PTV 12 Anzeige der Akutbehandlung ausfüllen
Nach Aufruf des PTV 12 Anzeige einer Akutbehandlung ist der Vordruck (in Abhängigkeit vom gewählten Patienten) bereits vorbelegt, kann aber über die Auswahlliste oben links jederzeit geändert werden.
Die Schaltflächen, die Ihnen im oberen Bereich des Formulars angezeigt werden, sind unter Allgemeine Funktionen der Formulare beschrieben.
Wählen Sie zunächst aus, ob es sich bei dem Patienten um einen Erwachsenen oder ein Kind/Jugendlichen handelt.
Akutbehandlung
Diagnose: Tragen Sie hier die für die Akutbehandlung maßgebliche(n) Diagnose(n) ein. Die Angabe "endständig" macht deutlich, dass die ICD-10-GM-Kodes als terminale Schlüsselnummern anzugeben sind (Kodes, die keine Sub-Kodes mehr enthalten). Darüber hinaus ist die Diagnosesicherheit anzugeben. Sie haben hier Zugriff auf die medizinischen Daten des Patienten.
Beginn am: Geben Sie hier den ersten Tag der Behandlung an.
Es liegt eine Diagnose nach F70-F79 (ICD-10-GM) vor: Aktivieren Sie diese Option, wenn es sich bei dem Patienten um einen Erwachsenen mit dieser Diagnose (Intelligenzminderung) handelt und die für diese Personengruppe vorgesehenen zusätzlichen Kontingente für den Einbezug von Bezugspersonen beantragt werden.
Bereich Erklärung des Patienten
Bestätigen Sie hier zunächst, ob der Patient in den letzten sechs Monaten bei Ihnen psychotherapeutisch behandelt wurde.
Darunter gibt der Patient an, ob bei ihm eine Psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wurde. Wenn ja, muss das Datum der letzten Sprechstunde (50 Minuten am Stück) oder die Daten der letzten beiden Sprechstunden (zweimal 25 Minuten) angegeben werden.
Wird hier Nein angekreuzt, ist anzugeben, ob Ausnahmetatbestände gemäß § 11 Abs. 7 der Psychotherapie-Richtlinie vorliegen (z. B. vorherige stationäre oder rehabilitative Behandlung, aus welcher der Versicherte mit einer Diagnose gemäß § 26 der Psychotherapie-Richtlinie entlassen wurde).
Seit dem 01. April 2018 ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde vor probatorischen Sitzungen, Akutbehandlung oder Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren grundsätzlich verpflichtend.
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