Problembeschreibung

Die Angabe des Wegegeldes erfolgt bei Privatpatienten über die Leistungsziffern der GOÄ.

Sie können dafür die Ziffern 1ZT/1ZN oder 2ZT/2ZN usw. bis 4ZT/4ZN benutzen. Die Ziffern stehen für Zone 1 Tag/Nacht bzw. Zone 2 Tag/Nacht.

Möchten Sie Wegegeldgebühren für Strecken über 25 km abrechnen, müssen Sie sich dafür Ziffern selbst erfassen.

Lösung

Um eine Leistungsziffer für die GOÄ zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Geben Sie PSL in die Kommandozeile ein (alternativ: Index > Datenpflege > Datenbanken > Leistungen)

  2. Wählen Sie aus der Auswahllisten Gebührenordnung die GOÄ96.

  3. Klicken Sie auf [Leistungsziffer].

  4. Klicken Sie in dem Leistungsziffernfenster auf [Erfassen] und geben Sie die gewünschte Ziffer ein.

  5. Geben Sie im Feld Leistungsbeschreibung "Reisekostenerstattung" ein (dafür fällt die Wegepauschale weg).

  6. Im Feld Grundbetrag geben Sie den Gesamtwert ein.
    Beispiel: Der Anfahrtsweg beträgt 35 km. Pro Kilometer erhalten Sie 0,26 €, also 35 x 0,26 = 9,10 € Gesamtwert.

  7. Im Feld Steigerungssatz geben Sie die 3 ein für eine einfache Steigerung, da das Wegegeld zu den Sachkosten zählt.

  8. Speichern Sie die neu erfasste Leistungsziffer und tragen Sie sie bei dem entsprechenden Patienten ein.