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CGM Knowledge Base

Einverständniserklärung des Patienten

Neu ist die Einführung einer Einverständniserklärung für medizinische Versorgungszentren.

Ist die Benutzerverwaltung wie empfohlen eingerichtet (siehe Kapitel Arztauswahl), so sehen sowohl die Ärzte als auch die Helferinnen nur die erstellten Einträge eines Benutzers, der für die gleichen Ärzte arbeitet oder selbst einer dieser Ärzte ist.

Das kann zur Folge haben, dass ein Arzt oder eine Helferin keine Daten einsehen kann, die in einem anderen Fachbereich erstellt wurden. Sinn eines MVZs ist es jedoch, dass immer alle Daten im Zugriff sind und so effizienter gearbeitet werden kann.

Deshalb können diese Daten mithilfe von Einverständniserklärungen Ihrer Patienten für alle Benutzer sichtbar gemacht werden.

Alle Patienten, die noch keine EV-Erklärung unterschrieben haben, erhalten einen entsprechenden Hinweis "Einverständniserklärung fehlt" in den Behandlungsfalldaten:

Einverständniserklärung fehlt.gif

Offensichtlicher ist es jedoch, wenn die Listenanzeige "herausgezogen" wird und dann als Desktop-Objekt angezeigt wird:

Einverständniserklärung fehlt2.gif

Die Einverständniserklärung wird über das Menü Verwalten/ Einverständniserklärung oder per Doppelklick auf das Desktop-Objekt aufgerufen:

Einverständniserklärung.gif

Durch das Kreuz im Feld "Einverständniserklärung liegt vor" wird die EV-Erklärung als "vorliegend" hinterlegt. Zur Dokumentation werden der Benutzername und das Datum mit Uhrzeit hinterlegt.

Den Inhalt der Einverständniserklärung muss das MVZ selbst gestalten. Das Word-Dokument kann mit Platzhaltern zum Patientennamen etc. versehen werden und dann als .dot entsprechend von CGM TURBOMED erkannt werden. Der Pfad kann selbst festgelegt werden.

Mit dem Vorliegen der EV-Erklärung sind die folgenden Daten wieder für alle Benutzer sichtbar:

  • Karteieinträge (incl. Abrechnungszeilen)

  • Diagnosen

  • Verordnungen

  • Desktop-Objekte

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