmenge eindeutig zu bestimmen.
Beispiel: Kann die einmal täglich verordnete Maßnahme am Wochenende durch eine im Haushalt des Versicherten lebende Person durchgeführt werden, ist die Häufigkeit mit „1 x tgl.“ und „5 x wtl.“ anzugeben.
Je nach Auswahl müssen Sie ggf. zusätzliche Informationen erfassen.
Die Dauer der Maßnahme muss nur dann eingetragen werden, wenn diese von der Gesamtverordnung abweicht.
Kompressionsbehandlung
Wählen Sie über die Checkboxen, welche Maßnahmen die Pflege umfassen soll und wie häufig diese durchgeführt werden sollen. Die Angaben zur Häufigkeit (tgl., wtl., mtl.) können nebeneinander verwendet werden, um die Verordnungsmenge eindeutig zu bestimmen.
Beispiel: Kann die einmal täglich verordnete Maßnahme am Wochenende durch eine im Haushalt des Versicherten lebende Person durchgeführt werden, ist die Häufigkeit mit „1 x tgl.“ und „5 x wtl.“ anzugeben.
Je nach Auswahl müssen Sie ggf. zusätzliche Informationen erfassen.
Die Dauer der Maßnahme muss nur dann eingetragen werden, wenn diese von der Gesamtverordnung abweicht.
Für bestimmte Maßnahmen können Sie es der Pflegefachkraft überlassen, die Häufigkeit und Dauer der Maßnahme zu bestimmen. Aktivieren Sie dazu die Checkbox Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft. Ein Gesamtverordnungszeitraum muss in diesem Fall nicht angegeben werden.
Wundversorgung
Tragen Sie die Wundart in das gleichlautende Feld ein.
Präparate, Verbandsmaterialien: Tragen Sie hier die Präparate der Wundversorgung ein, mit denen der Patient versorgt werden soll. Die Bestätigung eines gültigen Kürzels mit <Return> bewirkt Zugriff auf die CGM MEDISTAR Medikamentendatei, das ifap praxisCENTER oder die medizinischen Daten des Patienten.
Wählen Sie über die Checkboxen, welche Maßnahmen die Pflege umfassen soll und wie häufig diese durchgeführt werden sollen. Die Angaben zur Häufigkeit (tgl., wtl., mtl.) können nebeneinander verwendet werden, um die Verordnungsmenge eindeutig zu bestimmen.
Beispiel: Kann die einmal täglich verordnete Maßnahme am Wochenende durch eine im Haushalt des Versicherten lebende Person durchgeführt werden, ist die Häufigkeit mit „1 x tgl.“ und „5 x wtl.“ anzugeben.
Je nach Auswahl müssen Sie ggf. zusätzliche Informationen erfassen.
Die Dauer der Maßnahme muss nur dann eingetragen werden, wenn diese von der Gesamtverordnung abweicht.
Die Lokalisation und die aktuelle Größe (Länge, Breite, Tiefe) der Wunde sowie bei einem Dekubitus der aktuelle Grad sind ebenfalls anzugeben.
Für bestimmte Maßnahmen können Sie es der Pflegefachkraft überlassen, die Häufigkeit und Dauer der Maßnahme zu bestimmen. Aktivieren Sie dazu die Checkbox Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft. Ein Gesamtverordnungszeitraum muss in diesem Fall nicht angegeben werden.
Behandlungspflege
Tragen Sie in das Feld Welche ein, welche Maßnahmen die Pflege umfassen soll. Darüber geben Sie an, wie häufig diese durchgeführt werden sollen. Die Angaben zur Häufigkeit (tgl., wtl., mtl.) können nebeneinander verwendet werden, um die Verordnungsmenge eindeutig zu bestimmen.
Beispiel: Kann die einmal täglich verordnete Maßnahme am Wochenende durch eine im Haushalt des Versicherten lebende Person durchgeführt werden, ist die Häufigkeit mit „1 x tgl.“ und „5 x wtl.“ anzugeben.
Die Dauer der Maßnahme muss nur dann eingetragen werden, wenn diese von der Gesamtverordnung abweicht.
Sofern der Patient selbst oder Angehörige zur Behandlungspflege durch den Pflegedienst angeleitet werden sollen, tragen Sie dies unter Nennung der einzelnen Leistungen im Feld Anleitung zur Behandlungspflege ein und geben Sie im nebenstehenden Feld die Anzahl an.
Grundpflege
Wählen Sie, ob Sie eine Unterstützungs- oder Krankenhausvermeidungspflege verordnen möchten.
Unterstützungspflege kann bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung verordnet werden, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 nach dem SGB XI vorliegt.
Krankenhausvermeidungspflege kann verordnet werden, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, jedoch nicht ausführbar ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Patienten die Zustimmung zur Krankenhauseinweisung aus nachvollziehbaren Gründen verweigern oder wenn eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
Wählen Sie über die Checkboxen, welche Maßnahmen die Pflege umfassen soll und wie häufig diese durchgeführt werden sollen. Die Angaben zur Häufigkeit (tgl., wtl., mtl.) können nebeneinander verwendet werden, um die Verordnungsmenge eindeutig zu bestimmen.
Die Dauer der Maßnahme muss nur dann eingetragen werden, wenn diese von der Gesamtverordnung abweicht.
Für bestimmte Maßnahmen können Sie es der Pflegefachkraft überlassen, die Häufigkeit und Dauer der Maßnahme zu bestimmen. Aktivieren Sie dazu die Checkbox Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft. Ein Gesamtverordnungszeitraum muss in diesem Fall nicht angegeben werden.
Weitere Hinweise: Hier können Sie alles dokumentieren, was für den Pflegedienst oder den Patienten im Zusammenhang mit der Verordnung von Bedeutung ist. Sie haben Zugriff auf die CGM MEDISTAR Befunddatei und die medizinischen Daten, indem Sie ein gültiges Kürzel bzw. einen Zeilentyp eingeben und mit der <Return>-Taste bestätigen.
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