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CGM Knowledge Base

Berichtspflicht

Einige EBM 2010-Ziffern besitzen eine Berichtspflicht. Der behandelnde Arzt muss beim Abrechnen dieser Ziffern einen Bericht (Schnellbrief) an den zu benachrichtigenden Kollegen schreiben. Dies ist für gewöhnlich der Arzt, welcher den Patienten überwiesen hat.

Welche EBM 2010-Ziffern berichtspflichtig sind, lässt sich ganz einfach anzeigen: Wählen Sie Ihren Patienten in der Patientenmaske an und drücken Sie F2 für die Abrechnung. Mit Umschalt+F7 erscheint nun eine Liste der Abrechnungsziffern. Dieselbe Liste lässt sich alternativ auch über das Startmenü/ Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ EBM-2010 aufrufen.

Wird die Berichtspflicht hier noch nicht in einer eigenen Spalte angezeigt, so klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine der anderen fetten Spaltenüberschriften wie z.B. Leistungstext und wählen Sie Berichtspflicht an:

AbrZiffern06BerichtpflichtEigList1.gif

Fortan wird in einer eigenen Spalte angegeben, ob eine Ziffer berichtspflichtig ist oder nicht:

AbrZiffern07BerichtpflichtEigList2.gif

Voraussetzung:

Wählen Sie innerhalb des Startmenüs die Menüpunkte Sonstiges/ Praxisdaten an. Nun klicken Sie auf den Arzt und betätigen den Button Bearbeiten. Rechts oben können Sie den Bereich "Berichtspflicht" sehen, dort muss die Karteigruppe für Schnellbriefe (= Berichte) eingetragen sein.

Indem Sie das Schnellbriefkürzel (Standard ist "wbr") hier eintragen, werden später alle Karteikarteneinträge mit dieser Karteigruppe als Bericht erkannt. Klicken Sie also auf Hinzufügen, tragen Sie nun das Kürzel (s.o.) ein und bestätigen Sie mit Weiter. Die Karteigruppe wird nun in der Liste aufgeführt:

AbrZiffern08KarteigrBerichtspflicht.gif

Des Weiteren muss bei der Neuaufnahme des Patienten der überweisende Arzt angegeben worden sein. Sollte dies nicht geschehen sein, kann auch in den allgemeinen Patientendaten unter "Behandelter" ein zu benachrichtigender Arzt eingetragen werden:

AbrZiffern09zuBenachrAerzte.gif

Die Berichte werden jeweils an den Arzt, welcher den Patienten an Sie überwiesen hat, bzw. den zu benachrichtigenden Arzt gesendet.

Die Vorbereitungen für die Berichtspflicht sind damit nun abgeschlossen.

Abrechnen von berichtspflichtigen Ziffern:

Möchte der Arzt eine berichtspflichtige Ziffer in die Abrechnung eintragen, für die noch kein Bericht verfasst wurde, so wird er durch einen Hinweisdialog darauf hingewiesen.

AbrZiffern10HinwBerichtspflicht.gif

Fortan mahnt auch ein Desktopsymbol in der Patientenansicht, solange der Bericht fehlt.

Sobald in der Karteikarte des Patienten ein Bericht hinterlegt wurde, ist dies auch durch ein Häkchen in den allgemeinen Patientendaten beim Punkt "Behandelter" zu erkennen:

AbrZiffern11BerichtVorh.gif

Das Häkchen bei "Berichtspflichtig" weist darauf hin, dass die Abrechnung des Patienten berichtspflichtig ist. Das Häkchen dahinter gibt an, dass der Bericht schon vorhanden ist. Fehlen die Häkchen, ist das Gegenteil gemeint.

Ändern der Berichtspflicht bei EBM-Ziffern:

Die Berichtspflicht lässt sich auch manuell deaktivieren. Gehen Sie dazu im Startmenü auf Eigene Listen / Gebührenordnungen / EBM-2010.

Selektieren Sie nun eine Ziffer und drücken Sie F7. Anschließend klicken Sie auf .

In dem sich nun öffnenden Fenster entfernen Sie das Kreuz hinter "Berichtspflicht", um die Berichtspflicht für diese Ziffer abzuschalten.

Berichtspflicht durch Abrechnung bestimmter Leistungen erfüllt

Das Abrechnen bestimmter Berichtsziffern führt dazu, dass die Berichtspflicht als "erfüllt" gilt, obwohl kein Brief in der Karteikarte abgelegt wurde.

Damit diese nun auch in CGM TURBOMED als berichtspflichterfüllende Ziffern erkannt werden, gehen Sie über das Hauptmenü/ Eigene Listen/ Gebührenordnungen EBM 2010 und versehen Sie über <F7> die Ziffern, die eine Berichtspflicht erfüllen, mit einem Kreuz in dem entsprechenden Feld:

AbrZiffern12Bedingungen.gif

Wird nun zusätzlich zu einer berichtspflichtigen Ziffer eine Ziffer abgerechnet, die über diese Einstellung verfügt, so erscheint kein Hinweis auf eine noch fällige Berichtspflicht in der KV-Abrechnung.

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