Update-Version 25.3.1 - Wissensdatenbank
CGM M1 PRO Updatedokumentation
Update-Version 25.3.1
Vorbereitung auf die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung, KIM und aktualisierte Ziffernstammdaten.
1 Anschreiben und Update-Checklisten
Das Update 25.3.1 setzt den Updatestand 25.3.0 voraus und enthaelt die Inhalte der Updates 25.3.0.1 bis 25.3.0.3. Es stellt Programmanpassungen bereit, die vor dem aktuellen Konnektor-Update installiert werden muessen und den Start der elektronischen Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) vorbereiten.
Wichtige Reihenfolge: Update 25.3.1 zeitnah installieren und anschliessend einen Termin fuer das Konnektor-Update mit dem Vertriebs- und Servicepartner vereinbaren. Das Konnektor-Update setzt den Stand 25.3.1 zwingend voraus.
Ab dem 1. Oktober 2021 tritt die eAU in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2021 kann bei noch fehlenden technischen Voraussetzungen uebergangsweise sowohl die analoge als auch die digitale Uebermittlung erfolgen. Die Erstellung der eAU wird mit Quartalsupdate 25.4.0 ermoeglicht.
Checkliste vor der Updateinstallation
- DVD und Update auf Vollstaendigkeit pruefen.
- Dokumentation lesen und Praxisteam informieren.
- Das gesamte COMPUMED-Verzeichnis sichern und die Sicherung aufbewahren.
- Mindestens 1 GB freien Festplattenspeicher sicherstellen.
- CGM M1 PRO auf allen Arbeitsplaetzen, Datenbank und Administrationsprogramm beenden; weitere Windows-Programme schliessen.
- Update am Server starten; ein Neustart der Rechner wird empfohlen.
- Windows-Administrationsrechte fuer den naechsten Updateschritt bereithalten.
- Je nach Rechnergeschwindigkeit etwa 15 bis 30 Minuten einplanen.
Voraussetzung: CGM M1 PRO-Version 25.3.0.
Checkliste nach der Updateinstallation
- Neue GOAE-Ziffernstammdatei mit Gueltigkeit ab 01.07.2021 installieren lassen und verwendete sowie persoenliche Ziffern auf Vollstaendigkeit pruefen.
2 Wichtige Informationen
Das Update buendelt alle Programminhalte der Updates 25.3.0.1 bis 25.3.0.3.
- ePA: Die automatisierte Statuspruefung der elektronischen Patientenakte kann nach der Installation an ausgewaehlten Arbeitsplaetzen aktiviert werden.
- Impfzertifikat: Ein Zertifikat kann nach einer einmaligen Impfung nach COVID-19-Erkrankung ausgestellt werden.
- Laufzeitfehler 4248: Eine Programmanpassung behebt den moeglichen Fehler beim Drucken einer Patienteneinwilligung nach Installation des Quartalsupdates 25.3.0.
- Aktualisierte (UV-)GOAE: Die ab 01.07.2021 gueltigen GOP stehen nach der Installation bereit. Fuer bereits erfasste Leistungen ein Tagesprotokoll vom 01.07.2021 bis zum aktuellen Datum erstellen.
- OKFE-Sammelversand: Das Sortierreihenfolgeproblem ist behoben; zum markierten Patienten werden wieder die passenden Dokumentationsboegen geoeffnet.
3 Gesetzliche und vertragliche Änderungen
3.1 Aktualisierte KBV-Pruefmodule
Rueckwirkend fuer Q3/2021 stehen aktualisierte KBV-Pruefmodule zur Verfuegung.
3.2 Aktualisierte Ziffernstaemme
Nachtraegliche Aenderungen der Q3-Ziffernstaemme betreffen folgende KV-Gebiete:
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Westfalen-Lippe
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Baden-Wuerttemberg
- Bayern
- Berlin
- Saarland
- Brandenburg
- Sachsen-Anhalt
3.3 Neuer KIM-Client
Die in diesem Update enthaltenen Vorbereitungen fuer die eAU muessen vor dem aktuellen Konnektor-Update installiert werden. Anschliessend ist das Konnektor-Update durch den Vertriebs- und Servicepartner erforderlich.
3.4 Ankuendigung: Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU)
Mit dem Quartalsupdate 25.4.0 stehen die Programmvoraussetzungen fuer die ab 01.10.2021 verpflichtende eAU bereit. Die Papierbescheinigung Muster 1 wird abgeloest. Das reduziert den Aufwand beim Versand und die Unsicherheit, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag.
Die Uebermittlung erfolgt in zwei Schritten: Ab 01.10.2021 wird die eAU digital an die Krankenkasse gesendet. Voraussichtlich ab Juli 2022 uebermittelt die Krankenkasse sie elektronisch an den Arbeitgeber. Der Papierausdruck fuer Patienten bleibt bestehen.
3.4.1 Uebergangsregelung
Praxen ohne die erforderlichen technischen Voraussetzungen duerfen Muster 1 bis einschliesslich 31.12.2021 weiter nutzen. Praxen mit vollstaendiger Technik sollen die eAU ab dem 01.10.2021 einsetzen. Nach Installation von 25.4.0 wird sie bei erfuellten technischen Rahmenbedingungen automatisch aktiviert.
3.4.2 Technische Voraussetzungen
Erforderlich sind KIM fuer den sicheren Versand innerhalb der TI, das aktuelle E-Health-Upgrade des Konnektors mindestens Stufe PTV3 und ein eHBA der zweiten Generation fuer die elektronische Signatur. Liegt zum Stichtag noch kein eHBA vor, kann uebergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben genutzt werden.
3.4.3 Dokumentation
Eine detaillierte Anleitung steht nach Installation des Updates 25.4.0 unter Hilfe | CGM M1 PRO-Gebrauchsanweisung | Moduldokumentationen zur Verfuegung.
3.4.4 Weitere Informationen
Informationen und Bestellschein: cgm.com/m1pro-ti-mehrwertanwendung.
3.4.5 KIM - Kommunikation im Medizinwesen
KIM ermoeglicht eine sichere, authentische und barrierefreie Kommunikation zwischen an die TI angeschlossenen Leistungserbringern, Institutionen und Kostentraegern. Damit koennen Informationen und Dokumente sektoruebergreifend interoperabel und standardbasiert ausgetauscht werden.
Voraussetzung sind TI-Anschluss, mindestens eine KIM-Adresse und die benoetigten Software-Komponenten. CGM KIM ist fuer die KIM-Fachanwendung zugelassen. Zunaechst steht der elektronische Arztbrief bereit; kuenftig werden auch eAU, weitere Formulare, Befunde, Bescheide, Abrechnungen und Roentgenbilder verpflichtend ueber KIM versendet.
3.4.5.1 Noch keine KIM-Adresse?
Eine KIM-Adresse kann im Webshop bestellt werden: kim-shop.cgm.com.
4 Anhang
4.1 EBM ab 2008: Aktualisierte GO-Stammdatei
Rueckwirkend stehen die aktualisierten KV-Ziffernstaemme fuer Q3/2021 bereit. Fuer den Inhalt der jeweiligen Ziffernstammdatei ist die zustaendige KV verantwortlich. Praxisrelevante Ziffern, Bewertungen und das hinterlegte KV-Gebiet sollten sorgfaeltig kontrolliert werden.
Konfiguration pruefen: Unter Praxisdaten | Praxiskonfigurationen | EBM-Ziffern | EBM ab 2008 muss das Anzeigequartal 1/21 eingestellt sein; die Nummer der OKV muss angegeben sein.
Kontrolle persoenlicher Ziffern
KVen liefern Bewertungen unterschiedlich: teils in Punkten und Euro, teils nur in Euro oder nur in Punkten; einzelne Bewertungen koennen fehlen. Bei fehlender Punkte- oder Euro-Bewertung rechnet das System mit dem aktuellen bundeseinheitlichen Faktor fuer Statistiken. Da dieser nicht zwingend der regionalen Bewertung entspricht, sind abgerechnete Leistungen genau zu pruefen.
Fehlende Angaben werden nicht automatisch durch CGM M1 PRO ersetzt. Anpassungen an Ziffern, Abrechnungsregeln, Profilzeiten und Punktwerten sowie fehlende Leistungsziffern muessen bei Bedarf selbst vorgenommen werden. Persoenliche Ziffern werden nicht automatisch aktualisiert und behalten ihre Gueltigkeit fuer die Abrechnung.
- Unter Praxisdaten | Praxis-Konfigurationen | EBM-Ziffern | EBM ab 2008 im Feld Status persoenliche Ziffern waehlen.
- Mit Shift+F5 die Selektion starten und ueber den Scrollbalken durch die Ziffern wechseln.
- Alternativ die Ziffer direkt in Ziffernbezeichnung eintragen und mit Return bestaetigen.
- Bei mehrfachen Treffern die Ziffer mit vorangestelltem * waehlen; dies ist die persoenliche Ziffer.
Hinweis: CGM uebernimmt die vorliegenden KV-Ziffernstaemme. Geaenderte Versionen werden zum Download bereitgestellt. Praxisrelevante Ziffern muessen regelmaessig geprueft und bei Bedarf angepasst werden.
Quelle: CompuGroup Medical Deutschland AG, Geschaeftsbereich Arztsysteme. Version 25.3.1, Stand August 2021. Aenderungen und Irrtuemer vorbehalten.

