GebVO - Tipps und Tricks
Gebührenordnungen verstehen - Honorarverluste vermeiden
Für eine korrekte und optimale Abrechnung ist es wichtig, die Beschreibungen der Positionen und die verwendeten Begrifflichkeiten der Gebührenordnungen inhaltlich zu verstehen, sowie auf die Gegebenheiten in Ihrer Praxis anwenden zu können. Auch im EBM 2009 und in der GOÄ finden sich Wortkombinationen und Fachbegriffe, die wichtiger Bestandteil einer korrekten Abrechnung sind. Wir erläutert Ihnen in diesem Kapitel die wichtigsten.
Gleiche Begrifflichkeiten - Unterschiedliche Bedeutungen
Achten Sie immer darauf, dass je nach Gebührenordnung eventuell die Bedeutung eines Begriffs eine andere ist, so zum Beispiel beim Behandlungs- und Krankheitsfall:
-
In der GOÄ gilt als Behandlungsfall die Behandlung derselben Erkrankung für den Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Kommt also ein Patient am 5. März 2009 zu Ihnen in die Praxis, endet der Behandlungsfall am 5. April 2009 und der neue beginnt am 6. April 2009. Beim EBM 2009 bezeichnet der Behandlungsfall das Abrechnungsquartal (zum Beispiel 1. Januar bis 31. März 2009).
-
Der Krankheitsfall ist im EBM 2009 das aktuelle Quartal, sowie die nachfolgenden drei Quartale. Bei der GOÄ-Abrechnung entspricht der Krankheitsfall dem Abrechnungsfall.
Die wichtigsten abrechnungsrelevanten Begriffe
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten abrechnungsrelevanten Begrifflichkeiten aus EBM und GOÄ näher erläutert.
nicht neben
Die Wortkombination "nicht neben" beschreibt den Umstand, dass einzelne Gebührenpositionen innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht nebeneinander abgerechnet werden können. Klar ist, dass in
solchen Fällen die höher vergütete Leistung abgerechnet wird.
und/oder
Besonders häufig findet sich die Wortkombination "und/oder" in den obligaten und fakultativen Leistungsinhalten des EBM 2009. Das bedeutet, dass die Position nur einmal abgerechnet werden kann, auch wenn alle Leistungsbeschreibungen, die mit "und/oder" verknüpft sind, erbracht wurden.
und
Hier müssen alle Leistungen, die mit "und" verbunden sind, auch erbracht werden, um die Ziffer abrechnen zu können.
oder
Sind einzelne Leistungen mit "oder" verbunden, kann bei mehreren definierten Leistungen die Position mehrfach abgerechnet werden. Sinnvoll und notwendig ist es hier, mit einer Diagnose das mehrfache Berechnen der Ziffer begründen zu können. Wenn nur eine Leistung der Ziffer erbracht wurde, kann die Position einmal angesetzt werden.
einschließlich
"Einschließlich" bedeutet, dass alle Leistungen, die in der Position festgehalten sind, erbracht werden müssen.
je Sitzung
Bei der Begrifflichkeit "je Sitzung" handelt es sich um einen Behandlungsabschnitt, der nur einmal berechnet werden kann, auch wenn es zu Unterbrechungen kommt. Beispiel: Ein Arzt wird zu einem Notfall gerufen, unterbricht die laufende Behandlung und führt diese nach der Versorgung des Notfalls fort.
mehr als
Sieht die Leistungslegende zum Beispiel "mehr als" 30 Minuten vor, so kann die Ziffer ab der 31. Minute abgerechnet werden.
mindestens
"Mindestens" bedeutet, dass die Ziffer erst abgerechnet werden kann, wenn die vorgegebene Zeit erfüllt wurde.
je angefangene Stunde
Wenn eine Behandlung 61 bis 120 Minuten dauert, rechnen Sie die Position zweimal ab (zum Beispiel GOÄ-Nr. 85).
einer Wunde
Bei mehreren Wunden kann die Position mehrfach angesetzt werden.
einer oder mehreren Wunden
Bei "einer oder mehreren Wunden" handelt es sich um die gleiche definierte Leistung, sie kann also nur einmal abgerechnet werden.
je
Hier wird die Ziffer zweimal abgerechnet, wenn zum Beispiel das linke und das rechte Bein versorgt werden.
ACHTUNG:
![]()
Um Honorarverluste zu vermeiden, ist es wichtig, beim Anwenden der Gebührenordnungen jedes Wort zu beachten. Ausschlüsse und Kombinationen müssen Sie so anwenden, dass alle Leistungen auch korrekt abgerechnet werden.


ACHTUNG: