Ambulante Palliativversorgung
Info:
Konstanten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Für die Durchführung der SAPV werden auf regionaler Ebene sogenannte SAPV-Teams gebildet.
Im Rahmen der SAPV können Verordnungen über die in der vertragsärzten Versorgung geltenden Muster erstellt werden. Damit eine Differenzierung dieser Verordnungen möglich ist, wird eine spezielle BSNR beginnend mit der 74 zugeteilt. Die Nummer ist ausschließlich zur Bedruckung der Verordnungen vorgesehen!
Darüber hinaus ist für die Bedruckung entsprechender Verordnungen die Pseudo-LANR 333333300 vorgesehen.
Eine Übermittlung dieser Nummern im Rahmen der KV-Abrechnung ist dagegen nicht vorgesehen. Die Abrechnung der SAPV-Leistungen erfolgt i. d. R. direkt zwischen den Vertragspartnern (SAPV-Teams und Krankenkasse).

