eDMP - Plausibilitätsrichtlinien f. indikationsübergreifende eDMP
Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des indikationsübergreifenden, allgemeinen Datensatzes
nur gültig in Verbindung mit der jeweiligen indikationsbezogenen Dokumentation der Anlage 6*, 8*, 10*, 12* oder 14* der DMP-A-RL
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Grundlage: |
DMP-A-RL |
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Version: |
4.1 |
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Gültig ab: |
01.04.2023 |
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Stand der Bearbeitung: |
01.03.2024 |
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Version anzuwenden ab: |
01.04.2024 |
Anlage 2*
Datensatz für die indikationsübergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs)
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Lfd. Nr |
Parameter |
Ausprägung |
Plausibilitätsregeln |
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Administrative Daten |
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1 |
DMP-Fallnummer |
Nummer |
Pflichtfeld; bis zu 7 Stellen; alphanumerische Angabe |
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2 |
Name des Versicherten |
Familienname, Vorname |
Pflichtfeld |
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3 |
Geburtsdatum des Versicherten |
TT.MM.JJJJ |
Pflichtfeld; Das Datum muss kleiner dem Datum in Feld 22 sein. |
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4 |
Kostenträgername |
Name der Krankenkasse |
Pflichtfeld |
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5 |
Kostenträgerkennung |
9- bzw. 7-stellige Nummer |
Pflichtfeld, 7- oder 9-stellige numerische Angabe |
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6 |
Versicherten-Nummer |
Nummer (bis zu 12 Stellen, alphanumerisch) |
Pflichtfeld; bis zu 12 Stellen alphanumerische Angabe |
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7a |
Vertragsarzt-Nummer 1 |
9-stellige Nummer |
Bedingtes Pflichtfeld, 9-stellige numerische Angabe; wenn in Feld 8 eine Angabe erfolgt ist, ist hier keine Angabe notwendig. |
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7b |
Betriebsstätten-Nummer |
9-stellige Nummer |
Bedingtes Pflichtfeld, 9-stellige numerische Angabe; wenn in Feld 8 eine Angabe erfolgt ist, ist hier keine Angabe notwendig. |
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8 |
Krankenhaus-Institutionskennzeichen |
IK-Nummer |
Bedingtes Pflichtfeld, 9-stellige numerische Angabe; wenn eine Angabe in Feld 7a und in Feld 7b erfolgt ist, ist hier keine Angabe erforderlich. |
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9 |
Datum 2 |
TT.MM.JJJJ |
Pflichtfeld; das Datum muss gleich oder kleiner zum Erfassungsdatum bei der entgegennehmenden Stelle (z. B. Datenstelle) sein. |
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10 |
Einschreibung wegen |
KHK / Diabetes mellitus Typ 1 / Diabetes mellitus Typ 2 / Asthma bronchiale / COPD / Chronische Herzinsuffizienz |
Pflichtfeld; mindestens eine Angabe erforderlich, Mehrfachnennung möglich mit folgenden Ausnahmen: "Diabetes mellitus Typ 1" kann nicht gleichzeitig mit "Diabetes mellitus Typ 2" angegeben werden. "Asthma bronchiale" kann nicht gleichzeitig mit "COPD" angegeben werden. „KHK“ kann nicht gleichzeitig mit „Chronischer Herzinsuffizienz“ angegeben werden. 1. Erfolgt eine Angabe zu KHK, müssen zusätzlich die Angaben der Anlage 6* entsprechend den dort festgelegten Plausibilitätsregeln erfolgen. 3 2. Erfolgt eine Angabe zu Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2, müssen zusätzlich die Angaben der Anlage 8* entsprechend den dort festgelegten Plausibilltätsregeln erfolgen. 3 3. Erfolgt eine Angabe zu Asthma bronchiale, müssen zusätzlich die Angaben der Anlage 10* entsprechend den dort festgelegten Plausibilitätsregeln erfolgen. 3 3a. Ergibt die Differenz aus der Datumsangabe in Feld 22 minus der Datumsangabe in Feld 3 ein Lebensalter von <1 Jahr, ist die Angabe "Asthma bronchiale" nicht möglich. 4. Erfolgt eine Angabe zu COPD, müssen zusätzlich die Angaben der Anlage 12* entsprechend den dort festgelegten Plausibilitätsregeln erfolgen. 3 4a. Ergibt die Differenz aus der Datumsangabe in Feld 22 minus der Datumsangabe in Feld 3 ein Lebensalter von <18 Jahren, ist die Angabe "COPD" nicht möglich. 5.Erfolgt eine Angabe zu Chronische Herzinsuffizienz, müssen zusätzlich die Angaben der Anlage 14* entsprechend den dort festgelegten Plausibilitätsregeln erfolgen. 3, 4 |
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11 |
weggefallen |
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12 |
Geschlecht |
Männlich / Weiblich / Unbestimmt / Divers |
Pflichtfeld; genau eine Angabe ist zulässig. |
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Allgemeine Anamnese und Befunddaten |
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13 |
Körpergröße |
m |
Pflichtfeld; Nummerische Angabe mit zwei Stellen hinter dem Komma; Wertbereich 0,00 - 2,50 |
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14 |
Körpergewicht |
kg |
Pflichtfeld; Numerische Angabe ohne Komma, Wertebereich 0 - 300 |
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15 |
Blutdruck |
mm Hg |
Bedingtes Pflichtfeld; Numerische Angabe. Wenn in Feld 10 eine Angabe zu KHK oder Diabetes mellitus Typ1 oder Diabetes mellitus Typ2 oder COPD erfolgt ist, muss hier eine Angabe erfolgen. Enthält Feld 10 die alleinige Angabe "Asthma bronchiale" und ergibt gleichzeitig die Differenz aus der Datumsangabe in Feld 22 minus der Datumsangabe in Feld 3 ein Lebensalter von ≥ 18 Jahren, muss eine Angabe erfolgen. Enthält Feld 10 die alleinige Angabe "Asthma bronchiale" und ergibt gleichzeitig die Differenz aus der Datumsangabe in Feld 22 minus der Datumsangabe in Feld 3 ein Lebensalter von < 18 Jahren, ist hier eine Angabe optional. Angabe muss im Wertebereich systolisch 50 - 300 und diastolisch 30 - 180 liegen. Der systolische Wert muss größer als der diastolische Wert sein. |
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16 |
Raucher 5 |
Ja / Nein |
Bedingtes Pflichtfeld; genau eine Angabe ist zulässig.
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17 |
Begleiterkrankungen |
Arterielle Hypertonie / Fettstoffwechselstörung / Diabetes mellitus / KHK / AVK / Chronische Herzinsuffizienz / Asthma bronchiale / COPD / Keine der genannten Erkrankungen |
Pflichtfeld; mindestens eine Angabe ist notwendig; Mehrfachnennungen sind möglich; wenn "keine der genannten Erkrankungen" angekreuzt ist, sind keine weiteren Angaben zulässig; alle anderen Kombinationen sind zulässig. |
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18 |
unbesetzt |
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Behandlungsplanung |
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19 |
Vom Patienten gewünschte Informationsangebote der Krankenkasse |
Tabakverzicht / Ernährungsberatung / Körperliches Training |
Kein Pflichtfeld; Mehrfachnennungen sind möglich. |
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20 |
Dokumentationsintervall |
Quartalsweise / Jedes zweite Quartal |
Pflichtfeld; nur eine Angabe ist zulässig. |
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21 |
unbesetzt |
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22 |
Datum der Erstellung 6 |
TT.MM.JJJJ |
Pflichtfeld; Das Datum muss gleich oder kleiner dem Datum in der Erfassungsstelle sein |
*Die Anlagenbezifferung bezieht sich auf die Anlagenbenennung gemäß den Ausführungen der DMP-A-RL
1Gemeint ist die Lebenslange Arztnummer.
2Dies entspricht dem „origination_dttm“.
3Für die Umsetzung der Prüfung nach den Nummern 2, 3, 4 und 5 in den DMP-Datenstellen ist der Eintrag im Element <document_type_cd> des übermittelten Dokumentationsdatensatzes maßgeblich.
4Eine Angabe zu „Chronischer Herzinsuffizienz“ ist erst ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem die Plausibilitätsregeln zur Anlage 14 in Kraft treten.
5Diese Angabe ist ab dem vollendeten 12. Lebensjahr verpflichtend und bei jüngeren Kindern nur optional auszufüllen.
6Dies ist das „service_tmr“.

