HzV-S3C - Medikationskatalog (IMM)
Der Medikationskatalog wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erarbeitet. Er enthält für versorgungsrelevante Indikationen zugelassene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die nach definierten Kriterien in die Kategorien „Standard“, „Reserve“ und „Nachrangig“ eingeordnet wurden. Die Bewertung der Wirkstoffe und -kombinationen erfolgte dabei auf der Basis von Leitlinien, Therapieempfehlungen der AkdÄ, Abschlussberichten des IQWiG, DMP-Empfehlungen, Therapiehinweisen und Beschlüssen des G-BA einschließlich der Arzneimittelrichtlinie.
Ziel ist es, eine leitliniengerechte, patientenorientierte und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Der Medikationskatalog soll Sie durch gezielte evidenzbasierte Hinweise auf ggf. bestehende Wirkstoffalternativen in Ihren Entscheidungen unterstützen. Ihre Therapiehoheit bleibt unangetastet.
Liegt bei einer Verordnung ein IMM-Hinweis vor, wird Ihnen dies über den Button
signalisiert. Per Mausklick können Sie direkt in die IMM-Anmerkungen wechseln und ggf. ein Alternativ-Präparat wählen.
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