GHG Praxisdienst Light
Innerhalb unserer Updatedokumentation zum CGM TURBOMED-Update 23.4.2 haben wir Sie bereits auf unseren neuen Service, den GHG Praxisdienst Light, aufmerksam gemacht. Wir freuen uns, Ihnen diesen Service nun mit unserem aktuellen Quartalsupdate 24.1.1 bereitstellen zu können.
Ihre Vorteile:
Der GHG Praxisdienst Light ermöglicht einen einfachen Zugang zu Studien, Patienteninformationen, Medizinischen Scores, Umfragen und Informationen über „Seltene Erkrankungen“. Alle Module stehen kostenlos in der GHG Praxisdienst-Vollversion zur Verfügung.
Diese Vorteile können auch Sie nutzen, wenn Sie sich an Ihrem CGM TURBOMED angemeldet haben und sich im Patientenkontext bewegen.
Für weitere Informationen zum GHG Praxisdienst Light besuchen Sie uns auf unserer Website GHG Praxisdienst Light - cgm.com.
GHG Praxisdienst Light ermöglicht einen einfachen Zugang zu Studien, Patienteninformationen, Medizinischen Scores, Umfragen und Informationen über „Seltene Erkrankungen“. Alle Module stehen kostenlos in der GHG Praxisdienst-Vollversion zur Verfügung.
Die Vorteile des GHG Praxisdienst Light können genutzt werden, wenn Sie sich an Ihrem CGM TURBOMED-System angemeldet haben und sich im Patientenkontext bewegen.
Der GHG Praxisdienst Light macht Sie durch entsprechende Hinweismeldungen ab dem 01.02.2024 auf das Angebot aufmerksam. Eine Hinweismeldung kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Module
In der Version GHG Praxisdienst Light stehen Ihnen folgende Module kostenlos zur Verfügung:
Modul “Seltene Erkrankungen”
Der GHG Praxisdienst Light stellt Ihnen passende Informationen zu „Seltene Erkrankungen“ zur Verfügung und macht Sie mittels einer kurzen Notiz auf ein solches Angebot aufmerksam.
Modul Patienteninformationen
Sie erhalten automatisch Benachrichtigungen über passende Informationsblätter für Ihre Patienten. Enthalten im Modul sind aktuelle Informationsblätter für Ihre Patienten in verschiedenen Sprachen. Das erleichtert die Aufklärung über Krankheiten und Impfungen auch nach der Sprechstunde.
GHG Praxisdienst Light öffnen
Sie haben die Möglichkeit, den GHG Praxisdienst Light entweder durch einen Klick auf die Hinweismeldung zu öffnen oder alternativ über die nachfolgende Option:
Über das Windows Startmenü:
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Klick auf Windows Symbol links unten in der Taskleiste
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Durch Klick auf “GHG Praxisdienst” wird der GHG Praxisdienst Light gestartet
Über die Icon Toolbar in der Windows Taskleiste
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Durch einen Klick auf das “GHG Praxisdienst”- Symbol in der Taskleiste gelangen Sie zu der GHG Praxisdienst Light-Startseite
Über die CGM ASSIST-Einstellungen:
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Rechtsklick auf „CGM ASSIST“ Symbol in der Taskleiste rechts unten
oder in Ihrem CGM TURBOMED-System über:
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„Einstellungen“
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„Systemeinstellungen“
Über ein Icon in CGM TURBOMED
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Durch einen Klick auf „GHG Praxisdienst“ gelangen Sie zu den Einstellungen des GHG Praxisdienst Light
Wenn Sie den Auto-Start des GHG Praxisdienstes (Automatischer Start des GHG Praxisdienst mit Ihrem CGM TURBOMED-System deaktivieren möchten:
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GHG Praxisdienst Light aus dem Windows Startmenü starten
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Klick auf den Reiter „Einstellungen“
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Klick auf “Benutzer”
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Einstellung über den Toggle Button „Auto-Start“
Bitte beachten Sie, dass die Autostart-Einstellungen pro Arbeitsplatz gelten.
Wenn Sie einzelne Module, bzw. Hinweismeldungen deaktivieren möchten:
Klick auf den Reiter „Einstellungen“
Klick auf “Benachrichtigung”
Klick auf die jeweiligen Module
Durch Klick auf die Module haben Sie die Möglichkeit, einzelne Hinweismeldungen oder sämtliche Hinweismeldungen eines Moduls zu konfigurieren.
Bitte beachten Sie, dass die Einstellungen für den jeweiligen Nutzeraccount Ihres Arztinformationssystems vorgenommen werden müssen.
Rechtliches
Der GHG Praxisdienst Light erfüllt im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) höchste Standards an Qualität, Datenschutz und Datensicherheit. Unsere aktuellen Datenschutzbestimmungen (der AIS) finden Sie in der CGM TURBOMED Gebrauchsanweisung.
Auch wenn der GHG Praxisdienst Light im Gesundheitswesen eingesetzt wird, handelt es sich hierbei nicht um ein Medizinprodukt und/oder ein In-vitro-Diagnostikum im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte und/oder der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte und/oder der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika. Die Module des GHG Praxisdienst Light dienen ausschließlich dazu, Daten zu übertragen, zu speichern und zu archivieren und sind nicht für die Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Behinderungen oder der Untersuchung, Ersatz oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Vorgangs oder Zustands vorgesehen.

