Das Formular Verordnung außerklinischer Intensivpflege (VoAUKlIntenPfl - qvoai62b.qt) wird aus der Formularauswahl heraus mit einem Doppelklick oder der Eingabe der vorangestellten Nummer und <Return> aufgerufen.

Hinweis: Damit außerklinische Intensivpflege für beatmete oder trachealkanülierte Patienten verordnet werden kann, muss vorab ihr Potenzial zur Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung geprüft werden. Die Dokumentation des Ergebnisses erfolgt auf Formular 62A.