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CGM Knowledge Base

CGM BMP - FAQ

Frage:

Der BMP ist eine gesetzliche Anforderung. Warum kostet das Modul jetzt zusätzlich Geld?

Antwort:

Es ist korrekt, dass durch das In-Kraft-Treten des E-Health-Gesetzes neue Funktionen gesetzlich verankert werden.

Der Softwarepflege-Vertrag deckt nur die Wartung und Anpassung solcher Funktionen, die bisher auch Teil des lizenzierten Modulumfangs der Praxis sind. Hierzu zählt nicht das BMP-Modul. Dieser ist eine neue Funktionalität und daher nicht Teil der aktuellen Funktionalität des AIS.

Der bundeseinheitliche Medikationsplan war bislang nicht Bestandteil der vertraglichen KBV Inhalte. Es handelt bei der zugrundeliegende Spezifikation zum bundeseinheitlichen Medikationsplan um eine neue verpflichtende Funktion, die in das AVWG (Anlage 23 zum Bundesmantelvertrag für Ärzte) aufgenommen wird.

Um eine einheitliche Umsetzung des Medikationsplans in den AISen zu erreichen, wird die KBV ihre etablierten Zertifizierungsverfahren auch auf die Funktionalitäten der Medikationspläne ausweiten.

Sowohl die Entwicklung dieses neuen “Standards” als auch die Zertifizierung sind für uns mit einem hohen Aufwand verbunden. Somit erklärt sich, dass diese neue Funktion, nicht automatisch Bestandteil Ihres AIS ist und daher neu erworben werden muss.

Frage:

Ich habe gelesen, dass ifap auch den bundeseinheitlichen Medikationsplan anbietet. Ist dieser Bestandteil von ipC3 und kostet nichts?

Antwort:

Richtig ist, dass auch unser Schwesterunternehmen ifap einen bundeseinheitlichen Medikationsplan für andere Kundengruppen anbietet.

In enger Zusammenarbeit mit der ifap haben wir für CGM TURBOMED das Modul entwickelt, um eine optimale Nutzung in Ihrer Software zu gewährleistet. Weitere Kosten seitens ifap entstehen für Sie selbstverständlich nicht. 

Frage:

Was passiert, wenn ich den BMP genutzt habe, mich dann aber gegen eine Bestellung entscheide?

Antwort:

Natürlich steht es Ihnen frei, das Modul nach Ablauf der Testphase nicht weiter nutzen zu wollen. In diesem Fall werden wir das Modul bei Ihnen nicht dauerhaft freischalten und mit dem kommenden Update deaktivieren. Der BMP ist somit dann nicht mehr nutzbar. Dies wäre jedoch sehr schade, da Sie dann nicht von den Kostenvorteilen, die Ihnen CGM TURBOMED einräumt profitieren können.

Bereits ausgedruckte selbst erstellte BMP sowie eingescannte Fremdpläne stehen Ihnen selbstverständlich auch nach einer Deaktivierung des Moduls als PDF in der Patientenakte zur Verfügung.

Weiterhin möchten wir Sie auf die gesetzlichen Vorgaben hinweisen.

Frage:

Sie schreiben, dass ich von zusätzlichen Ertragsmöglichkeiten profitiere? Welche sind das und wo kann ich das nachlesen?

Antwort:

Nach den uns, zum aktuellen Zeitpunkt, vorliegenden Informationen wird das Honorar für die Ausstellung der Pläne zurzeit verhandelt. Leider liegen uns hierzu noch keine genauen Angaben in welcher Höhe dieses Honorar liegt, vor. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte den KBV-Praxisinformationen und den Informationen Ihrer KVen.

Frage:

Worauf genau bezieht sich Aussage „mindestens 3 Medikamente gleichzeitig“? Sind hier solche Arzneimittel gemeint, die der Patient dauerhaft einnimmt?

Antwort:

Aktuell können wir hier nur auf bestehende Quellen verweisen. Auszug von einer KBV-Seite zum Medikationsplan:

 

  Was muss auf dem Medikationsplan dokumentiert werden?

  • Arzneimittel, die dem Patienten verordnet worden sind

  • Arzneimittel, die der Patient ohne Verschreibung anwendet

  • Hinweise zur Anwendung der Medikamente

  • Medizinprodukte (soweit relevant)

Quelle aerzteblatt.de: Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans – BMP:

Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt. Näheres zum Anspruch des Versicherten regelt der Bundesmantelvertrag-Ärzte.

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