CGM TURBOMED 25.1.2 Update-Dokumentation
1 Allgemeine Informationen zum Update
1.1 Installationsnotwendigkeit des CGM TURBOMED-Sonderupdates 25.1.2
Für die Abrechnung des Quartals 1/25 kann das CGM TURBOMED-Sonderupdate 25.1.2 verwendet werden.
Dieses Sonderupdate stellt neben einigen Verbesserungen auch das aktualisierte KVDT-Prüfmodul für das Abrechnungsquartal 1/2025 in der Version 2025.1.1 bereit.
1.2 Installationsvoraussetzungen
Sofern Sie mindestens den CGM TURBOMED-Updatestand 17.1.1 besitzen, kann das CGM TURBOMED-Sonderupdate 25.1.2 auf diese oder JEDE darauffolgende Updateversion installiert werden. Die chronologische Installation von weiteren Vorversionen ist somit NICHT erforderlich.
1.3 CGM TURBOMED Updates als SMART UPDATE – schnell, unkompliziert und umweltschonend
Ab sofort erhalten Sie alle CGM TURBOMED-Updates nur noch über CGM SMART UPDATE oder die Service-Seite https://service.turbomed.de/download-bereich. Dieser Service ist kostenfrei. Die Updates werden im Hintergrund heruntergeladen und beeinträchtigen den Praxisablauf nicht.
Mit nur wenigen Klicks aktivieren Sie CGM SMART UPDATE ganz einfach über den Einrichtungsassistenten im CGM eCockpit. Wir informieren Sie sofort über neue Updates. Weitere Informationen zu CGM SMART UPDATE erhalten Sie auf unserer Website unter dem Link cgm.com/turbomed-smartupdate.
1.4 Aktualisierungen, die durch das Update erfolgt sind
Folgende Listen werden mit dem ersten Programmstart nach dem Update aktualisiert:
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[Eigene Listen/ Medikamente]
-
[Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ EBM-2010]
1.5 Aktualisierungen, die Sie nach dem Update selbst ausführen müssen
Folgende Listen müssen nach der Installation des Updates manuell aktualisiert werden:
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[Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ GOÄ]
-
[Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ UVGOÄ]
Folgende Änderungen wurden mit dem CGM TURBOMED-Update übernommen:
GOÄ-Änderungen:
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95 (allg. + Sachkostenanpassung von 3.65€ auf 3,50€)
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201A (Barpreis von 0,00€ auf 3,79€)
UV-GOÄ-Änderungen:
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5732 (BG-Preis allg. und bes. Heilbehandlung)
-
5841 (BG-Preis allg. und bes. Heilbehandlung)
Folgende UV-GOÄ-Ziffern wurden hinzugefügt:
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134
-
143
-
180
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382a
-
2018
-
2019
-
2020
2 Gesetzliche/ Vertragliche Neuheiten & Änderungen
2.1 Aktualisierung der EBM-Stammdaten
Mit dem CGM TURBOMED-Sonderupdate 25.1.2 stellen wir Ihnen folgende Änderungen an den EBM-Stammdaten zur Verfügung:
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GOP 01728: redaktionelle Korrektur der Beschreibung (Formatierung in Fettschrift)
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GOP 01965 und 01966: Anpassung der Zusatzangaben (SEQUENZ statt AUSWAHL)
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GOP 12222, 12223 und 12224: Korrektur der Arztgruppenzuordnung
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GOP 86512, 86514, 86516 und 86520: Aufnahme einer Zusatzangabe (5009)
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GOP 01648: befristete Weiterführung im Jahr 2025
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GOP 01450: Aufnahme der GOP 37804 und 37806 in die Leistungslegende sowie Änderung der zweiten Anmerkung
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GOP 37800 bis 37802, 37804 und 37806: Aufnahme in den neuen Abschnitt 37.8
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abgeleitete GOP 37804V sowie 37806V: Aufnahme
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GOP 40815 bis 40819 und 40825 bis 40838: Änderung der Bewertungen
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GOP 40823 und 40824: Änderung
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abgeleitete GOP: 40823I, 40823N, 40824I und 40824N: Aufnahme
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GOP 40840 bis 40847: Aufnahme
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GOP 40829 bis 40838: Redaktionelle Anpassung
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GOP 31096, 31097, 31506, 31507, 31612, 31613, 31826, 31827, 36096, 36097, 36506, 36507, 36826, 36827: Verlängerung der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Regelungen
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GOP 01502: Änderung der ersten Anmerkung
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GOP 01503: Änderung der Leistungslegende und der ersten Anmerkung
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GOP 05311: Verlängerung der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Regelungen
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GOP 01503: Anpassung der Kurzlegende
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GOP 05311: Anpassung der Leistungslegende und Kurzlegende sowie Aufnahme einer Anmerkung
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GOP 31530: Aufnahme einer zweiten Anmerkung (bisherige Anmerkung 2 wird Anmerkung 3) sowie Änderung der Eignung der Prüfzeit
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GOP 31540: Aufnahme
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abgeleitete GOP 31530N, 31530O und 31540N: Aufnahme
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GOP 02345: Aufnahme
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GOP 01912: Änderung der Legende
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GOP 37710: Änderung der ersten Anmerkung
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GOP 35600 bis 35602: Änderung der ersten Anmerkung
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GOP 01966: Aufnahme
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GOP 40162: Änderung der Leistungslegende
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Katalog 01724 bis 01727: Änderung der Bezeichnung
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GOP 01724: Änderung der Leistungslegende und der Bewertung
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GOP 01728: Aufnahme
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GOP 01707 und 01709: Änderung der zweiten Anmerkung
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Kostenpauschale 40102: Aufnahme
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GOP 01450: Aufnahme der GOP 34371 in die Leistungslegende sowie Änderung der zweiten Anmerkung
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GOP 34370 und 34371: Aufnahme in den neuen Abschnitt 34.3.7
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abgeleitete GOP 34371V: Aufnahme
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GOP 34800: Änderung der Leistungslegende sowie der vierten Anmerkung
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GOP 34821: Änderung der Leistungslegende
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Abschnitt 61.7: Streichung (GOP 61090 bis 61092)
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GOP 61082: Änderung der Leistungslegende
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GOP 61085: Aufnahme
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GOP 88346A, B, R, V, W, X: Änderung des Existenzbeginns (Impfstoff erstmalig ab 16. Dezember 2024 verfügbar)
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Aktualisierung der § 115b-Kennzeichnung
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GOP 85501 bis 85505, 85514 und 85520 bis 85522: Änderung der Bewertung
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GOP 40090M, 40092M sowie 40094M: Aufnahme
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GOP 80101 und 80102: Anpassung der VDX-Kontenzuordnung
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GOP 83001 bis 83012: Anpassung der Bezeichnung, der Beschreibung sowie der Bewertung
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GOP 83013 bis 83020: Anpassung der Bezeichnung, der Beschreibung, der Bewertung sowie des Existenzbeginns (bislang lediglich reserviert)
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GOP 83021 bis 83022: Aufnahme
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GOP 83023 bis 83032: Aufnahme (vorerst lediglich reserviert)
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GOP 86700: Änderung der Bewertung
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GOP 88115: Ergänzung der Beschreibung
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GOP 88115F: Aufnahme zur Kennzeichnung von Fällen nach § 115f SGB V
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GOP 88895: Änderung der Bewertung
Mit diesem Sonderupdate stellen wir Ihnen darüber hinaus die nachfolgenden Ziffern-Anpassungen zur Verfügung, die auch bereits im CGM TURBOMED-Quartalsupdate 25.1.1 enthalten waren:
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Kostenpauschalen 40350 und 40681: Änderung der Bewertung
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Anhang 2: Anpassung gemäß Version 2025 OPS (Aufnahme und Streichung von Kodes sowie redaktionelle Änderungen gem. Nr. 2, Tabellen 1 bis 3)
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GOP 01774 und 01775: Änderung obligater Leistungsinhalt, erster Spiegelstrich
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GOP 01854 und 01855: Änderung der ersten Anmerkung
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GOP 13300: Änderung obligater Leistungsinhalt, fünfter Spiegelstrich
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GOP 33022, 33075: Änderung der Leistungslegende
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Anhang 2: Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 2
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Anhang 2: OPS-Kodes mit Änderung der Zeitkategorie (gem. Tabelle 1)
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Anhang 2: Aufnahme neuer OPS-Kodes (gem. Tabelle 2)
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GOP 23214 inklusive abgeleitete GOP 23214H, R, S, V, W: Streichung der Genehmigungspflicht
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GOP 88346A, B, R, V, W, X: Änderung des Existenzbeginns auf den 1. Oktober 2024 (Impfstoff im 4. Quartal 2024 erstmalig verfügbar)
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Anpassung der ICD-Kodes im Rahmen der ICD-10-GM-Aktualisierung zur Jahresversion 2025
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GOP 04433 (inkl. abgeleitete GOP 04433I), 16222, 16230, 16231, 16233: Beendigung des ICD-Kodes G71.0 zum 31. Dezember 2024 und Aufnahme der ICD-Kodes G71.0-, G71.00, G71.08
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abgeleitete GOP 01700V und 01701V: Streichung
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GOP 01965: Aufnahme von Zusatzangaben (Grundlage: KVDT-Anpassungen bzgl. Hinterlegung von Informationen aus den Meldebescheinigungen gemäß Implantateregistergesetz)
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abgeleitete GOP 11501U: Aufnahme
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GOP 32544 sowie abgeleitete GOP 32544V: Änderung der Bewertung (Korrektur zum Beschluss „Labortransportkosten“
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Kostenpauschale 40091: Aufnahme einer Abrechnungsbestimmung (Ergänzung zum Beschluss „Labortransportkosten“
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Kostenpauschale 40110: redaktionelle Anpassung
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GOP 88343A, B, R, V, W, X: Streichung (Impfstoff nicht mehr verfügbar)
3 Allgemeine Neuheiten & Änderungen
3.1 Druck in der Heilmittelverordnung bei deaktivierter Druckvorschau
Mit der CGM TURBOMED-Version 25.1.2 ist die Funktion [Drucken] mit der Tastenkombination [Strg + D] bei deaktivierter Druckvorschau in der Heilmittelverordnung wieder möglich.
3.2 Optimierung: HMV-Blankoverordnung mit Indikation [EX]
Mit der aktuellen CGM TURBOMED-Version wurden einige Anpassungen in der HMV-Blankoverordnung vorgenommen. Durch diese Verbesserung steht Ihnen die Blankoverordnung mit der Indikation [EX] wieder zur Verfügung.
4 Neues aus der CGM-Welt!
4.1 Wichtige Information: Support-Ende für Windows 10 zum 14.10.2025
Technologien und Plattformen entwickeln sich stetig weiter. Dadurch ändern sich Anforderungen an Leistungen, Funktionsumfang und Sicherheit. Jede Software-Version erreicht irgendwann ihr Support-Ende. Um sicherzustellen, dass unsere CGM-Software stets reibungslos funktioniert, sind IT-Sicherheit, der Einsatz modernster Technik und aktuelle Betriebssysteme von großer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Microsoft bereits seit einiger Zeit angekündigt hat, den kostenfreien Support für Windows 10 am 14. Oktober 2025 einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt werden für das Betriebssystem keine kostenfreien technischen Unterstützungen, Software- oder Sicherheitsupdates mehr angeboten.
Um weiterhin sicher und reibungslos mit CGM TURBOMED und CGM PRAXISARCHIV arbeiten zu können, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich – wie schon zuvor in unseren Update-Informationen angekündigt – zeitnah auf Windows 11 umzusteigen.
Ihr CGM TURBOMED wird Sie ebenfalls rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Updates informieren.
Da der Wechsel zahlreiche Leistungserbringer betrifft, empfehlen wir CGM-Kundinnen und -Kunden, die Aktualisierung auf Windows 11 frühzeitig zu planen. Dies ermöglicht die rechtzeitige Prüfung der Hardware-Kompatibilität vor Ort und gegebenenfalls notwendige Neuanschaffungen. Sprechen Sie am besten schon jetzt mit Ihrem Vertriebs- und Servicepartner, um den Wechsel sicher und ohne Zeitdruck zu gestalten.
Ihr Vertriebs- und Servicepartner berät Sie kostenfrei zu gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen für den Austausch veralteter Hardware. So können Sie sicherstellen, dass Ihre IT-Ausstattung stets auf dem neuesten Stand ist.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website.
4.2 Praxisdienst Light
Vorteile einer Registrierung für die GHG Praxisdienst-Vollversion

Mit diesem Update erhält jeder GHG Praxisdienst Light-Nutzer max. 3-mal (mit zeitlichem Abstand) einen Hinweis zu den Vorteilen der Vollversion des GHG Praxisdienst. Mit Klick auf die Schaltfläche „Registrieren“ werden Sie auf die Registrierungsseite des GHG Praxisdienst weitergeleitet, wo Sie sich einfach in 3 Schritten kostenfrei anmelden können. Daraufhin können Sie in Ihrem Praxisalltag von den im Hinweis genannten Vorteilen profitieren.
4.3 Am 15. Januar startet die ePA für alle mit ausgewählten Praxen in den jeweiligen Modellregionen
Der Rollout der "ePA für alle" begann in den Modellregionen mit teilnehmenden Praxen planmäßig am 15. Januar 2025.
Bundesweit rollen die gesetzlichen Krankenkassen seit diesem Datum die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise an ihre Versicherten aus - beginnend mit den Versicherten, die heute schon eine ePA haben, den Versicherten in den Modellregionen Hamburg und Franken sowie den weiteren freiwilligen Modellregionen in Nordrhein-Westfalen. Die bisherige Version der ePA (2.6) wird abgelöst und steht nicht mehr zur Verfügung.
Ebenfalls mit dem 15. Januar 2025 startete in diesen Modellregionen auch die Pilotierung der „ePA für alle“. An dieser Pilotphase nehmen ausschließlich (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser teil, die sich dafür aktiv angemeldet haben. Über die Teilnahme der entsprechenden Praxen wurden wir informiert. Um eine reibungslose Pilotphase zu gewährleisten, begleiten wir unsere Kundinnen und Kunden während der Pilotierung und stehen mit ihnen im regelmäßigen Austausch.
Zusätzlich wird in den Regionen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eine Pilotierung durchgeführt. Hier sind ebenfalls zunächst nur die Praxen beteiligt, die sich zuvor bei der KV registriert haben.
Die bundesweite Nutzung der „ePA für alle“ soll erfolgen, wenn die Erfahrungen aus den Modellregionen positiv bewertet werden. Vor dem bundesweiten Rollout werden außerdem weitere technische Lösungen umgesetzt und abgeschlossen (siehe auch: News-Detail | gematik) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist darauf hin, dass eine Überprüfung, ob Praxen über die geforderte Technik verfügen, erst dann stattfinden soll, wenn der Rollout bundesweit erfolgt ist. Dies wird, so das BMG, voraussichtlich erst nach dem ersten Quartal 2025 der Fall sein. Solang der bundesweite Rollout also nicht erfolgt ist, müssen Sie keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht installiert haben (siehe auch: KBV - BMG sichert zu: Vorerst keine Sanktionen bei der ePA).
Damit Sie und Ihr Praxisteam sich optimal und frühzeitig auf die Einführung der „ePA für alle“ vorbereiten können, haben wir verschiedene Informationen für Sie auf unserer Website Zur Einführung der „ePA für alle“ 2025: Wichtige Informationen & FAQ - cgm.com) zusammengestellt:
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Was ändert sich bei der ePA ab 2025?
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Welche Daten müssen in die ePA?
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Wie sieht die Umsetzung in der CGM-Praxissoftware aus?
Weitere Antworten zu häufigen Fragen finden Sie in unseren FAQ.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen in kurzen Erklär-Videos vor und ergänzen unseren Service mit kostenfreien Online-Seminaren. Erfahren Sie mehr über die Umsetzung in Ihrem Arztinformationssystem und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen mit unseren Expertinnen und Experten zu besprechen.
Sollten Sie einmal nicht an Ihrem Wunschtermin teilnehmen können, ist dies gar kein Problem. Wir stellen mehrere Termine zur Auswahl. Anmeldung Online-Seminare:
4.4 Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand – CGM TURBOMED jetzt auch auf WhatsApp
Wie Sie bereits wissen, hat Ihr CGM TURBOMED nun einen eigenen WhatsApp-Kanal.
Hier erwarten Sie aktuelle News, Wissenswertes zu Updates, praktische Tipps und Tricks, Informationen zu Mehrwertdiensten und Schulungen und vieles mehr. Kein lästiges Suchen nach Informationen, keine langen Wartezeiten - einfach, schnell und kostenlos direkt auf Ihr Smartphone.
Mehr Informationen dazu und ein Direktlink zu Ihrem CGM TURBOMED-WhatsApp-Kanal finden Sie hier: CGM-Infokanäle auf WhatsApp: Aktuelle News & Updates - cgm.com.
4.5 Einladung zur Teilnahme an unserer Umfrage in Ihrem CGM TURBOMED
Mit dem Abschluss des vierten Quartals möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, uns Ihr Feedback zu unserem Quartalsupdate Q4/24 zu geben.
Klicken Sie hierzu einfach auf den nachfolgenden Link und helfen Sie dabei, unser Produkt für Sie fortwährend zu verbessern.
4.6 eVerordnung für Hilfsmittel - Portfreischaltung
Zur Teilnahme am Selektivvertrag „eVerordnung für Hilfsmittel“ der ARGE eGesundheit Deutschland müssen sowohl das Arztinformationssystem als auch die Praxis-Infrastruktur bestimmte, technische Voraussetzungen erfüllen.
Bezüglich der Voraussetzungen, die Ihr Arztinformationssystem mitbringen muss, haben Sie mit Ihrem CGM TURBOMED 25.1.1 alle erforderlichen Module und Funktionen erhalten.
Für die praxisinterne Netzwerkkommunikation müssen die beteiligten Komponenten (zwischen Praxisserver und Client) über die Ports 47841 und 47843 kommunizieren können. Es ist also ggf. erforderlich, Regeln in Ihren Firewalls hinzuzufügen.
Für die praxisexterne Kommunikation muss Ihre Praxis (i.d.R. ist es ausreichend, wenn dies für den Praxis-Server ermöglicht wird) in der Lage sein, mit dem Dienst des Treuhänders/ beauftragten Dienstleisters der am Vertrag teilnehmenden Krankenkassen zu kommunizieren. Hierfür müssen einige URLs über Port 443 für ein- und ausgehende Verbindung freigeschaltet werden.
Eine genaue Anleitung zu Portfreischaltung finden Sie hier: Welche eFormulare stehen mir in meiner CGM-Praxissoftware zur Verfügung? - cgm.com
4.7 CGM ASSIST
Potenzial-Assistent – ATTR-Amyloidose
Bei der ATTR-Amyloidose kommt es zu Ablagerungen von unlöslichen Formen des Proteins Transthyretin, welche auf Dauer zu progredienten Schäden in unterschiedlichen Organsystemen führen. Zudem ist sie eine unterdiagnostizierte Erkrankung und wird häufig als Ursache für eine Herzinsuffizienz übersehen. Eine frühe Verdachtsdiagnose und Behandlung sind daher entscheidend für Patienten mit ATTR-Amyloidose, da unbehandelte Patienten mit ATTR-Amyloidose ab der Diagnose im Median circa 2 bis 3,5 Jahre überleben.
Mithilfe von drei neuen Filtersets für die ATTR-Amyloidose im Potenzial-Assistenten können Suchläufe über einen Patientenstamm gestartet werden, der potenziell an ATTR-Amyloidose leidende Patienten identifiziert.
5 Anhang
5.1 Hilfreiche Präparate-Informationen
Mit diesem Update stellen wir Ihnen wieder wichtige, patientennahe Präparat-Informationen zur Verfügung. Damit Sie diese umfassend nutzen können, finden Sie im Folgenden Erläuterungen, wie Sie unsere Zusatzfunktionen in Ihrem täglichen Arbeitsablauf unterstützen:
Patienteninformationen: Deutsch, Türkisch, Russisch 


Die Patienteninfo ist ein toller Zusatznutzen für Arzt und Patienten!
Nicht nur die Diagnose, auch die gewählte Therapie ist oft erklärungsbedürftig. Schriftliche Patienteninformationen stellen sicher, dass die Patienten die gegebenen Informationen zu Hause nochmals in Ruhe nachlesen können. Bei ausgewählten Präparaten erhalten die Ärzte deshalb zum Zeitpunkt der Medikamentenauswahl die Information, dass zu diesem Präparat Patienteninformationen verfügbar sind. Da Ärzte international heilen, weisen Landesflaggen darauf hin, in welchen Sprachen die Patienteninformationen verfügbar sind. Diese können direkt im Patientengespräch aufgerufen, ausgedruckt und ausgehändigt werden.
Für folgende Präparate haben wir in Q4/2025 Patienteninformationen hinterlegt:
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Hersteller |
Präparat |
PZN |
|
Repha GmbH |
Nortase |
02496330 / 01953699 / 01953707 / 04944086 |
6 CGM TURBOMED Punkt für Punkt Update-Checkliste
6.1 Update-Checkliste
Bitte installieren Sie das Update unabhängig vom Installationsmedium, das Ihnen zur Verfügung steht, entweder durch Verwendung der heruntergeladenen Installationsdatei oder von der DVD, zunächst auf Ihrem Server (sofern vorhanden).
Wenn Sie das selbst startende Update über den Server eingerichtet haben (Funktion NetSetup), müssen Sie das Update nur auf dem Server anhand der Checkliste installieren. Nach der erfolgreichen Installation auf Ihrem Server, müssen Sie das Programm auf den Arbeitsstationen im nächsten Schritt als Administrator starten. Das Update wird dann beim ersten Start von CGM TURBOMED eigenständig auf Ihrer Arbeitsstation installiert.
Wenn in Ihrer Praxis das selbst startende Update über den Server eingerichtet ist (Funktion NetSetup), können Sie das Update einfach auf dem Server anhand der nachfolgenden Checkliste installieren. Nachdem das Update erfolgreich auf Ihrem Server installiert wurde, starten Sie im nächsten Schritt CGM TURBOMED auf den Arbeitsstationen als Administrator. Das Update wird beim ersten Programmstart automatisch auf Ihrer Arbeitsstation installiert.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass Sie das CGM TURBOMED-Update immer mit Administratorrechten starten, da diese Rechte zwingend für eine erfolgreiche Installation benötigt werden.
Um das Update mit Administratorrechten zu starten, klicken Sie mit einem rechten Mausklick auf die [setup.exe] und klicken anschließend auf [Als Administrator ausführen].

Nach der Update-Installation muss auch der erste Start von CGM TURBOMED mit Administratorrechten erfolgen.
Hat Ihr Hardware-Betreuer für Sie eine andere individuelle Update-Routine eingerichtet, beachten Sie bitte die entsprechenden Installationshinweise Ihres Hardware-Betreuers.
6.2 Update-Installation
6.2.2 Wichtiges vorab
-
Es muss mindestens die CGM TURBOMED-Version 17.1.1 installiert sein.
-
Starten Sie die Updateinstallation nicht während oder kurz vor der Sprechstunde.
-
Führen Sie eine Datensicherung oder Datenspiegelung durch und prüfen Sie diese.
-
Führen Sie das CGM TURBOMED Checkup-Tool aus. Die aktuelle Version finden Sie auf unserer Service-Homepage unter service.turbomed.de im Reiter [Dokumentation/ Tipps & Hilfen] oder direkt auf der Update-DVD im Ordner [Extras/ Checkup-Tool].
-
Beenden Sie alle geöffneten Programme (wie CGM TURBOMED, Microsoft Word etc.) an allen Arbeitsplätzen.
-
Starten Sie den Server und die jeweiligen Arbeitsplätze vor deren Installation neu, um sicherzugehen, dass keine Prozesse den Installationsprozess behindern.
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Stellen Sie sicher, dass Sie als Administrator angemeldet sind.
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Deaktivieren Sie vorhandene Virenscanner vorübergehend an allen Arbeitsplätzen.
6.3 Nur bei Verwendung des Online-Updates
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Laden Sie das CGM TURBOMED-Update von unserer Service-Homepage service.turbomed.de oder über unser modernes Update-Management-Tool [CGM SMART UPDATE] herunter. Weitere Informationen zum CGM SMART UPDATE finden Sie auf unserer Service-Homepage unter service.turbomed.de im Bereich [Dokumentation/ Tipps & Hilfen] oder direkt in der CGM TURBOMED Gebrauchsanweisung [F1] im Kapitel [CGM SMART UPDATE].
-
Führen Sie die Installationsdatei unter Administratorrechten aus.
-
Folgen Sie den Hinweisen, die Ihnen während des Installationsvorgangs angezeigt werden. Bestätigen Sie alle Updatedialoge mit den Auswahlfeldern [Ja], [Weiter] oder [Installieren] und schließen Sie die Installation mit [Fertigstellen] ab.
6.4 Nur bei Verwendung der Update-DVD
-
Legen Sie die Update-DVD in das DVD-Laufwerk ein.
-
Um einen sicheren Installationsprozess zu gewährleisten, empfehlen wir, die Installation nicht direkt von der DVD, sondern von der Festplatte aus durchzuführen. Kopieren Sie hierfür die Update-DVD mit dem mitgelieferten Tool [CopyDVD] auf Ihre Festplatte. Dieses finden Sie im Ordner [CopyDVD] direkt auf der Update-DVD. Der Aufruf des Tools [CopyDVD] erfolgt über das [Windows-Startmenü/ CopyDVD/ CopyDVD starten]. Der lokale Standard-Ablagepfad der Daten wird im Tool [CopyDVD] angezeigt. Rufen Sie anschließend die [setup.exe] mit Administratorrechten von der Festplatte aus auf.
-
Folgen Sie den Hinweisen, die Ihnen während des Installationsvorgangs angezeigt werden. Bestätigen Sie alle Updatedialoge mit den Auswahlfeldern [Installieren], [Ja] oder [Weiter] und schließen Sie die Installation mit [Fertigstellen] ab.
6.5 Für alle Installationsarten
-
Die Setup-Routine beginnt mit der Überprüfung der zusätzlichen Laufzeitkomponenten und zeigt gegebenenfalls bei unzureichendem oder nicht aktuellem Stand ein Fenster mit weiteren für den Betrieb von CGM TURBOMED erforderlichen Komponenten an. Bitte bestätigen Sie dieses Fenster mit der Schaltfläche "Installieren" und warten Sie, bis die Installation abgeschlossen ist.

-
Fortgeführt wird das Update mit dem [CGM TURBOMED Setup-Check]. Klicken Sie, nachdem Sie die Informationen gelesen haben und die Installationsvoraussetzungen erfüllt sind, auf die Schaltfläche [Ja]. Sind die Installationsvoraussetzungen nicht erfüllt, wählen Sie die Schaltfläche [Nein] - der Installationsvorgang wird abgebrochen.

-
Im darauffolgenden Fenster werden Ihnen [Wichtige Hinweise zum CGM TURBOMED-Update] angezeigt. Nachdem Sie die Hinweise gelesen haben, bestätigen Sie diese bitte mit der Schaltfläche [Weiter].

Um sicherzustellen, dass die korrekte Installation von CGM TURBOMED aktualisiert wird,
erlaubt das Update im nächsten Fenster das Ändern des Installationsverzeichnisses. Im Regelfall sollte dieses jedoch bereits korrekt vorbelegt sein, so dass Sie die Pfadangabe mit einem Klick auf die Schaltfläche [Weiter] bestätigen können.

-
Im nächsten Schritt haben Sie die Möglichkeit, zwischen [Programm aktualisieren], [Programm ändern] oder [Programm reparieren] zu wählen. Die Option [Programm aktualisieren] wird hier standardmäßig vorgeschlagen. Bitte bestätigen Sie diese Einstellung mit einem Klick auf die Schaltfläche [Weiter].

-
Anschließend wird Ihnen die [Lizenzvereinbarung] angezeigt. Haben Sie diese gelesen und sind damit einverstanden, bestätigen Sie dies bitte durch Betätigen des Schalters [Weiter].

-
Sind Sie nun bereit CGM TURBOMED zu aktualisieren, klicken Sie bitte im nachfolgenden Dialog [Bereit das Programm zu aktualisieren] auf die Schaltfläche [Installieren].

-
Das ipC3®-Update startet als Erstes. Anschließend beginnt die CGM TURBOMED-Installation automatisch und läuft selbständig bis zur vollständigen Aktualisierung aller notwendigen Programmteile durch. Kommt es in seltenen Fällen zu Zugriffsproblemen, wird eine Meldung [Fehler beim Überschreiben] angezeigt. Der Text variiert je nach aufgetretenem Fehler. In nahezu allen Fällen können Sie jedoch durch Betätigung des Schalters [Wiederholen] das Überschreiben erfolgreich durchführen.

-
Am Ende der erfolgreichen Updateinstallation wird ein Hinweisfenster angezeigt, in dem Sie darauf hingewiesen werden, dass der erste Start von CGM TURBOMED nach dem Update als Administrator erfolgen muss. Haben Sie den Hinweis gelesen, bestätigen Sie dies, indem Sie ein Häkchen in das Kästchen (sog. „Checkbox“) setzen. Erst dann wird die Schaltfläche [Fertig stellen] aktiv und Sie können das Fenster über diesen Schalter schließen.

Der erste Start von CGM TURBOMED nach dem Update muss mit Administratorrechten erfolgen (s. Kapitel [CGM TURBOMED Punkt für Punkt Update-Checkliste]).
6.6 Erster Start von CGM TURBOMED nach der Update-Installation
-
Starten Sie nach erfolgreichem Installieren des Updates Ihr CGM TURBOMED manuell als Administrator. Wie Sie CGM TURBOMED mit Administratorrechten starten, lesen Sie am Anfang dieses Kapitels [CGM TURBOMED Punkt für Punkt Update-Checkliste].

-
Bitte lassen Sie das Programm alle ggf. notwendigen Datenbankkonvertierungen durchführen, indem Sie die in diesem Fall erscheinende Abfrage mit der Schaltfläche [Ja] bestätigen.
Erst nach dem Abschluss aller notwendigen Datenbankkonvertierungen ist der Updateprozess vollständig abgeschlossen.
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Starten Sie auch den Server nach der Update-Installation und dem ersten Start von CGM TURBOMED mit Administratorrechten neu.
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Beim [NetSetup*] muss der erste Start an den Clients ebenfalls als Administrator erfolgen.
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Direkt nach dem Update empfehlen wir einen Neustart des Servers und aller Arbeitsplätze, um alle üblichen Prozesse und Dienste wieder zu starten.
Bei Fragen, Anregungen oder Schwierigkeiten steht Ihnen unsere Hotline selbstverständlich telefonisch unter der Nummer +49 (0) 261 8000-2345 zur Verfügung. Die Servicezeiten finden Sie unter [Das Hilfe-System von CGM TURBOMED] auf der folgenden Seite.
*Das [NetSetup] ist ein Installationsverzeichnis, mit dem über das Netzwerk Installationen von CGM TURBOMED zur Verfügung gestellt werden. Für CGM TURBOMED bedeutet dies, dass die Installation des Updates am Server über die Setup.exe manuell angestoßen werden muss. Die Arbeitsstationen beziehen Ihre Updateinhalte nach finaler Installation automatisch vom Praxisserver.
7 Das Hilfe-System von CGM TURBOMED
7.1 Hinweise zur Nomenklatur in diesem Dokument
Um einzelne Steuer- oder Anzeigeelemente sowie Eingabetexte in diesem Dokument so zu kennzeichnen, dass sie sowohl bei der Anzeige auf Ihrem Monitor als auch bei einem Schwarz-Weiß-Ausdruck gut zu identifizieren sind, wird auf eine eindeutige Formatierung des erklärenden Textes zurückgegriffen, die folgenden Formatierungsregeln unterliegt:
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[alle Steuer- oder Anzeigeelemente sowie Eingabetexte, Pfadangaben, Aufrufpfade, Hyperlinks und andere Verlinkungen in eckigen Klammern]
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[Pfadangaben in einer Dateistruktur, sowie Aufrufpfade innerhalb des Programms in blau und in eckigen Klammern]
7.2 CGM TURBOMED-YouTube-Kanal
Kennen Sie eigentlich schon unseren Youtube-Kanal? Alle CGM TURBOMED-Tutorials und alle unsere Online-Seminar-Aufzeichnungen finden Sie nicht nur auf unserer Website cgm.com/turbomed-termine sondern auch direkt auf unserem YouTube-Kanal:
Unser Tipp: Abonnieren
Sie unseren YouTube-Kanal und betätigen Sie die Glocke
, so verpassen Sie auch zukünftig keine Aufzeichnungen mehr.
7.3 CGM TURBOMED Gebrauchsanweisung [F1]
Bei Fragen zur Bedienung von CGM TURBOMED steht Ihnen direkt im Programm eine umfangreiche Gebrauchsanweisung zur Verfügung, die Sie an jeder beliebigen Programmstelle durch Betätigen der Taste [F1] aufrufen können. Diese öffnet sich in demjenigen Kapitel, das dem von Ihnen vor dem Betätigen der Taste [F1] verwendeten CGM TURBOMED-Modul entspricht. Über diesen kontextsensitiven Aufruf der Gebrauchsanweisung hinaus, steht Ihnen selbstverständlich auch eine Suchfunktion zur Verfügung, die Ihnen das Auffinden weiterer Kapitel erleichtert.
7.4 CGM TURBOMED Anwender-Hotline
WIR SIND FÜR SIE DA!
Hotline & Servicezeiten
Telefon: +49 (0) 261 8000‐2345*
Fax: +49 (0) 261 8000‐3345
E-Mail: hotline.turbomed@cgm.com
oder im Internet unter www.cgm.com/turbomed
* Unsere Hotline-Zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr außer an bundeseinheitlichen Feiertagen.

